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MVV

Der Landkreis Mühldorf a. Inn ist seit 1. Januar 2026 Teil des Münchner Verkehrsverbundes (MVV): Das haben die Mitglieder des Kreistags in der Sitzung am Freitag, 4. April 2025, beschlossen. Damit gelten seit 1. Januar 2026 im Busnetz und in den Zügen im Landkreis die Tarife und Bedingungen des MVV.

MVV Verbundraum


Häufig gestellte Fragen

Was ist der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)?

MVV steht für Münchner Verkehrs- und Tarifverbund. Dieser koordiniert nicht nur den Nahverkehr in München, sondern inzwischen auch in vielen umliegenden Landkreisen im ländlichen Raum, z.B. im Landkreis Rosenheim. Ab 2026 übrigens auch in Stadt und Landkreis Landshut sowie im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

In dem Verbund arbeiten der Freistaat Bayern, die Stadt München und die Verbundlandkreise zusammen, um den Nahverkehr bestmöglich zu organisieren, z.B. Zug und Bus aufeinander abzustimmen oder digitale Fahrplan- und Ticketangebote zu erarbeiten. Bei den wachsenden Anforderungen an die Verwaltung, mit denen auch die Komplexität im Bereich Nahverkehr steigt, ist es zielführend sich einen starken Partner zu suchen, der einem zur Seite steht.

Alle Informationen rund um den MVV im Allgemeinen finden Sie unter: www.mvv-muenchen.de

 

Was sind die Vorteile der Verbundraumerweiterung?

Durch die MVV-Verbundraumerweiterung wird der Tarifdschungel im ÖPNV gelichtet. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum ÖPNV vereinfacht. Dies gelingt durch eine deutlich verbesserte Fahrgastinformation und einheitliche Tarife bei den Fahrkarten. Mit dem MVV-Beitritt des Landkreises kommt nun auch z.B. das 365-Euro-Ticket und die digitale Streifenkarte in den Landkreis Mühldorf a. Inn.

Ab dem 1. Januar 2026 können Fahrgäste dann mit einem einzigen Ticket alle Verkehrsmittel (Regionalzüge, S-Bahn, U-Bahn, Tram und Bus) im MVV-Raum nutzen.

Wo kann ich mich zukünftig über die Abfahrtszeiten informieren bzw. bekomme ich eine Fahrplanauskunft?

Im Laufe des Jahres 2025 wurden die Fahrpläne auf der MVV-Webseite und in die MVV-App eingepflegt. Man findet dann zentral alle Verbindungen, Preise und Abfahrtszeiten dort (elektronische Fahrplanauskunft), dazu kommen die Möglichkeit, Tickets direkt in der App zu kaufen.

Für einen direkten Kundenkontakt steht der MVV Kundendialog zur Verfügung:

MVV-Kundendialog

Tel.: 089 / 41 42 43 44 

E-Mail: kundendialogmvv-muenchen.de

  • für allgemeine Tarif- und Fahrplanauskünfte 
  • für Informationen über die Buslinien
  • Ansprechpartner (nur per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail) montags bis donnerstags von 7 bis 17 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr

Wird meine Bus-/Zugfahrkarte teurer oder günstiger?

Grundsätzlich werden fast alle Fahrkarten günstiger. Der Preis für die Fahrkarten richtet sich nach den Tarifzonen.

Wie sehen die Tarifzonen aus?

Das MVV-Gebiet ist in mehrere Zonen unterteilt. Der Landkreis Mühldorf a. Inn liegt in den Zonen 5 bis 11. Jede Haltestelle gehört zu einer Zone – manchmal sogar zu zwei Zonen. Die Zone M umfasst als Kernzone die Stadt München und einige umliegenden Gemeinden. Die Zonen 1 bis 12 gruppieren sich rund um diese Kernzone. Der Preis für die Fahrkarten richtet sich nach den Tarifzonen. Damit bleibt dieser fair und transparent. 

Zonenübersicht Landkreis Mühldorf

Übersicht Bahn MVV-Gebiet

Preisübersicht

 

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Die neue Funktion in der MVV-App / MVGO-App / München Navigator-App macht den Fahrkartenkauf zum Kinderspiel – und Tarifkenntnisse überflüssig!

