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Fundtiere / Haustier verloren / Exoten verloren

Haustier verloren/entlaufen/entflogen?

Grundsätzlich sollten alle Haustiere gekennzeichnet sein, durch

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, muss grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend (siehe dazu auch die Rubrik „Einreisebestimmungen für Haustiere in Urlaubsländer“).

 

Erste Maßnahmen bei Verlust der Haustiere

Bevor Sie die Öffentlichkeit (hoffentlich unnötig) informieren, überprüfen Sie sorgfältig alle Verstecke oder sonstigen Aufenthaltsmöglichkeiten (Schränke, Keller, Speicher, Schuppen, Garagen, Kellerschächte, Auto, Bäume, Dächer etc.). Machen Sie Ihre Suchgänge auch nachts, da Sie die Tiere leichter hören und auch Sie leichter gehört werden.

 

Erweiterte Maßnahmen

 

Nach einem Umzug sollte Ihre Katze mindestens 4 Wochen im Haus bleiben, damit sie sich eingewöhnen kann. Manchen Tieren fällt diese Zwangspension schwer, aber denken Sie bitte daran, was Sie dem Tier ersparen, wenn so verhindert wird, dass es draußen herumirrt.

 

Was tun, wenn Sie ein Haustier gefunden haben?

Zuerst sollte man das Tier nach Kennzeichen absuchen, die auf den Besitzer hinweisen, z.B. direkte Angaben von Telefonnummern am Halsband. Anhand einer Steuermarke bei Hunden kann man von der entsprechenden Gemeinde den Besitzer erfragen.
 

Der Finder oder die Finderin hat den Fund eines Tieres unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben.

Des Weiteren kann man Tierheime, Polizei, Radiosender, die lokale Tageszeitung sowie o. g. Haustierregister informieren.