Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Diese Seite als PDF herunterladen


Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO
 

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

    Das Landratsamt Mühldorf, Gesundheitsamt, verarbeitet Ihre Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerfüllung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ihre persönlichen Daten werden von uns zur Anmeldung für die Belehrung im Lebensmittelbereich benötigt und deshalb verarbeitet.
  2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Landratsamt Mühldorf
    Gesundheitsamt
    Töginger Str. 18
    84453 Mühldorf
    E-Mail: gesundheitsamt@lra-mue.de
    Telefon: 08631/699 509
  3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    Datenschutzbeauftragter Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn
    E-Mail: datenschutz@lra-mue.de, Telefon-Nr.: 08631 699 906
  4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

    Ihre Daten werden erhoben zur Anmeldung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und zur Ausstellung Ihrer Belehrungsbescheinigung.
    Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der
    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in Verbindung mit § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
    Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und f DSGVO in Verbindung mit
    Art. 4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen
    Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die
    Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
  5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

    Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Abrechnung Ihrer Zahlungsleistung an die Kreiskasse am Landratsamt Mühldorf weitergegeben.
  6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

    Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
    Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der aktuell gültigen Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.
  7. Betroffenenrechte

    Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
    Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
    Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
    Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de>
  8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

    Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
    Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG.
    Die Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können.
    Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Anmeldung nicht bearbeitet werden.