Was passiert mit dem Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket gilt selbstverständlich auch im MVV und kann wie bisher auch bei den entsprechenden Verkaufsstellen erworben werden (z.B. in der MVV-App).

    Was passiert mit dem Jugendfreizeitticket?

    Das Jugendfreizeitticket - die Busflat für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende – gibt es dann nicht mehr.

    Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr können dann ein 365-Euro-Ticket erwerben. Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs haben und mit dem ÖPNV zur Schule fahren, werden dieses Ticket vom jeweiligen Aufgabenträger für die Schülerbeförderung erhalten (z.B. Landratsamt oder Gemeinde).

    Selbstzahler können das 365-Euro-Ticket bei MVG oder S-Bahn-München erwerben:

    MVG

    S-Bahn München

    Für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bietet außerdem das Bayerische Ermäßigungsticket eine Möglichkeit:

    In Bayern wird mit dem Ermäßigungsticket ein vergünstigtes Deutschland-Ticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende zum monatlichen Preis von derzeit 38 Euro angeboten. Das Ermäßigungsticket kann als günstigere Variante des Deutschlandtickets ebenfalls bundesweit genutzt werden. Das Bayerische Ermäßigungsticket kann im MVV-Raum ausschließlich über die MVG bestellt werden (Dort findet sich ein Nachweisformular, das bei der Bestellung eingereicht werden muss).

    MVG-Ermäßigungsticket

     

    Was passiert mit meinem Umweltfahrausweis oder meinem GHMM-Ticket?

    Fahrgäste mit diesen Abomodellen können auf das D-Ticket oder eine MVV-Monatskarte bzw. Monatskarte Abo für den entsprechenden Geltungsbereich umsteigen; die bisherigen Zeitkarten gelten nach dem MVV-Beitritt noch maximal bis 31.1.2026 im ursprünglichen Geltungsgebiet.

    Vorteil der MVV-Monatskarte ist, dass es eine übertragbare Variante gibt und zu bestimmten Zeiten auch die kostenlose Kindermitnahme möglich ist (nicht bei Monatskarte 65).

    Infos zu den MVV-Zeitkarten 

    Aktuelle MVV-Preisübersicht

    Gibt es dann nur noch digitale Fahrkarten?

    Es gibt sowohl analoge, als auch digitale Fahrkarten.

      Was ändert sich bei meiner Bus- bzw. Bahnlinie?

      Die Fahrzeiten und Linienwege ändern sich nicht durch den MVV-Beitritt und es fahren auch nicht mehr Busse, Züge oder eine S-Bahn. Lediglich die Liniennummern werden bei den Bussen auf dreistellige Nummern angepasst, wie es im MVV üblich ist. Diese werden weiterhin von den bekannten Unternehmen betrieben.

      Bei Linien in die Nachbarlandkreise, die nicht im MVV-Raum sind, besteht die Besonderheit, dass diese ihre bisherige Nummer behalten. Außerdem bleibt dabei der bisherige Tarif bestehen.

      Übersicht zu den Liniennummern 

      Ändert sich etwas bei den Schülerfahrkarten?

      Die Schülerbeförderung hat ab 1. Januar 2026 alle ausgegebenen Fahrkarten auf das 365-Euro-Ticket (Chipkarten) umgestellt, sofern dieses das preislich günstigste ist. Die Chipkarten wurden den Schülern per Post an die angegebene Heimatadresse zugesandt.

      Nach den Weihnachtsferien werden die Lehrkräfte in den Schulen abfragen wer eine Chipkarte erhalten hat. Dazu gehen den Schulen sogenannte Aushändigungslisten zu. Wir bitten darum sich primär zunächst an die Sekretariate und Lehrkräfte zu wenden, falls einzelnen Schülern keine Chipkarte zugegangen ist.

      Leider müssen wir an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die von den Familien angegebenen Adresse teilweise inkorrekt waren, wodurch viele Chipkarten neu verschickt werden müssen bzw. mussten.

      Weitere Infos:

      Für die Ausstellung der Chipkarten wird ein Lichtbild des jeweiligen Schülers bzw. der Schülerin benötigt. 

      Um den organisatorischen Aufwand auf allen Seiten so gering wie möglich zu halten, wird die Abfrage dieser Lichtbilder über eine digitale Plattform abgewickelt. 

