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Energy Sharing: Solarstrom an Nachbarn verkaufen

Neue gesetzliche Regelungen erleichtern den lokalen Austausch: Ab 1. Juni 2026 darf, wer eine Photovoltaikanlage betreibt, Solarstrom ohne…

In Deutschland sind aktuell über fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb: Ein großes Potenzial für die Energiewende. Denn ein wesentlicher Teil des erzeugten und nicht verbrauchten Stroms fließt ins Netz und wird vergütet. Ab dem 1. Juni 2026 gibt es nun eine weitere Option: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, darf Solarstrom ohne umfangreiche bürokratische Vorgaben an seine Nachbarn abgeben. Das Landratsam Mühldorf a. Inn informiert über die neuen Möglichkeiten des „Energy Sharing“.

Ab dem 1. Juni 2026 ermöglicht der Gesetzgeber allen, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben, den lokal erzeugten Strom direkt mit einem oder mehreren Nachbarn zu teilen. Mit der Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz entsteht erstmals eine rechtliche Grundlage für das Energy Sharing. Sie erlaubt es, nicht nur erneuerbaren Strom innerhalb lokaler Energiegemeinschaften gemeinsam zu nutzen. Wer den Strom abgibt, darf außerdem ein angemessenes Entgelt hierfür vereinbaren. Damit Strommengen richtig zugeordnet werden können, funktioniert Energy Sharing nur dann, wenn alle beteiligten Haushalte mit intelligenten Messsystemen, Smart Meter genannt, ausgestattet sind.

Ein Teil der Einnahmen aus der nachbarschaftlichen Abgabe des Stroms muss allerdings an den örtlichen Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde ist Energy Sharing trotzdem interessant. 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden. 

Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung entweder im Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur unter Tel.: 08631/699-357 oder bei der Hotline des VerbraucherService Bayern unter Tel. 0800-809 802 400, (bei der Hotline können auch Einzelfragen direkt beantwortet werden).

Weitere Informationen unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie

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PV-Modul mit geteiltem Ertrag