Auch 2027 steht wieder ein wichtiger Termin für viele Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber im Landkreis an: Bis zum 19. Januar 2027 müssen alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Betroffen sind Führerscheine, deren Ausstellungsjahr im Feld 4a auf der Vorderseite der Karte zwischen 2002 und 2004 liegt.
Die Führerscheinstelle bittet alle Betroffenen, mit dem Umtausch nicht bis zuletzt zu warten. „Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigen: Viele Bürgerinnen und Bürger kommen erst kurz vor Ablauf der Frist zu uns. Das führt zu einem hohen Andrang, teilweise langen Wartezeiten und folglich auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung", erklärt die Führerscheinstelle.
Jetzt handeln lohnt sich
Die Führerscheinstelle rät deshalb allen Betroffenen, den Umtausch frühzeitig zu erledigen – idealerweise bereits jetzt noch in den Sommerferien. Wer seinen Antrag außerhalb der Hochphase des Pflichtumtauschs von Dezember bis Februar stellt, profitiert von kürzeren Wartezeiten, schnelleren Terminen und einer zügigeren Bearbeitung.
Der Umtausch ist reine Formsache
Wichtig zu wissen: Beim Pflichtumtausch handelt es sich um einen rein verwaltungstechnischen Vorgang. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen – es ist keine neue Fahrprüfung, kein Sehtest und kein ärztliches Gutachten erforderlich. Lediglich das Dokument wird gegen die neue, fälschungssichere EU-Kartenführerschein-Version ausgetauscht.
Das Wichtigste in Kürze:
Betroffen: Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2002–2004 (siehe Feld 4a)
Frist: 19. Januar 2027
Empfehlung: Umtausch schon jetzt beantragen, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen: gültiger Personalausweis (oder Reisepass), aktuelles biometrisches Passfoto, alter Führerschein, Gebühr (ca. 30 Euro)
Wo: Führerscheinstelle des LRA Mühldorf an der Nordtangente 10b in Mühldorf
Ablauf:
ohne Termin während der Antragsannahmezeiten Wartemarke im Wartebereich der Zulassung (EG) ziehen
warten bis zum Aufruf und dann über die Gebäuderückseite in den 1. Stock begeben
Termin buchen ebenfalls möglich
Weitere Infos: https://www.lra-mue.de/bauen-verkehr-sicherheit/fuehrerscheinstelle/
Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein, ist dieses Dokument bereits abgelaufen und der Umtausch hätte bereits erfolgen müssen. Bei einer polizeilichen Kontrolle kann ein Bußgeld. Bitte holen Sie den Umtausch nach.
Ausnahme: Die Geburtsjahrgänge vor 1953 – diese müssen erst bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

