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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Ab 21.05.2022 gilt die Genehmigungspflicht auch für Kraftfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 t bis 3,5 t für
den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr.

 

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Alle Unternehmen, die mit einem Kraftfahrzeug von über 3,5 t Gesamtgewicht Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreiben, benötigen dazu eine Erlaubnis.

Die Gemeinschaftslizenz (oder EU-Lizenz) berechtigt hingegen auch zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Werkverkehr als Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubnisfrei:

  • die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt sein.
  • weitere Voraussetzungen ergeben sich aus § 1 Abs. 2 GüKG.

Werkverkehr ist erlaubnisfrei, es besteht aber eine Meldepflicht beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in die Werkverkehrsdatei (§ 15a GüKG)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz tatsächlich und dauerhaft im Inland hat, erteilt, wenn

  • der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
  • der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und dies durch entsprechende Bescheinigungen nachweist.
Unterlagen

Unterlagen

  •  für das antragstellende Unternehmen:
    • ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister in beglaubigter Abschrift, wenn eine entsprechende Eintragung besteht
    • Gewerbeanmeldung
    • Fahrzeugliste
    • ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate) zur finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Eigenkapitalbescheinigung
    • Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebssitzes (Anlage)
  •  für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind:
    • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
    • der Nachweis der fachlichen Eignung
    • der Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses.
Ansprechpartner

Ansprechpartner

Manuela Westenrieder

Verkehrswesen

Sachbearbeitung

KFZ-Zulassung Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 06
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84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-751
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Andrea Wolferstetter

Verkehrswesen

Sachbearbeitung

KFZ-Zulassung Mühldorf a. Inn

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Franz Kohlschmid

Verkehrswesen

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Nordtangente 10b
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(08631) 699-441
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