Die Beseitigung baulicher Anlagen ist – sofern diese nicht gemäß Art. 57 Abs. 5 Satz 1 BayBO gänzlich verfahrensfrei ist – mindestens einen Monat vorher der Gemeinde und der unteren…
Anlage zum Antrag auf Erteilung einer EU-Lizenz / Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach dem GüKG; Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betriebssitz