Online-Sprechstunden im Landratsamt Mühldorf a. Inn

Wir beraten Sie künftig auch online in ausgewählten Fachbereichen! Treten Sie bequem von zuhause aus mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kontakt!

 

Die Nutzung der virtuellen Sprechstunden ist ganz einfach. Sie müssen auf Ihrem Gerät nichts zusätzlich installieren. Die Teilnahme erfolgt browserbasiert.

Das brauchen Sie:

  • einen Laptop oder PC mit Webcam und Mikrofon bzw. Headset (➜ Nutzung empfohlen, um Echoeffekte und Störgeräusche zu vermeiden)
  • alternativ ein Smartphone oder Tablet
  • eine stabile Internetverbindung
  • einen modernen Browser, empfohlen werden Google Chrome oder Mozilla Firefox
  • Wählen Sie am besten online einen verfügbaren Termin aus, indem Sie bei der gewünschten Leistung auf die Schaltfläche „Termin buchen“ klicken.
  • Alternativ können Sie telefonisch mit der zuständigen Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner aus dem entsprechenden Fachbereich einen Termin für eine Online-Sprechstunde vereinbaren.
  • Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink, der Sie an Ihrem gebuchten Termin direkt zur Online-Sprechstunde führt.
  • In derselben E-Mail finden Sie auch den Hinweis, wie Sie Ihren Termin bei Bedarf ändern oder absagen können.
  • Eine detaillierte Anleitung zur Teilnahme an virtuellen Sprechstunden finden Sie hier.

 

 

Derzeit bieten wir Online-Sprechstunden für folgende Themen an:

 

Pflegeberatung

Pflegestützpunkt

 Informationen
 

Schülerbeförderung

Mobilität, ÖPNV

 Informationen
 

Schwangerenberatung

Gesundheitsamt

 Informationen
 

Allgemeiner Sozialdienst

Amt f. Jugend & Familie

 Informationen
 

Unterhaltsvorschuss

Amt f. Jugend & Familie

 Informationen
 

Beistandschaft und Beurkundung

Amt f. Jugend & Familie

 Informationen
 

KoKi Netzwerk Frühe Kindheit

Amt f. Jugend & Familie

 Informationen
 

Pflegekinderwesen, Adoptionswesen

Amt f. Jugend & Familie

 Informationen
 

Tagespflege

Amt f. Jugend & Familie

 Informationen
 

Ich suche Arbeit
- Jobbegleitung -

Lernen vor Ort

 Informationen
 

Ich suche Ausbildung
- Ausbildungsakquise -

Lernen vor Ort

 Informationen

 

FAQ

Prüfen Sie bitte der Reihe nach die folgenden Empfehlungen, um Ihr Problem zu beheben:

  • Nutzen Sie bitte für den Zugriff auf BigBlueButton einen modernen Browser Google Chrome/Chromium oder Mozilla Firefox. Wechseln Sie eventuell den Browser und testen Sie erneut den Zugriff auf BigBlueButton.
  • Für die Nutzung von BigBlueButton sollten Sie sicherstellen, dass keine andere Software den Zugriff auf Video und Ton hat. Sollte noch eine andere Videokonferenz-Software auf Ihrem Endgerät aktiv sein, schließen Sie diese bitte.
  • Für die Verwendung von BigBlueButton müssen Sie nach einer Aufforderung der aktiven Nutzung von Mikrofon und Kamera im Browser zustimmen (Sicherheitseinstellung). Falls Sie in der Adresszeile des Browsers ein Icon mit einem „Schloss“ sehen, ist die Freigabe nicht erteilt. In diesem Fall klicken Sie auf das Schloss und erteilen die Freigabe.
  • Falls Sie zusätzlich ein Headset und/oder eine externe Videokamera an Ihrem Endgerät nutzen, prüfen Sie bitte, ob die richtige Ton- und Bildquelle ausgewählt ist. Mit dem „Echo-Test“ können Sie die Tonausgabe testen. Bei Problemen klicken Sie auf das rote Icon mit dem Daumen nach unten, um die jeweilige neue Quelle auswählen zu können.
  • Bei Nutzung eines Notebooks bzw. eines externen Headsets prüfen Sie bitte, ob nicht die Stummschaltung am Notebook bzw. am Headset aktiviert ist, da viele Geräte einen eigenen Stummschalter haben.
  • Versuchen Sie die Audioübertragung (Mikrofon) bzw. die Kamera zu deaktivieren und wieder zu aktivieren.
  • Nachdem Sie von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter die „Präsentator-Rolle“ zugewiesen bekommen haben, müssen Sie am unteren Bildschirmrand auf das Symbol für die Bildschirmfreigabe klicken.
  • Ihr Browser fragt Sie nun, was genau Sie freigeben möchten. Je nach Browser können Sie den ganzen Bildschirm freigeben oder auch nur einzelne Fenster, die Sie gerade geöffnet haben. Folgen Sie den Anweisungen, danach sollte Ihr Bildschirm für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter sichtbar sein.