Der amtstierärztliche Dienst

Die fachspezifischen Aufgaben werden derzeit von 7 Amtstierärzten, 2 Veterinärassistenten und 4 Lebensmittelüberwachungsbeamten wahrgenommen. 
Die Aufgaben sind sehr vielfältig und umfassen nicht nur den Tierschutz und den Schutz des Menschen und der Tiere vor ansteckenden Krankheiten, sondern auch den Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel tierischen Ursprungs.
Im einzelnen unterteilen sich die Tätigkeiten in folgende Schwerpunkte.

Tierschutz

Eine Vielzahl von Einrichtungen (Zoohandel, Zirkus, Tierheim, landwirtschaftliche Betriebe, Schlachtbetriebe, Tiertransporte) sind regelmäßig zu überwachen.
Wesentlich zeitaufwendiger sind jedoch die Ermittlungen von Verstößen gegen den Tierschutz. In der Regel geht es dabei um nicht tiergerechte Haltung der verschiedensten Arten (vom Haustier Hund bis zum Exoten wie Elefanten), die dem Veterinäramt durch Tierschutzvereine oder Privatpersonen gemeldet werden. Dabei wird durch die Amtstierärzte Aufklärung und Hilfestellung zur Verbesserung der Tierhaltung gegeben, in seltenen Fällen müssen Verstöße auch geahndet werden.
Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Sachkundeprüfung, die z. B. zum Führen einer Zoohandlung oder bei Schlachttätigkeiten erforderlich sind, sowie Stellungnahmen zu Bauanträgen.
 
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
 
Der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fisch, Milch und Milchprodukte, Käse, Eier) und die Überwachung der Hygiene bei deren Herstellung gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben der Amtstierärzte.
Dazu werden regelmäßige Betriebskontrollen durchgeführt, beginnend beim landwirtschaftlichen Betrieb über alle Bereiche der Herstellung (Fleischverarbeitungsbetriebe, Molkereien etc.) bis hin zum Einzelhandel (Metzgereien). Dabei arbeitet das Veterinäramt mit verschiedenen Institutionen eng zusammen (Untersuchungsämter, Milchprüfring, Tiergesundheitsdienst etc.). Die oben erwähnten amtlichen Tierärzte untersuchen jedes Schlachttier vor und nach der Schlachtung darauf, ob es zum menschlichen Genuss geeignet ist.
Die Amtstierärzte unterstützen als Sachverständige die Lebensmittelüberwachungsbeamten in Problemfällen, nehmen Stellung zu Bauanträgen und halten engen Kontakt zu den Herstellern, Verbänden und Innungen zum Zwecke gezielter Beratung und Fortbildung.
Auch die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zur Verhinderung von Antibiotikarückständen in Lebensmitteln koordiniert das Veterinäramt die routinemäßig durchgeführten Stichproben, überwacht regelmäßig tierärztliche Hausapotheken und ermittelt im Verdachtsfall. Rückstandsuntersuchungen werden in allen Herstellungsstufen eines Lebensmittels, vom lebenden Tier bis zu fertigen Produkt, durchgeführt.
Die Überwachung bei Herstellung und Einsatz von Futtermitteln durch die Veterinärassistenten ist ebenso ein wichtiger Bestandteil, Lebensmittel bereits beim Urproduzenten sicher zu machen.

Tierseuchenbekämpfung
 
Die Anstrengungen auf diesem Gebiet dienen nicht nur der Gesunderhaltung der Tierbestände, sondern auch dem Schutz des Menschen. Die auf den Menschen übertragbaren Krankheiten, sog. Zoonosen wie Salmonellose, EHEC, Psittakose etc. stehen im Vordergrund der amtstierärztlichen Bemühungen. Außerdem werden für die Viehbestände verlustreiche Krankheiten (Schweinepest, Maul- und Klauenseuche) staatlich bekämpft. Viele, noch vor einigen Jahre gefürchtete Seuchen haben nicht zuletzt aufgrund der Tätigkeit der Tierärzte den Schrecken verloren (wie z. B. Tuberkulose, Brucellose und Tollwut). Viel Arbeit steht jedoch noch bevor, man denke an aktuelle Krankheiten wie BSE und MKS.
Zur Eindämmung von Seuchen koordinieren Amtstierärzte Bekämpfungsprogramme, wie z. B. gegen die BHV1 (eine nur auf Rinder übertragbare Lungenerkrankung) und die Aujeszkysche Krankheit (befällt vor allem Schweine), bei denen in allen Beständen Blut- oder Milchuntersuchungen durchgeführt werden. Das Veterinäramt ordnet Untersuchungen und Impfungen an oder führt diese selbst durch und es ermittelt bei Verdacht auf Krankheitsausbrüche.
Ebenso wichtig für die Seuchenbekämpfung ist eine funktionierende Tierkörperbeseitigung. Tote Tiere, Schlachtabfälle und andere tierische Erzeugnisse werden in amtstierärztlich überwachten Anlagen gefahrlos beseitigt. Dadurch wird jedes Infektionsrisiko für Mensch und Tier vermieden.
Außerdem werden für Hunde, Katzen, Pferde und andere Heimtiere Gesundheitszeugnisse für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr ausgestellt.

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