Städte, Märkte, Gemeinden
Die 31 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Mühldorf a. Inn
Die 31 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Mühldorf a. Inn
Einwohnerzahlen aktuell - Stand: 30.06.2022 (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik)

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Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Mühldorf a. Inn
Seit dem 1. Mai 1978 gibt es im Landkreis Mühldorf a. Inn Verwaltungsgemeinschaften. Im Gesetz wird die Verwaltungsgemeinschaft als Zusammenschluß benachbarter kreisangehörigen Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden beschrieben. Ziel einer Verwaltungsgemeinschaft ist die Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der zusammengeschlossenen Gemeinden. Deshalb ist die Verwaltungsgemeinschaft keine Gebietskörperschaft, sondern eine Zweckgemeinschaft, die zur Aufgabe hat, Verwaltungsaufgaben zu optimieren.
Die Aufgaben zwischen den einzelnen Mitgliedsgemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft sind gegeneinander abgegrenzt, und zwar - in den eigenen Wirkungskreis - in den übertragenen Wirkungskreis.
Die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt grundsätzlich alle Obliegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, für deren Erledigung eigentlich der Staat zuständig wäre. Hierzu zählen z. B. die Aufgaben:
- Standesamt
- Melde- und Paßbehörde
- Fundamt
- Ausstellen der Lohnsteuerkarten
- Mitwirkung bei Sozialangelegenheiten (z. B. Rentenanträge, Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe)
- Mitwirkung im Bereich des öffentlichen Versicherungswesens
- Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen.
Im eigenen Wirkungskreis haben die Gemeinden die Aufgabe, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln und zu erfüllen. Man spricht hier vom Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Zum eigenen Wirkungskreis gehören:
- der gemeindliche Entwicklungsplan
- Bauleitplanung
- Erschließung des Gemeindegebietes (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenbau)
- Erstellung von Einrichtungen für Kultur, Jugend und Sport
- Sachaufwandsträgerschaft für Grund- und Hauptschulen
- Trägerschaft für Friedhöfe
- Feuerschutz
- gemeindliches Haus- und Finanzwesen.
Die Verwaltungsgemeinschaft stellt die einheitliche Verwaltungsstelle der Mitgliedsgemeinden dar. Im Landkreis Mühldorf a. Inn gibt es folgende Verwaltungsgemeinschaften:
- Gars a. Inn: Mitgliedsgemeinden Gars und Unterreit
- Heldenstein: Mitgliedsgemeinden Heldenstein und Rattenkirchen
- Kraiburg a. Inn: Mitgliedsgemeinden Jettenbach, Kraiburg a. Inn, Taufkirchen
- Maitenbeth: Mitgliedsgemeinden Maitenbeth und Rechtmehring
- Neumarkt-Sankt Veit: Mitgliedsgemeinden Egglkofen und Stadt Neumarkt St. Veit
- Oberbergkirchen: Mitgliedsgemeinden Oberbergkirchen, Lohkirchen, Schönberg, Zangberg
- Polling: Mitgliedsgemeinden Polling und Oberneukirchen
- Reichertsheim: Mitgliedsgemeinden Reichertsheim und Kirchdorf
- Rohrbach: Mitgliedsgemeinden Erharting, Niederbergkirchen, Niedertaufkirchen
Die Einheitsgemeinden des Landkreises sind:
Ampfing, Aschau a. Inn, Buchbach, Haag i. OB, Mettenheim, Mühldorf a. Inn, Obertaufkirchen, Schwindegg und Waldkraiburg.