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Überschwemmungsgebiete
Internet - Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete
Hier finden Sie unter "Wassertiefen HQ100" (bei den Themenkarten links) auch die ungefähren Wasserstände über Geländeoberkante bei einem 100-jährlichen Hochwasser.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Überschwemmungsgebiet
In Überschwemmungsgebieten gelten - neben den in der jeweiligen Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung aufgeführten Rechtswirkungen - besondere Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen insbesondere auch Heizöllagertanks, die hochwassersicher aufgestellt oder gesichert werden müssen und unterirdisch aufgestellt immer, oberirdisch aufgestellt bei einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern einmalig vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend alle 5 Jahre prüfpflichtig sind. Seit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom Juli 2017 (Inkraftgetreten im Januar 2018) ist die Errichtung von neuen Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten verboten (siehe § 78c WHG). Bestehende Heizölverbraucheranlagen in vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen hochwassersicher nachgerüstet werden.
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Claudia Huber
Umwelt, Natur und Wasserrecht
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