      Folgendes Vorgehen ist geplant:

      1. Ende Oktober 2025 erhalten die Eltern/Schüler per E-Mail einen Link, um das Lichtbild bereitzustellen. 
      2. Die E-Mail wird von der Adresse schulweg@fitphoto.de verschickt (nur E-Mails von dieser Adresse sind gültige Anfragen). 
      3. Da E-Mails mit Links häufig im Spam-Ordner landen, bitten wir den Spam-Ordner zu überprüfen. 
      4. Nach dem Klick auf den Link finden Eltern/Schüler weitere Informationen zu den notwendigen Schritten. 
      5. Das Lichtbild kann entweder direkt hochgeladen oder mit einer Laptop-/Tablet-/Handy-Kamera aufgenommen werden.

      Nachdem uns vom MVV eine Deadline für die Fahrkartenbestellung gesetzt wurde, mussten uns die Schüler/innen die Schülerfotos bis spätestens 12.11.2025 liefern.

      In diesem Zusammenhang müssen wir darauf hinweisen, dass die Schüler/innen im Falle einer nicht Beibringung eines Bildes bis zum 12.11.2025 die Fahrkarte nicht oder nicht pünktlich erhalten werden.

      Welcher Tarif gilt in den Stadtverkehren in Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg?

      Die beiden Städte Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg sind jeweils eigenständige Aufgabenträger für ihre Verkehre. Das bedeutet: Über den Tarif entscheiden die Städte und ihre jeweiligen Gremien.

      Derzeit ist nur die Stadt Waldkraiburg dem MVV beigetreten. Fahrgäste können ihre MVV-Fahrkarte auch im Stadtbus Waldkraiburg erwerben oder nutzen. 

      Der Rufbus Mühldorf ist noch nicht in den MVV-Tarif integriert worden. Über eine Teilnahme am MVV muss die Stadt Mühldorf mit ihren Gremien entscheiden. 

      Gibt es im MVV ein Sozialticket?

      Ja, der MVV bietet ein Sozialticket an, die sogenannte Monatskarte S. Alle Informationen finden Sie unter: https://www.mvv-muenchen.de/tickets-preise/zeitkarten-abos/monatskarte-s/index.html

      Die Monatskarte S, das Sozialticket im MVV, ist ein Angebot für die Inhaberinnen und Inhaber eines München-Passes der Stadt München oder eines Passes der Verbundlandkreise und –städte Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Landshut (Stadt und Landkreis), Miesbach, Mühldorf a. Inn, München (Landkreis), Rosenheim (Stadt und Landkreis), Starnberg und Weilheim-Schongau.

      Der Pass dient als Voraussetzung zum Erwerb der stark rabattierten Monatskarte S und ist bei der jeweiligen Landkreis- bzw. der Stadtverwaltung zu beantragen.

      Wichtig: Da der Pass über kein Lichtbild verfügt, muss ein Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden. Monatskarte S, der Pass und der Lichtbildausweis bilden zusammen die Fahrtberechtigung im MVV.

      Hier kann der Landkreispass im Landkreis Mühldorf a. Inn beantragt werden: 

      https://formular.lra-mue.de/formcycle/form/provide/3955/

      Noch Fragen? Ansprechpartner im Landratsamt

      Sie haben noch Fragen? Bitte senden Sie Ihre Anfrage an buslra-mue.de


      Allgemeine Vorschriften

      Allgemeinverfügung des MVV-Gemeinschaftstarifs als Höchsttarif

      Allgemeinverfügung des Landkreises Mühldorf a. Inn über die Festsetzung des MVV-Gemeinschaftstarifs als Höchsttarif im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr auf Basis von Liniengenehmigungen im Sinne der §§ 42, 43 Nr. 2, 44 PBefG.

      Allgemeinverfügung MVV-Gemeinschaftstarif
       

      Allgemeinverfügung 365-Euro-Ticket MVV

      Allgemeinverfügung (Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007) des Landkreises Mühldorf a. Inn über die Festsetzung des 365-Euro-Ticket MVV für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende zum 1. Januar 2026 als Höchsttarif .
       

      Allgemeinverfügung 365-Euro-Ticket MVV