Lebensmittelüberwachung
Team "Lebensmittelüberwachung und Gesundheitlicher Verbraucherschutz"
Ansprechpartner:
Herr Roland Schwarz(Gemeinden: Ampfing, Buchbach Markt, Egglkofen, Heldenstein, Kirchdorf, Lohkirchen, Mettenheim, Niederbergkirchen, Niedertaufkirchen, Oberbergkirchen, Obertaufkirchen, Rattenkirchen, Reichertsheim, Schönberg, Schwindegg, Zangberg)
(Gemeinden: Aschau am Inn, Erharting, Gars a. Inn Markt, Jettenbach, Kraiburg a. Inn Markt, Mühldorf a. Inn Nord, Neumarkt-Sankt Veit Stadt, Oberneukirchen, Polling, Taufkirchen, Unterreit)
(Gemeinden: Haag i. OB Markt, Maitenbeth, Rechtmehring, Waldkraiburg Stadt)
Frau Pamela Wurm
(Gemeinden: Mühldorf a. Inn Süd)
Unabhängig vom oben genannten Zuständigkeitsbereich ist jeder Lebensmittelkontrolleur für das gesamte Landkreisgebiet zuständig.
Die Lebensmittelkontrolleure am Landratsamt Mühldorf betreuen ca. 1.500 Betriebe.
Öffnungszeiten:
Da die Lebensmittelkontrolleure viel im Außendienst unterwegs sind, erreichen Sie sie am besten telefonisch in der Zeit (Mo - Fr) zwischen 7.30 Uhr und 9.00 Uhr.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen aber auch einen persönlichen Termin bei Ihnen im Betrieb.
Für dringende Fälle steht Ihnen auch das Veterinäramt zur Verfügung.
Zentrale Telefonnummer der Lebensmittelüberwachung:
08631/699-728 - sollten die Beamten im Außendienst sein, ist hier ein Anrufbeantworter geschaltet.
Wir sind Mitglied im Landesverband der Lebensmittelkontrolleure.
Als staatlicher Lebensmittelkontrolleur darf nur eingesetzt werden, wer Meister oder Techniker in einem Lebensmittelberuf (z.B. Küchenmeister, Bäckermeister, Metzgermeister) ist und eine zweijährige theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender staatlicher Anstellungsprüfung für den „Technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik“ absolviert hat.


Externe Links
Lebensmittelsicherheit: Warnungen und Information der Öffentlichkeit
Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene (IHK)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.
Gegenproben-Sachverständige nach § 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
EU Food Labelling Information System (FLIS)
Formulare und Merkblätter































COVID-19
BfR - Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?
Hygienekonzepte für z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Kino, Veranstaltungen