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BEG unterstützt bei Modernisierung von Häusern Landratsamt Mühldorf a. Inn informiert über Fördermittel

Verbraucherinnen und Verbraucher, die beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achten, können Zuschüsse und verbilligte Darlehen…

Verbraucherinnen und Verbraucher, die beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achten, können Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 erheblich geändert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen als auch den Austausch alter Heizungen. Bei bestehenden Wohnhäusern, die mindestens fünf Jahre alt sind, werden beispielsweise die nachträgliche Wärmedämmung, Sonnenschutz, Lüftungsanlagen und Efficiency Smart Home-Systeme gefördert. Was es zu beachten gilt, um die Zuschüsse zu erhalten und wie hoch diese ausfallen, erklärt der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Für alle förderfähigen Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen dabei die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertroffen werden. Bei der Förderung von Wärmedämmungen gilt beispielsweise, dass die Dämmung dicker ausfallen oder qualitativ hochwertiger sein muss, als im GEG vorgeschrieben. Damit eine Förderung gewährt wird, sind bei allen Maßnahmen Energie-Effizienz-Experten zu beteiligen, die auf www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind. Die Fachkraft muss die energetische Planung der Maßnahme übernehmen und die Umsetzung begleiten.

Alle Maßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahme, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr gefördert. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 30.000 Euro, wenn der Bonus für den iSFP gewährt wird. Einzelmaßnahmen erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt wurde. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst der Staat. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungshonorare. Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen pro Kalenderjahr gefördert. Förderfähige Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, die über die Obergrenzen hinausgehen, können anteilig mit den jeweiligen Maßnahmen mitgefördert werden.

Wer fürdie Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus ein Darlehen beantragen. Dieser Ergänzungskredit wird von der Förderbank KfW vergeben. Voraussetzung für die Beantragung ist ein Zuwendungsbescheid vom BAFA. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohnung.

Tipps von der Energieberatung des VerbraucherService Bayern

  • Geförderte Maßnahmen sind durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchzuführen. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten gefördert.
  • Um eine Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher und Verbraucherinnen vor Beginn der Maßnahmen der Antrag stellen.
  • Um einen Antrag zu stellen, benötigen Verbraucher  und Verbraucherinnen einen mit einem Fachunternehmen abgeschlossenen Vertrag.
  • Neben den eigentlichen Maßnahmen können die Kosten für „Umfeldmaßnahmen“ mitgefördert werden, wie beispielsweise Baustelleneinrichtung, Abbau und Entsorgung alter Bauteile oder ergänzende Maler- und Tapezierarbeiten.
  • Wer beim BAFA keinen Antrag stellen möchte oder die Antragstellung versäumt hat, kann anstelle der Förderung eine Steuerermäßigung für seine Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden. Termin­vereinbarung für eine individuelle Beratung entweder im Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur unter Tel.: 08631/699-357 oder bei der Hotline des VerbraucherService Bayern unter Tel. 0800-809 802 400, (bei der Hotline können auch Einzelfragen direkt beantwortet werden).

Weitere Online-Kursangebote zu den Themen Fördermittel, Optimierung Fassade, PV-Anlagen und sommerlicher Wärmeschutz findet man laufend auf der Webseite des VerbraucherService Bayern, z. Bsp.:

  • Online Vortrag "BEG & GEG 2024: Anforderungen und Fördermittel bei der energetischen Sanierung": 7. Mai 2024 von 19:00 - 20:30 Uhr
  • Online Sprechstunde "Sprechstunde zur energetischen Sanierung: Optimierung der Fassade und Fenster": 14. Mai 2024 von 18:30 - 20:00 Uhr
  • Online Vortrag "Photovoltaik, Speicher und Co.": 15. Mai 2024 von 18:00 – 19:30 Uhr
  • Online Sprechstunde "Sommerlicher Wärmeschutz – Wie wird es kühler im Haus?" 16. Mai 2024 von 19:00 – 20:30 Uhr

Infos und Anmeldung unter

https://bildung.verbraucherservice-bayern.de/index.php?kathaupt=1&katid=179#kw-kursuebersicht-list

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