Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

Führerscheinumtausch

Änderungen zum Führerschein ab 2013

Hinweise zur Umtauschpflicht gemäß § 24a FEV i. V. mit Anlage 8e zur FeV

 

Seit dem 19.01.2013 werden nur noch neue EU-Führerscheine ausgegeben, Die Gültigkeit dieser Führerscheindokumente ist auf 15 Jahre befristet.

Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e zur FeV ergibt.

Die Umtauschpflicht der Führerscheine, welche vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurden, gestaltet sich wie folgt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022 
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

 

   Führerscheine, die ab 01.Januar 1999 ausgestellt worden sind:

 

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

                               

Achtung: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins

Hinweise zur Antragstellung:

Das Antragsformular ist auf unserer Homepage hinterlegt (https://www.lra-mue.de/buergerservice/formulare-egovernment/fahrerlaubnisbeh-rde.html). Der Antrag kann persönlich bei unserer Dienststelle abgegeben werden. Die Antragstellung ist auch bei unseren Bürgerbüros in Neumarkt St. Veit (Öffnungszeiten: Di. 08.00 -10.00,  Do. 16.00 - 18.00 Uhr),  als auch in Haag i. OB (Öffnungszeiten: Mo 08.00 - 10. 00 Uhr, Do. 16.00 - 18.00 Uhr) möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen postalisch bei unserer Dienststelle (Führerscheinstelle, Nordtangente 10, 84453 Mühldorf a. Inn) einzureichen. Bei postalischer Antragstellung reicht es, wenn Sie Ihren Führerschein in Kopie mitschicken, der Originalführerschein ist dann erst bei Abholung erforderlich).

 

Info:  In Kürze kann die Antragstellung auch online erfolgen.

Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt:

Direktversand

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich den neuen EU-Kartenführerschein auch direkt nach Hause schicken lassen. Sie sparen sich dadurch die persönliche Abholung des Führerscheins. Für diesen Service des "Direktversands" ist lediglich eine zusätzliche Gebühr von 4,50 € zu entrichten. Dies wird in Ihrem alten Führerschein dann bereits bei Antragstellung vermerkt (durch eine dementsprechende Befristung).

 

 

 

 

gesetzliche Grundlagen:

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung