Baustellenabsicherung
Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen - verkehrsrechtliche Anordnung
Arbeitsstellen und Baustellen an Straßen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Untere Straßenverkehrsbehörde wenden.
Leistungsbeschreibung
Sobald sich Arbeitsstellen (Baustellen) im Verkehrsraum (auch Fußgänger- und Radverkehr) befinden, ist rechtzeitig vor Beginn der Bauausführung ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Sicherung einer Arbeitsstelle bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Diese ist zuständig für Baustellen auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Anordnung die jeweilige Gemeinde.
Die Straßenverkehrsbehörde erlässt daraufhin eine Anordnung für die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über notwendige Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen.
Diese verkehrsrechtlichen Anordnungen enthalten Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenpläne, die genau der jeweiligen Örtlichkeit angepasst sind.
Voraussetzungen
Welche Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle notwendig ist, bestimmt sich anhand der besonderen örtlichen und verkehrlichen Umstände im Einzelfall.
Arbeitsstellen sind vom Unternehmer so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren. Arbeiten an verkehrsreichen Straßen sollen nach Möglichkeit in verkehrsschwachen Zeiten ausgeführt werden.
Bei räumlich längeren Arbeitsstellen ist darauf zu achten, dass - entsprechend dem Baufortschritt - die für den Verkehr wirksame Baustellenlänge und -breite möglichst gering gehalten wird. Zur Gestaltung der notwendigen Beschilderung und der Abstimmung weiterer Maßnahmen stehen den Straßenverkehrsbehörden bundeseinheitlich die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Seite. Darin sind unter anderem Regelpläne für Baustellen auf inner- und außerörtlichen Straßen enthalten.
Der vollständige Antrag ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn zu stellen, bei Arbeitsstellen von mehr als drei Monaten Dauer und Vollsperrungen 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitt/e aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist
- Beschilderungsvorschlag, Vorschlag eines Regelplans nach RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- wenn erforderlich: Umleitungs- und Beschilderungsplan, Gestattung des Straßenbaulastträgers, Sondernutzungserlaubnis
- Nachweis der RSA-Schulung des Bauleiters
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Franz Kohlschmid
Nordtangente 10b
84453 Mühldorf a. Inn
Sophia Schlegl
Nordtangente 10b
84453 Mühldorf a. Inn
Manuela Westenrieder
Nordtangente 10b
84453 Mühldorf a. Inn
Andrea Wolferstetter
Nordtangente 10b
84453 Mühldorf a. Inn