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Organisation und Jugendhilfeplanung

Das Jugendamt - Leitung und Aufgabe

Hier steht der Titel

Das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat gesetzlich bestimmte Aufgaben zu erledigen (Kinder- und Jugendhilfegesetz - Sozialgesetzbuch VIII). Im Rahmen dieser Aufgaben berät und unterstützt das Amt für Jugend und Familie Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien in den verschiedensten Lebenslagen. Dabei reicht das Angebot an Dienstleistungen von Auskunftserteilungen über Beratung in Erziehungsfragen bis hin zur Vermittlung geeigneter Hilfen und Maßnahmen. Sämtliche Leistungen tragen zum Erhalt und zur Förderung des Kindeswohls bei und unterliegen der handlungsleitenden Maxime:

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." (§ 1 KJHG)

Sie machen sich Sorgen um das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen?

Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf!

 

Sitz des Amtes für Jugend und Familie:
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift:
Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn
Postfach 14 74
84446 Mühldorf a. Inn
Telefon: (0 86 31) 699-770
Fax: (0 86 31) 699-699
e-Mail:  jugendamtlra-mue.de

 

 

Leitungen der drei Fachbereiche:

 

Fachbereich 23

Fachbereich 23
Jugendamt - Verwaltung

Florian Otten

Jugend und Familie

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.58
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-319
florian.ottenlra-mue.de

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Fachbereich 24

Fachbereich 24
Jugendamt - Kindheit und Jugend

Matthias Ettinger

Jugend und Familie

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.64
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-440
matthias.ettingerlra-mue.de

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Fachbereich 25
Jugendamt - Soziale Dienste

(Kopie 13)

Michael Steingasser

Jugend und Familie

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 2.35
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-794
michael.steingasserlra-mue.de

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Stellvertreter/Stelvertreterinnen der Fachbereichsleitungen:

Fachbereich 23

Fachbereich 23
Jugendamt - Verwaltung

Stefan Laub

Jugend und Familie

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.52
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-908
stefan.laublra-mue.de

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Fachbereich 24

Fachbereich 24
Jugendamt - Kindheit und Jugend

Caroline Puffer

Jugend und Familie

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.105
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631)699-698
caroline.pufferlra-mue.de

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(Kopie 10)

Fachbereich 25
Jugendamt - Soziale Dienste

Eva Obermaier

Jugend und Familie

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.81
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-494
eva.obermaierlra-mue.de

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Jugendhilfeplanung

Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers

  • Feststellung des Bestandes an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendhilfe im Landkreis
  • Ermittlung des Bedarfes an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendhilfe im Landkreis für einen mittelfristigen Zeitraum unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Sorgeberechtigten
  • Aufzeigen von Maßnahmen und Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung

Ansprechpartner:

(Kopie 3)

Bianca Reiss

Jugend und Familie

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.105
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-703
bianca.reisslra-mue.de

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Christiane Deinlein

Lernen vor Ort

Nebengebäude Schulamt

Zimmer-Nr.: 13
Kellerberg 9
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-549
christiane.deinleinlra-mue.de

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Handbuch Kinderschutz im Landkreis Mühldorf a. Inn

Seit 1.1.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft.

Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist nunmehr in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Nur ein funktionierendes System kann einen effektiven Kinder- und Jugendschutz gewährleisten. Die Umsetzung der Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes und die Vereinheitlichung der Fachstandards soll im Landkreis Mühldorf a. Inn zukünftig durch die Nutzung des Handbuchs Kinderschutz unterstützt werden. Mit dem Handbuch, das das Amt für Jugend und Familie zusammengestellt hat, sollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Einrichtungen des Landkreises in Ihrer täglichen Arbeit Handlungssicherheit erhalten, wenn sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Das Handbuch Kinderschutz können Sie hier herunterladen:

Übersichtsblatt

01 Was heißt Kindeswohlsgefährdung

02 Rechtliche Grundlage

03 Vereinbarungen nach §8a und §72a SGB VIII

04 Anzeichen für eine Kindeswohlsgefährdung

05 Gefährdungseinschätzung

06 Maßnahmen bei Verdacht auf Kindeswohlsgefährdung - Was kann ich tun

07 Vorgehen im Amt für Jugend und Familie bei einer Meldung

08 Funktion und Tätigkeit einer Insoweit erfahrenen Fachkraft

09 Handlungsschritte und Dokumentation

10 Notfallplan

11 Partner im Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls

12 ABC zum Kindeswohl

Impressum

 

 

§72a SGB VIII - Erweitertes Führungszeugnis

Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u. a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben.

Im Zuge dessen schließt das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn Vereinbarungen im Sinne des § 72a SGB VIII mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, insbesondere mit den Vereinen.

Um die Antragsstellung für erweiterte Führungszeugnisse zu vereinfachen und über den Ablauf der Einsichtnahme und die gesamte Umsetzung zu informieren, stellt das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn den Trägern und Vereinen folgende Infomaterialien und Formulare zum Download zur Verfügung.

  • Leitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen
  • Merkblatt des Justizministeriums zur Kostenbefreiung
  • Kombi-Antragsformular für erweiterte Führungszeugnisse
  • Formblatt zur Dokumentation der Einsichtnahme
  • Excel-Vorlageliste für Beauftragte der Träger/Vereine
  • Erfasste Straftatbestände und Gesetzestext

 

Leitfaden zur Umsetzung §72a SGB VIII

Dokumentation Unbedenklichkeitsbescheinigung

Antragsformular EFZ

Merkblatt Gebührenbefreiung

Ehrenamt Führungszeugnis Liste Vereine

Gesetz StGB

Häufig gestellte Fragen - FAQs Ehrenamtliche

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