Wirtschaftsgeflügel zur Zucht, Erzeugung von Fleisch oder Eier

Wirtschaftsgeflügel zur Zucht, Erzeugung von Fleisch oder Eier

 

Was Sie beachten sollten!

Aufgrund der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 18.10.2007 bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten.

Verordnungen zur Geflügelpest

 

 

 

  1. mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
  2. mehr als 2% der Tiere des Bestandes von mehr als 100 Tieren

    auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme so ist der Halter verpflichtet dies anzuzeigen.