Blauzungenkrankheit - Information zum nationalen Verbringen
Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz und Sperrzonen in Bayern
Informationen für Tierhalter
Seit Anfang Januar 2019 wurden in 3 Bundesländern Ausbrüche der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt.
Dadurch wurden bislang in Bayern in allen Regierungsbezirken mit Ausnahme von Niederbayern Sperrzonen eingerichtet.
Es ist zu befürchten, dass in der nächsten Zeit weitere bayerische Landkreise zur Sperrzone erklärt werden könnten.
Derzeit unterliegt der Landkreis Mühldorf a. Inn keinen Sperrmaßnahmen!
Sollte der Landkreis Mühldorf a. Inn zukünftig ebenfalls zur Sperrzone werden,gelten besondere Voraussetzungen für das Verbringen von Tieren aus Sperrzonen in freie Gebiete in Deutschland und in der EU sowie für das Verbringen innerhalb der Sperrzone.
Aufgrund einer aktuellen Risikoanalyse des FLI wurde beschlossen, dass die derzeit geltenden vereinfachten Verbringungsregelungen für ungeimpfte Tiere (Zucht-, Nutztiere und Kälber unter 90 Tage) ab 18.05.2019 nicht weiter angewandt werden können. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch das Verbringen geimpfter Tiere bzw. der Kälber von geimpften Muttertieren möglich.
Hier finden Sie eine Tabelle mit den derzeit geltenden Regelungen.
Aus Gründen des Tierschutzes, der Seuchenbekämpfung und auch aus wirtschaftlichen Erwägungen im Sinne der Landwirtschaft empfehlen wir daher dringend, die Bestände zu impfen!
Dabei ist zu beachten, dass zwischen der Erstimpfung eines Muttertieres und der möglichen Vermarktung eines Kalbes (mit 4 Wochen Alter) mindestens 11 Wochen vergehen.
Derzeit wird die Impfung bei Rindern mit 1€ pro Tier und Impfung von der Bayerischen Tierseuchenkasse bezuschusst.
Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit sind über die Internetseite des FLI
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
abrufbar.
Für weitere Fragen steht das Veterinäramt Mühldorf a. Inn, Tel.: 08631/699-728, vetamt@lra-mue.de, zu Ihrer Verfügung.