Industriekläranlagen und Kommunale Kläranlagen

Industriekläranlagen und Kommunale Kläranlagen

 

Für weitere Informationen sowie Fragen zum rechtlichen Vollzug - Antragstellung, Verwaltungsverfahren, Bescheide, Abwasserabgabe - wenden Sie sich bitte an:

Claudia Huber

Umwelt, Natur und Wasserrecht
Zimmer: 0.22

Telefon: (08631) 699-326
Fax: (08631) 699-15326
claudia.huber@lra-mue.de

 

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an an das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim,
Herrn Matt (Industriekläranlagen) oder Herrn Seebeck (kommunale Kläranlagen).

 

Kommunale Kläranlagen:


Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Plansicherstellungs-gesetz (PlanSiG) im Verfahren zur Sanierung der Kläranlage Zangberg auf Flur-Nr. 111/4, Gem. Zangberg, mit Einleitung in den Mitterbach auf Flur-Nr. 115 der Gemarkung Zangberg

Bekanntmachung_Kläranlage_Zangberg.pdf

 

Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zur Erhöhung der Überwachungswerte für die Einleitung von gereinigten Abwässern aus der Kläranlage der Stadt Mühldorf a. Inn in den Inn (Flur-Nrn 1436/7, Gem. Mühldorf a. Inn und 379, Gem. Hart)

Bekanntmachung_KA_Mühldorf_PlanSiG_01_2023.pdf

 

Antrag auf Erteilung von gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnissen für die Einleitung von gereinigten Abwässern

  • in die Isen aus der Kläranlage Ampfing (Flur-Nr. 1160, Gem. Ampfing)
  • in den Stengerbach aus dem RÜB Stefanskirchen (Flur-Nr. 83/1, Gem. Stefanskirchen)
  • in die Isen aus dem RÜB Ampfing West (Flur-Nr. 230, Gem. Ampfing)
  • in die Isen aus dem RÜB Ampfing (Flur-Nr. 1055, Gem. Ampfing)
  • in die Isen aus dem RÜB Ampfing Ost (Flur-Nr. 1151, Gem. Ampfing)
Bekanntmachung_KA_Ampfing.pdf

 

Textteil_KA_Ampfing_kl.pdf Pläne_KA_Ampfing_kl.pdf

 

Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigten Abwässern aus der Kläranlage der Gemeinde Jettenbach in den Inn (Flur-Nr. 70/15, Gem. Fraham)

Bekanntmachung_Klaeranlage_Jettenbach.pdf

 

A0 Inhaltsverzeichnis Wasserrechtsantrag.pdf - 29.11.2022 102035 - BRUNNEN5.pdf A1 Erläuterungsbericht - 29.11.2022 102501 - BRUNNEN5.pdf A2 Zusammenstellung beantragte Parameter - 29.11.2022 102631.pdf A3 Sanierungsanforderungen E-Mailaustausch WWA - 29.11.2022 102706.pdf A4 LfU Merkblatt 4.422 vom März 2018 zu Anforderungen.pdf - 29.11.2022.pdf A5 Bauwerksverzeichnis.pdf - 29.11.2022 103154.pdf A6 Bemessung Kläranlage nach DWA A222 sowie Eigenerfahrung - 29.11.2022 103628.pdf A7 eingesetzte Füllkörper - 29.11.2022 103749.pdf A8 Daten eingesetzter Rohrbelüfter - 29.11.2022 103831.pdf A9 Volumen Becken.pdf - 29.11.2022 103938.pdf A10 Maßnahmen.pdf - 29.11.2022 104001.pdf A11 FFH-Gebiete.pdf - 29.11.2022 104242.pdf A12 Biotopkartierung.pdf - 29.11.2022 104425.pdf A13 Ökoflächen.pdf - 29.11.2022 104546.pdf A14 Kanaleinzugsgebiet Lage.pdf - 29.11.2022 104958.pdf A15 Lageplan Kläranlage (1_1000).pdf - 29.11.2022 105218.pdf A16 Lageplan Kläranlage (1_200).pdf - 29.11.2022 105459.pdf A17 Längsschnitt.pdf - 29.11.2022 105625.pdf A18 Rechengebäude..pdf - 29.11.2022 105925.pdf A19 Absetzbecken und Biologie.pdf - 29.11.2022 110031.pdf A20 Ablaufschacht und Einleitstelle.pdf - 29.11.2022 110145.pdf

 

 

Industriekläranlagen:

Überwachungsprogramm des Landratsamtes Mühldorf a. Inn für den Bereich eigenständiger Abwasserbehandlungsanlagen der Industrie

Gemäß §§ 8, 9 und 10  Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Mühldorf a. Inn sicherstellen. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern entwickelt.

