Vollstreckung

Das Aufgabengebiet Vollstreckung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Beitreibung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Geldansprüchen des Landratsamt Mühldorf a. Inn. Als zuständige Vollstreckungsbehörde vollstreckt das Landratsamt für seine Aufgabenbereiche sowohl kommunale als auch staatliche Geldforderungen, also Verwaltungsakte mit denen eine Geldleistung geordert wird.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Fachbereich Z 3 Vollstreckung

Töginger Straße 18

84453 Mühldorf a. Inn

 

Tel. Nr. 08631 699 0

 

vollstreckung@lra-mue.de