Sparsame Haushaltsgeräte

Broschüre "Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2021"

Strom und Wasser sparen lohnt sich
Der Landkreis Mühldorf a. Inn informiert

Die Broschüre ist kostenlos als Printausgabe im Landratsamt erhältlich und steht in folgender PDF-Datei zum Download bereit.

Broschüre "Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2022"

 

Im privaten Haushaltsbereich liegen große Stromsparpotenziale. Vor allem beim Neukauf von Elektrogeräten sollte auf einen besonders geringen Strom- und Wasserverbrauch geachtet werden, denn Stromsparen im Haushalt ist durch Verhaltensänderungen und den Austausch veralteter Technik ohne Komfortverlust möglich. Aber wie erkennt man die besonders sparsamen Geräte?

Mit der neuen Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte“ informiert der Landkreis Mühldorf übersichtlich und leicht nachvollziehbar über die derzeit auf dem Markt verfügbaren Modelle. Darin werden Strom- und Wasserverbrauch sowie die daraus resultierenden Betriebskosten der Kühlschränke, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, und Spülmaschinen objektiv verglichen.

Neben einer guten Leistung, Zuverlässigkeit und einer langen Lebensdauer empfiehlt es sich, bei einem neuen Gerät auch den Strom- und Wasserverbrauch als weiteres Kaufkriterium einzubeziehen. Die möglicherweise höheren Anschaffungskosten gleichen sich meist durch einen niedrigeren Stromverbrauch über die Lebensdauer des Gerätes langfristig aus. Da die zahlreichen Modelle an Elektrogeräten erhebliche Unterschiede im Energie- oder Wasserverbrauch zeigen, soll dem Verbraucher mit dieser Broschüre eine nützliche Orientierungshilfe bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten an die Hand gegeben werden.

Informieren Sie sich beim Kauf Ihrer neuen Haushaltsgeräte und leisten Sie einen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung!

 

Hier finden Sie das Telefoninterview von Frau Marie-Theres Probst, Fachbereichsleitung Energiemanagement im Landratsamt Mühldorf a. Inn und Frau Klinkhart von Radio ISW zum Inhalt der Broschüre "Besonders sparsame Haushaltsgeräte" vom 17.01.2017.