Sportförderung

- MACH MIT - TAUCH AUF! - Verlängert bis Schuljahr 2023/24

Vorschulkinder und Kinder, welche die erste Jahrgangsstufe des Schuljahres 2023/2024 besuchen, erhalten zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 einen Gutschein im Wert von 50 Euro für die Teilnahme an einem Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens („Seepferdchen“). 

Für weitere Informationen besuchen Sie folgende Homepage http://WWW.MACH-MIT.BAYERN.DE

 

Richtlinie (Anlage 1).pdf

 

Erforderliche Mindestqualifikationen für Kursanbieter (Anlage 2).pdf

 

Antragsformular für Kursanbieter (Anlage 3).xlsx

 

Antragsformular für Vorschulkinder (Anlage 4).pdf

 

 

VEREINSPAUSCHALE

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung des organisierten Sports an Sport- und Schützenvereine. Gefördert werden gemeinnützige Vereine, deren Vereinssitz  in Bayern und deren Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart ist. Ferner muss der Verein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands oder des Bayerischen Sportschützenbundes sein. Der Verein muss zudem aktive Jugendarbeit betreiben. 

Seit 01.01.2023 sind die neuen Sportförderungsrichtlinien (SportFÖR) in Kraft getreten. Nähere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten Sie jederzeit von uns. Während der Antragsphase stellen wir Ihnen die Unterlagen auf dieser Homepage oder hier: http://www.stmi.bayern.de/sug/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php zum Download bereit.

Für die Anzeige benötigen Sie den Acrobat Reader.

Als Ansprechpartner im Landratsamt stehen wir Ihnen gerne unter sportfoerderung@lra-mue.de zur Verfügung.

 

Ergänzende Hinweise zur Vereinspauschale 2023 (Stand 22.02.2023).pdf

 

Anschreiben Vereine Neuerungen 2023 (Stand 13.01.2023).pdf

 

Antragsformular_Vereinspauschale_2023.pdf

 

Antragsformular_Vereinspauschale_2023.docx

 

Sportförderrichtlinien vom 05.12.2022.pdf 1

 

Erklärung Lizenzinhaber 2023ff.pdf 1

 

Lizenzliste Stand 19.12.2022.pdf 1