Corona: Informationen für Unternehmen
Hotline Kreis- und Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung
Landratsamt Mühldorf: 08631 / 699-499
Coronavirus (Covid19)
Unterstützungsangebote und Auskunftstellen für betroffene Unternehmen
Unterstützungsangebot |
Auskunft |
Übersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mit einer Positivliste (welche Branchen/Betriebsarten dürfen öffnen?) sowie häufigen Fragen und Antworten, die auch die Neuregelungen beinhalten. | FAQ Corona-Krise und Wirtschaft |
Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-)Selbständige, Freiberufler und gemeinnützige Unternehmen Kleine und mittelständische Unternehmen, (Solo-) Selbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weiter Überbrückungshilfe erhalten. Ebenso gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. |
Unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/ ist der Online-Antrag zu finden. Antragsstellung verlängert bis 31.12.2020 |
Corona-Hilfe für den Monat November ab sofort Online zu beantragen. Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Die Antragstellung ist über Steuerberater zu leisten. Im Falle von Soloselbständigen ist alternativ auch eine Antragsstellung ohne prüfenden Dritten möglich (Direktantrag, direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind (ansonsten ist die Antragstellung über einen prüfenden Dritten möglich):
Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein derartiges Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen. Höhe der Hilfe: Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. |
Beantragung: Antworten zu den meistgestellten Fragen finden Sie unter: Die Entscheidung über die Bewilligung ist Aufgabe der Bewilligungsstellen der Bundesländer. Fragen allgemeiner Art (zum Beispiel zur Antragsberechtigung) sind an den Service-Desk des BMWi zu richten. Sie können den Service-Desk unter der Service-Hotline +49 30-52685087 anrufen (Servicezeiten Mo-Fr 8:00 bis 18:00 Uhr). |
Testpflicht für Pendler - Corona-Pandemie: Geänderte Regelungen für Einreisende und Pendler Seit dem 01.12.2020 gelten geänderte Regelungen, die wöchentliche Testpflicht entfällt. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Landratsamtes. |
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Verdienstausfallentschädigung: Selbstständige und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, einen Antrag nach Infektionsschutzgesetz Verdienstausfallentschädigung für Zeiten zu beantragen, während derer entweder sie selbst oder Mitarbeiter im Unternehmen Tätigkeitsverboten (u.a. Quarantäne) unterliegen. Die Quarantäne muss vom Gesundheitsamt angeordnet sein und es darf keine Krankmeldung vorliegen. Für jeden von verordneter Quarantäne betroffenen Mitarbeiter muss ein separater Antrag ausgefüllt werden. Erstattungsanträge können innerhalb einer verlängerten Frist von 12 Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit eingereicht werden unter Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München. Detaillierte Informationen und das Antragsformular finden Sie unter http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/668069451898. ![]() |
Regierung von Oberbayern Telefon: 089 2176-0 |
Ausgesetzte Insolvenzanzeigepflicht: Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung wird bis zum 31.12.2020 weiterhin ausgesetzt. | |
Sozialschutzpaket der Agentur für Arbeit für Soloselbständige, Kleinunternehmer und Kurzarbeit, auch für Familien in Kurzarbeit
Während die genannten Soforthilfen die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen sichern sollen, können Einkommensausfälle bei Kleinunternehmern und Soloselbstständigen auch zu einer Gefährdung der privaten wirtschaftlichen Existenz führen. Da diese Personengruppen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung verfügen, wurde der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) vereinfacht. Wenn das Unternehmen jedenfalls unabhängig von den Einflüssen der Corona-Krise als tragfähig anzusehen ist, muss der Unternehmer auch nicht für Vermittlungsvorschläge in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfalls gesichert werden. Weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung bietet die Bundesagentur für Arbeit, die auch eine Videohilfe bereitstellt: Es handelt sich dabei um ein neues Gesetz, das den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert. Dieses Gesetz ergänzt auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II. Dadurch können Sie (auch wenn Sie gar nicht arbeitsuchend sind) finanziell unterstützt werden, um Miete und Lebensunterhalt zu bestreiten. Wichtig für Familien mit geringem Einkommen (bedingt zum Beispiel durch Kurzarbeit): Das Sozialschutz-Paket sieht den sogenannten Notfall-Kinderzuschlag (auch: Notfall-KiZ) als vorrangige Möglichkeit vor, sich finanziell abzusichern. Weitere Informationen zum Notfall-Kinderzuschlag erhalten Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ".
