Parkerleichterungen (Handwerker, soziale Dienste)
Parkerleichterungen für Handwerker und soziale Dienste
1. Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden für:
- Handwerksbetriebe
- Handelsvertreter (wenn sie mehrere schwere Koffer transportieren müssen)
- im sozialen Dienst Tätige, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen.
2. Als Handwerker / Handwerksbetrieb wird angesehen:
- wer in der Handwerksordnung aufgeführt ist.
3. Genehmigungsdauer:
- Ausnahmegenehmigungen werden auf 1 Jahr und stets widerruflich erteilt.
4. Hinweis:
- Handwerker und Handelsvertreter müssen während des Parkens zusätzlich zum erlassenen Parkausweis einen schriftlicher Hinweis hinter der Windschutzscheibe auslegen, wo und seit wann gearbeitet wird.