Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
Seit 1995 können Bürgerinnen und Bürger in Bayern durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide direkt an den Entscheidungen der Gemeinden und Landkreise über ihre örtlichen Angelegenheiten mitwirken. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet Art. 18 a Gemeindeordnung und Art. 12 a Landkreisordnung. Der Fachbereich 34 ist mit den Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Landkreisebene befasst. Gegenstand eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids auf Landkreisebene können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises sein. Das sind Angelegenheiten, die der Landkreis selbständig und eigenverantwortlich regeln darf.
Als staatliche Aufsicht wirkt das Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Städte und Gemeinden mit.
Ansprechpartnerinnen:
Frau Bernadette Retzer