1. Zuständigkeit und Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Überwachungsprogramms umfasst alle Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Mühldorf a. Inn. Er umfasst ferner auch eigenständige IE-RL-Abwasserbehandlungsanlagen für Lebens- und Futtermittelbetriebe, in denen Abwasser behandelt wird, das

  • aus Anlagen nach § 3 der 4. BImSchV stammt, deren Genehmigungserfordernis sich nicht nach
    § 1 Abs. 2 der 4. BImSchV auf die Abwasserbehandlungsanlage erstreckt und
  • das unter die Richtlinie 91/271/EWG (Kommunalabwasserrichtlinie) fällt.

Die zu überwachenden Anlagen sind in Anlage 1 aufgeführt.

Dem Landratsamt Mühldorf a. Inn obliegt nach Art. 58 BayWG die Gewässeraufsicht bei allen IED-Anlagen. Die technische Gewässeraufsicht wird vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wahrgenommen.

2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung 

Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der Anlagen mit einer Genehmigung nach §60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG ist Anlage 2 zu entnehmen. § 9 Abs. 2 IZÜV sieht für diese Anlagen eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2 beigefügte Bewertungsschema wird für jede Anlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen.

3. Verfahren für Überwachungen aus besonderem Anlass

Insbesondere in folgenden Fällen kann eine nicht routinemäßige Überwachung erforderlich sein:

  • Neugenehmigung einer Anlage (im Zusammenhang mit der Abnahme)
  • Durchgeführte Änderungsgenehmigung (im Zusammenhang mit der Abnahme)
  • Anzeige nach § 60 Abs. 4 WHG
  • Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen
  • Besondere Vorkommnisse, wie z. B. Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen
  • Bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen
  • Zur Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen

Hierbei kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen infrage:

  • Unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen
  • Vor-Ort-Besichtigungen
  • Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen
  • Information anderer betroffener Behörden

4. Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden

Die Kreisverwaltungsbehörde legt das Datum der Vor-Ort-Besichtigung entsprechend den Vorgaben des Überwachungsplans fest. Die KVB lädt hierzu alle betroffenen Fachstellen ein. Die Vor-Ort-Besichtigung durch das Wasserwirtschaftsamt kann gleichzeitig oder möglichst zeitnah vor der Überwachung der anderen Medien durchgeführt werden.

5. Überwachungsbericht

Der Überwachungsbericht ist von der Kreisverwaltungsbehörde zu erstellen. Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung ist das in Anlage 3 aufgeführte Formblatt auszufüllen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln.

6. Geltungsdauer

Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt. Insbesondere  folgende Fälle können zur Überarbeitung des Überwachungsplans führen:

  • Neugenehmigung einer Anlage
  • durchgeführte Änderungsgenehmigung
  • Anzeige nach § 60 Abs. 4 WHG
  • Änderung beim Umweltmanagementsystem
  • neue Gesetzeslage
  • neue Erkenntnisse durch durchgeführte Überwachungen
  • besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen

7. Veröffentlichung

Das Überwachungsprogramm wird von der Kreisverwaltungsbehörde im Internet veröffentlicht. Der Überwachungsbericht nach Anhang 3 ist für die Überwachungsmaßnahme spätestens vier Monate nach der durchgeführten Überwachung von der Kreisverwaltungsbehörde im Internet zu veröffentlichen. Die Dokumente werden schreibgeschützt im Internet veröffentlicht. Hierbei sind der Datenschutz allgemein und insbesondere Betriebsgeheimnisse zu berücksichtigen.

Überwachung Fa. Nitrochemie Aschau GmbH:

Überwachungsblatt Nitrochemie Aschau GmbH 2020


Überwachung Fa. SI Group Germany (DEAB) GmbH:

Überwachungsblatt SI Group Germany (DEAB) GmbH 2020


8. Anlagen zum Überwachungsprogramm

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Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser in den Inn durch die Fa. Nitrochemie Aschau GmbH:

Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 05.07.2022.pdf

 

Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 16.02.2022.pdf

 

Nitrochemie_Aschau_Änderungsbescheid_KA_ 02_01_2020.pdf

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Wasserrechtliche Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation der Stadt Waldkraiburg (Änderungsbescheide) durch die Fa. SI Group Germany (DEAB) GmbH:

SI Group Bescheid vom 20.01.2021.pdf SI Group Bescheid vom 10.02.2021.pdf