Wärmepumpen, Erdwärmesonden

Grundwasserwärmepumpen:

  • Die Errichtung eines Brunnens im obersten Grundwasserstockwerk (erstes Grundwasser unter Gelände) ist als Erdaufschluss dem Landratsamt vorab anzuzeigen. Das Landratsamt entscheidet dann nach fachlicher Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, ob einfache Verhältnisse vorliegen und die Brunnenerstellung genehmigungsfrei ist, oder ob wegen schwieriger Untergrundverhältnisse eine Genehmigungspflicht erforderlich ist. In diesem Fall ergeht ein Bescheid mit entsprechenden Auflagen für die Brunnenbohrung bzw. -erstellung. Dies gilt sowohl für Entnahme- als auch Schluckbrunnen.
  • Antrag und Verfahren: Für Wärmepumpen bis zu einer Leistung von einschließlich 50 kJ/s ist für die Entnahme des Grundwassers und dessen Wiedereinleitung nach Abkühlung eine wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 BayWG erforderlich. Folgende Antragsunterlagen werden (in 2-facher Ausfertigung) benötigt:
    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 70 BayWG mit Datum und Unterschrift des Bauherrn
    • Ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft ("Thermische Nutzung"). Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen zur Ansicht bzw. zum Herunterladen finden Sie ganz unten links auf dieser Seite. Der Sachverständige berät Sie auch in technischen und rechtlichen Belangen. Das Gutachten enthält Angaben zur Lage der Brunnen, der Fließrichtung des Grundwassers, der Brunnentiefe sowie zur Wärmepumpe.
  • Wärmepumpen mit mehr als 50 kJ/s Leistung:
    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 15 BayWG mit Datum und Unterschrift des Bauherrn
    • Genaue Beschreibung des Vorhabens (in der Regel von einem Ingenieurbüro)
    • Brunnenausbauplan
    • Lagepläne 1:1000 und 1:5000
    • Technische Unterlagen zur verwendeten Wärmepumpe

 Erdwärmesonden:

  • Für die Erstellung der Bohrungen gilt dasselbe wie oben unter Errichtung eines Brunnens. Die Bohrungen müssen rechtzeitig vorher angezeigt werden und es wird geprüft, ob erlaubnisfrei oder mit Genehmigung über einen Bescheid (mit Auflagen) gebohrt werden darf.
    Zu den erforderlichen Antragsunterlagen informiert Sie dieses Merkblatt des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim.
    Da bei Erdwärmesonden keine Wasserentnahme oder -wiedereinleitung erfolgt, ist für den Betrieb der Anlage keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allerdings sind Anlagen im gewerblichen Bereich und in öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich anzeigepflichtig (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

 Erdreich-Wärmepumpe:

  • Hierbei wird das Kältemittel über Rohrschlangen ca. 1-3 m unter z.B. einer Wiese umgepumpt und dabei die Erdwärme genutzt. Aus wasserrechtlicher Sicht sind diese Anlagen genehmigungsfrei, wenn sie nicht in einem Wasserschutzgebiet betrieben werden. Bei einem Abstand von weniger als 1 Meter vom höchsten Grundwasserstand ist die Anlage anzeigepflichtig (an das Landratsamt). Anlagen im gewerblichen Bereich und in öffentlichen Einrichtungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

Umweltatlas Bayern:

Im Umweltatlas Bayern finden Sie einen Kartendienst, der für Ihren Wohnort die möglichen Arten von oberflächennaher Geothermie anzeigt:

https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_angewandte_geologie_ftz/index.html?lang=de&layers=service_ageo_19

Links bei den Themenkarten den Haken bei "Oberflächennahe Geothermie" setzen und rechts den Ort eingeben. Genauere Angaben wie Grundwasserstände etc. können ggf. im Wasserwirtschaftsamt Rosenheim oder im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Wasserrecht erfragt werden.

Fördermöglichkeiten (Auswahl):

 

Bekanntmachungen über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UPV-Pflicht
(Umweltverträglichkeitsprüfung):

Aktuell keine Bekanntmachungen in diesem Bereich.
 

Für Rückfragen zum wasserrechtlichen Antragsverfahren:

Lukas Haunberger

Umwelt, Natur und Wasserrecht
Zimmer: 0.24

Telefon: (08631) 699-409
Fax: (08631) 699-15409
lukas.haunberger@lra-mue.de


Für technischen Fragen:

Erich Filler

Umwelt, Natur und Wasserrecht
Zimmer: 0.28

Telefon: (08631) 699-457
Fax: (08631) 699-15457
erich.filler@lra-mue.de

 

Geothermie-Seiten des Bayerischen Geologischen Landesamtes mit Übersichtskarten zur Geothermie-Nutzung:
Geothermie - Bayer. Geologisches Landesamt

Weitere Informationen rund um die Wärmepumpe:
Bundesverband WärmePumpe e.V

Kostenlose Berechnung der Energieverbrauchszahl von Wohngebäuden:
www.co2online.de - Kreditanstalt für Wiederaufbau

 

Weitere Informationen zum Download:

Für Grundwasserwärme-
pumpen:

Bohranzeige für Brunnen

Bohranzeige für Wärmepumpen

 

Wichtige Hinweise zu Brunnenbohrungen

Hinweise Bohrung für Wärmepumpe

 

Antragsformular - Wasserrechtliche Erlaubnis

Antrag gemäß Art. 70 für Wärmepumpen

 

Liste privater Sachverständiger. Quelle: Landesamt für Umwelt (LfU)
Link zur aktuellen Liste

 

Für Erdwärmesonden:

Leitfaden für Erdwärmesonden

Leitfaden Erdwärmesonden

 

Bohr- und Nutzungsanzeige für Erdwärmesonden

Erdwärmesonden - Bohr- und Nutzungsanzeige

 

 

Allgemein:

Broschüre "Oberflächennahe Geothermie" des Bayr. Umweltministeriums

Broschüre oberflächennahe Geothermie

 

Merkblatt 3.7/2 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Planung und Erstellung von Erdwärmesonden
Link zum Merkblatt

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