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Versammlungsrecht

Versammlungen

Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, hat dies spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe beim Landratsamt anzuzeigen. Bei der Fristberechnung bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Versammlungsanzeigen senden Sie bitte bevorzugt per E-Mail an: sicherheitsrechtlra-mue.de

Bernd Hofer

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.108
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-436
bernd.hoferlra-mue.de

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