Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Seit 1995 können Bürgerinnen und Bürger in Bayern durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide direkt an den Entscheidungen der Gemeinden und Landkreise über ihre örtlichen Angelegenheiten mitwirken. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet Art. 18 a Gemeindeordnung und Art. 12 a Landkreisordnung. Der Fachbereich 34 ist mit den Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Landkreisebene befasst. Gegenstand eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids auf Landkreisebene können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises sein. Das sind Angelegenheiten, die der Landkreis selbständig und eigenverantwortlich regeln darf.

Als staatliche Aufsicht wirkt das Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Städte und Gemeinden mit.

 

Ansprechpartnerinnen:

Frau Bernadette Retzer