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Programm verlängert bis 31.12.2020 Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit,
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Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler Das Antragsformular für das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ist online: www.kuenstlerhilfe-corona.bayern. Antragsberechtigt sind soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist (Stichtag 01.04.2020) und die eine Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz haben bzw. nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßigen künstlerischen Tätigkeiten verdienen. Sie erhalten für drei Monate je 1.000 Euro, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Gerade am Anlaufen ist das Programm Neustart, das sukzessive erweitert wird, mit verschiedenen Aktionen. Informationen des Ministeriums hierzu finden Sie unter: www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6504/informationen-zum-neuen-hilfsprogramm-fuer-soloselbststaendige-kuenstlerinnen-und-kuenstler.html. |
Bei Fragen zum Antrag steht Ihnen das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München unter der Telefonnummer 089 21862996 zur Verfügung. Die Hotline ist von Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr besetzt (https://kreativ-muenchen-crowdfunding.de/h/Corona.html). |
Aktualisierung 08/2020: Die Regelungen für Kurzarbeitergeld wurden bis 31.12.2021 verlängert (Koalitionsausschuss vom 25.8.2020)! Erweiterte Regelungen zum Kurzarbeitergeld, wenn in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig wird. So wird u.a.die Bezugsdauer wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert. Informationen und Voraussetzungen zur Beantragung: http://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld. Erklärvideo: http://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video. Online-Beantragung: http://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen. Bis zum 31. Dezember 2021 können Personen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufnehmen, bis zur vollen Höhe des bisherigen Nettomonatseinkommens hinzuverdienen, ohne dasss dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird in allen Berufen, nicht nur systemrelevanten. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung. |
Zuständige Agentur für Arbeit Kontakt: Antrag senden an: per Post an: Agentur für Arbeit Regensburg, 93012 Regensburg Per Mail an: regensburg.031-OS@arbeitsagentur.de (für die Agenturbezirke Passau, (Landkreis Mühldorf zählt zum Agenturbezirk Traunstein) |
Probleme bei Lieferketten: Aufgrund der Corona-Krise kommt es in der Wirtschaft aktuell weltweit zu Unterbrechungen der internationalen Lieferketten. Dies führt in der Folge zu Produktionsproblemen bis hin zu Produktionsstillstand und Engpässen in der Logistik auch in Bayern. Die neu eingerichtete Kontaktstelle unterstützt die betroffenen Unternehmen auf fachlicher und ggf. politischer Ebene, die Lieferketten rasch wiederherzustellen, soweit die Unternehmen nicht selbst eine Lösung finden konnten. Das Wirtschaftsministerium arbeitet dabei mit anderen bayerischen Ressorts, Wirtschaftskammern und -verbänden, den Bundesministerien sowie weiteren Bundesbehörden zusammen. So erreichen Sie uns: kontaktstelle-lieferketten(at)stmwi.bayern.de |
So erreichen Sie uns: kontaktstelle-lieferketten(at)stmwi.bayern.de |
Hohe Nachfrage nach dem LfA-Schnellkredit MÜNCHEN Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung. Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern durch vom Freistaat Bayern unterstützte Kredite und Bürgschaften:
Detaillierte Informationen und Antragstellung unter http://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php. Wenn Sie einen Kredit, eine Haftungsfreistellung oder Bürgschaft der LfA nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse). Die LfA bearbeitet keine Direktanträge. Die Beantragung und Auszahlung von LfA-Krediten erfolgt bei der Hausbank. |
Mitarbeiter der Task Force der LfA Förderbank Bayern per E-Mail unter info@lfa.de oder unter der Telefonnummer 089 2124-1000 (Mo. - Do. 08:00 - 18:00 Uhr, Fr. 08:00 - 15:00 Uhr) |
Finanzierungshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): KfW-Sonderprogramm 2020 Detaillierte Informationen unter: http://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html. Die Beantragung und Auszahlung von KfW-Krediten erfolgt bei der Hausbank. |
Hotline: 0800 / 5399001 |
Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB): Die BBB übernimmt Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen, die den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau zuzuordnen sind |
Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Telefonnummer 089 545857-0 |
Möglichkeiten der Steuerstundung: Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden |
Zuständiges Finanzamt / Steuerberater |
Ausgleichsabgabe: Verlängerung der Anzeige- und Entrichtungspflicht bis 30. Juni 2020. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen und bei Nichterfüllung der Quote eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zu zahlen. Für das Anzeigenjahr 2019 wird die Frist vom 31.03.2020 auf den 30.06.2020 verlängert. |
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Neues Förderprojekt der Bayerischen Staatsregierung zur Überwindung der Corona-Krise: Bayerisches UnternehmerLab Perspektiven erkennen, Chancen nutzen. - neues Förderprojekt für mittelständische Unternehmen startet im Sommer 2020 Mit dem UnternehmerLab soll den Unternehmensleitungen die Möglichkeit gegeben werden, in konkurrenzgeschütztem Rahmen innovationsrelevantes Wissen, Ideen, Erfahrungen und praxiserprobte Lösungsansätze aus anderen Branchen auszutauschen und Projekte ggf. gemeinsam zu realisieren. Das Projekt soll im Sommer 2020 starten und richtet sich an alle bayerischen Unternehmen, unabhängig von deren Branche oder Größe. Die Förderung erfolgt durch das Bayerische Arbeitsministerium und aus Mitteln des ESF. Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Projektinformation oder online unter www.unternehmerlab.de. Für eine kurze Rückmeldung wie Sie uns bei der Initiierung, aber auch perspektivisch im Rahmen des (über-) regionalen Netzwerkmanagements unterstützen könnten, würden wir uns sehr freuen. Dies können Sie über folgenden Link tun: |
Kontaktdaten bei Fragen: Prof. Dr. Carsten Becker IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH Fon +49 (0)30 206 58 15 0 |
Allgemeine Fragen zum Bereich Handwerk |
Betriebswirtschaftliche Beratung Roland Meier |
Allgemeine Fragen aus den Bereichen Dienstleistung, Gastronomie und Handel |
Betriebswirtschaftliche Beratung IHK Sonja Gehring |
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Ausgelaufen: Soforthilfe Corona (Landes- und Bundesprogramm) Letztmalige Antragstellung war am 31. Mai 2020 möglich! Dies gilt sowohl für das Soforthilfe-Programm des Bundes als auch für das Soforthilfe-Programm des Freistaates Bayern. Ein Anschlussprogramm wird derzeit auf Bundesebene erarbeitet. Sobald das Anschlussprogramm feststeht, erhalten Sie hierzu weitere Informationen. |
Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörde: Für betroffene Unternehmen gibt es von Seiten des Wirtschaftsministerium eine Service-Hotline: |