Gewinnspiel
Bücher gewinnen!
Sie sind eine Leseratte? Du liest gerne? Es fehlt aber gerade der richtige Lesestoff? Dann ist unser Lese-Projekt „Der Landkreis liest“, das vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durchgeführt wird, genau das Richtige – und beim Mitmachen kann man mit etwas Glück auch noch ein Buch gewinnen!
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel „Der Landkreis liest“ ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt online über das Absenden des Formulars, das sich auf dieser Webseite www.lra-mue.de/gewinnspieldll befindet. Die Teilnahme ist nur innerhalb der Gewinnspieldauer möglich.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Mühldorf a. Inn haben oder eine Schule im Landkreis Mühldorf a. Inn besuchen und mindestens eines der ausgewählten Bücher aus diesem Projekt gelesen haben. Man kann für jedes gelesene Buch ein Teilnahmeformular ausfüllen und am Gewinnspiel teilnehmen.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle am Projekt „Der Landkreis liest“ und an der Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen.
Gewinnspieldauer
Das Gewinnspiel dauert von 01.12.2020 bis 31.07.2021.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Als Preise werden in den folgenden vier Kategorien jeweils vier Bücher nach Wahl im Wert von je 20€ verlost: Grundschule, 5. bis 7. Jahrgangsstufe, 8. bis 10. Jahrgangsstufe, Erwachsene, d. h. es gibt in jeder Kategorie vier Gewinnchancen.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt am 30.09.2021 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah per E-Mail über den Gewinn informiert. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Eine Ausnahme stellt die Datenverwendung seitens der AG „Sprachliche Bildung und Sprachförderung im Landkreis Mühldorf a. Inn“ ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels dar. Mit der Weitergabe der persönlichen Daten an die AG „Sprachliche Bildung und Sprachförderung im Landkreis Mühldorf a. Inn“ erklärt sich der Teilnehmende mit der Teilnahme am Gewinnspiel einverstanden.
Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Homepageseite „Der Landkreis liest“ und den Social Media Plattformen des Landratsamtes Mühldorf a. Inn mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die auf der Homepageseite „Der Landkreis liest“ angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Homepage „Der Landkreis liest“ (www.lra-mue.de/derlandkreisliest).
Das Gewinnspiel des Projektes „Der Landkreis liest“ unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück – und vor allem viel Freude beim Lesen!