Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen für die Entsorgung von Bioabfall zur Verbesserung der Sammelqualität. In den überregionalen Medien wird in diesem Zusammenhang auch vermehrt über drohende Bußgelder und Kontrollen der Haushalte berichtet. Dies betrifft jedoch ausschließlich Landkreise, in denen der Bioabfall im Holsystem direkt vom Grundstück mittels Biotonne abgeholt wird. Im Landkreis Mühldorf a. Inn hingegen kann der Bioabfall weiterhin eigenständig zu den Wertstoffhöfen oder den vorgesehenen Sammelstellen gebracht werden. Alternativ ist auch eine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück möglich. Somit ergeben sich durch die neue Regelung keine Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Mühldorf a. Inn.
Es ist wie bisher zu beachten, dass Plastiktüten, Glas, Metall, Hygieneartikel oder sonstige Fremdstoffe nicht in den Bioabfall gehören. Solche Verunreinigungen erschweren die Verarbeitung des Bioabfalls erheblich und können dazu führen, dass ganze Chargen nicht kompostiert werden können und kostenintensiv entsorgt werden müssen.
Erlaubt sind ausschließlich organische Abfälle wie beispielsweise. Obst- und Gemüseschalen, Kaffeefilter, Eierschalen sowie Fleisch- und Wurstreste. Die am Wertstoffhof ausgegebenen kompostierbaren „Bioplastik“-Beutel für den Bioabfall dürfen weiterhin verwendet werden, da sie vollständig kompostierbar sind. Noch nachhaltiger ist es jedoch, den Bioabfall lose ohne Biobeutel mittels Eimer oder einem anderen Sammelgefäß in den Biocontainer zu werfen.
Eine Übersicht über die Sammelstellen für Bioabfälle ist auf der Website unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik "Wertstoffhöfe / Sammel- und Verteilstellen" oder über die Abfall-App zu finden.
Für weitergehende Auskünfte steht das Team der Abfallwirtschaft telefonisch unter 08631/699-744 oder per E-Mail an abfallwirtschaftlra-mue.de zur Verfügung.