EnEV 2014
Am 1. Mai 2014 ist die neue EnEV 2014 in Kraft getreten!
Die EnEV2014 wurde am 16.10.2013 vom Kabinett der Bundesregierung verabschiedet und ist nun zum 01.05.2014 in Kraft getreten.
Die wesentlichen Inhalte der Novellierung der EnEV sind:
Die energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 werden um durchschnittlich 25% des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20% bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle angehoben.
Auch wurde die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel (älter als 1985) erweitert. Bisher galt diese Regelung für Kessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Nicht davon betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben.
Zudem wurde die bereits bestehende Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern verschärft. Bisher war es so, dass Energieausweise vorgelegt werden müssen. Nun wird allerdings genau festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss.
Weitere bzw. nähere Informationen dazu unter: