Leichte Sprache
Gebärdensprache
Veranstaltungskalender
Öffnungszeiten
Suche

Änderungen durch das Solarspitzengesetz – Das Landratsamt Mühldorf a. Inn klärt auf

Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) solen Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen…

Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit einigen Monaten gelten, möchte der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn erklärt, was aktuell gilt.


Seit mehr als 20 Jahren besteht das EEG. Wer eine PV-Anlage auf oder an seinem Gebäude betreibt, erhält eine in diesem Gesetz festgelegte Mindestvergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Das EEG setzt auch weiterhin auf einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem Solarspitzengesetz sollen aber Stromeinspeisungen begrenzt werden, wenn eine Netzüberlastung droht.


Viele PV-Anlagen produzieren gleichzeitig Strom, wenn die Sonne scheint. Steigt die Stromproduktion, steigt auch die Netzbelastung, und der Markt reagiert mit sinkenden Börsenstrompreisen. Bei sehr hoher Produktion sind sogar negative Preise möglich. Mit dem Solarspitzengesetz haben die Betreiber keinen Vergütungsanspruch, in der Zeit, in der der Preis negativ ist. Das Gesetz kompensiert diesen Nachteil jedoch. Der Kompensationsmechanismus sorgt dafür, dass die Summe der Jahresviertelstunden mit negativen Strompreisen mit dem Faktor 0,5 in sogenannte Volllastviertelstunden umgerechnet und nachträglich an die 20-jährige EEG-Förderzeit angehängt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Anlagen trotz der zeitweisen ausgesetzten Vergütung wirtschaftlich geplant und betrieben werden können. 


Die Regelungen gelten für Haushalte, die nach dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage ab zwei Kilowatt Leistung in Betrieb nehmen oder genommen haben und die bereits ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert haben. Wer bislang keinen Smart Meter hat, muss die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Nach der Nachrüstung mit einem intelligenten Messsystem und Steuerungseinrichtungen kann die volle Leistung wieder eingespeist werden. Durch diese Maßnahme soll kurzfristig ein sicherer Netzbetrieb sichergestellt werden.


„Haushalte sollten den von der PV-Anlage erzeugten Strom möglichst selbst verbrauchen, wenn der ins Netz eingespeiste überschüssige Strom nicht vergütet wird. Hilfreich sind flexible Verbraucher wie Waschmaschine oder eine Wallbox. Viele PV-Anlagen werden mit Batteriespeichern installiert, die den Anteil des selbst verbrauchten Stroms erhöhen“, erklärt Sophie Heiß, Projektmanagerin am Landratsamt Mühldorf a. Inn.


Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden. 


Terminvereinbarungen für eine individuelle Beratung entweder im Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur unter Tel.: 08631/699-357 oder bei der Hotline des VerbraucherService Bayern unter Tel. 0800-809 802 400, (bei der Hotline können auch Einzelfragen direkt beantwortet werden).
 

Zurück
PV-Anlage