Kfz-Zulassung
Fachbereich 33 - Kfz-Zulassung
Hinweis zur Wunschkennzeichenreservierung!
Derzeit ist die Auswahl von Wunschkennzeichen leider in deren Performance eingeschränkt. Wir arbeiten daran, Ihnen diese Funktion schnellstmöglich wieder online zur Verfügung zu stellen. Bitte wenden Sie sich in der Zwischenzeit bei Bedarf direkt an Ihre Zulassungsstelle.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
NEU! - Online Terminvereinbarung
Öffnungszeiten Mühldorf a.Inn und Waldkaiburg:
Montag : Mühldorf a.Inn und Waldkraiburg 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß: 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Annahmeschluß: 15:30 Uhr)
Dienstag: Mühldorf a.Inn : 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß: 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Annahmeschluß: 15:30 Uhr)
Waldkraiburg: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß: 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Annhameschluß: 17:30 Uhr)
Mittwoch: Mühldorf a.Inn und Waldkraiburg: 07:30 Uhr bis13:00 Uhr
Donnerstag: Mühldorf a.Inn: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Annahmeschluß: 17:30 Uhr)
Waldkraiburg: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Annahmeschluß: 15:30 Uhr)
Freitag: Mühldorf a.Inn und Waldkraiburg: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr (Annahmeschluß: 12:00 Uhr)
Mühldorf a.Inn und Waldkraiburg:
Händlerschalter/Zulassungsdienste/Versicherungsvertreter haben sich bitte mit Gewerbeanmeldung sowie Kaufvertrag bzw. Auftrag auszuweisen! Abgabe ab 3 Vorgängen möglich!
Montag, Dienstag, Donnertstag Abgabe der Anträge von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Bearbeitung,
Mittwoch: Abgabe der Anträge von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag Abgabe der Anträge von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr zur Bearbeitung,
der vollständigen Anträge.
Rückgabe der bearbeiteten Anträge wird je nach Arbeitsaufkommen bei der Abgabe der Anträge am Schalter mitgeteilt!
Landratsamt Mühldorf a.Inn
Zulassungsbehörde
Nordtangente 10 b
84453 Mühldorf a.Inn
Außenstelle Waldkraiburg
Teplitzer Str. 21
84478 Waldkraiburg
e-mail: zulassungsstelle@lra-mue.de
Aktuelles
Ab 02.01.2019 sind die Unterscheidungskennzeichen WS und VIB in den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen des Landkreises Mühldorf a.Inn und
Waldkraiburg erhältlich und können auch reserviert werden.
Fahrzeughalter mit bereits zugelassenen Fahrzeugen mit MÜ-Kennzeichen, die Ihr Fahrzeug lediglich umkennzeichen wollen, können dieses nur beim Landratsamt Mühldorf a.Inn erledigen. Eine Umkennzeichnung in der Erweiterten Zuständigkeit ist nicht möglich.
Für die Wahl eines neuen Kennzeichens fällt eine Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro an. Wer sich ein Kennzeichen vorab im Internet reserviert, muss dafür eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro begleichen.
Künftig kann sich jeder Fahrzeughalter im Landkreis Mühldorf a.Inn sein Kennzeichen (MÜ, WS und VIB) ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wohnort aussuchen.
So können Bürger im Landkreis Mühldorf a.Inn zwischen den Kennzeichen MÜ, WS und VIB wählen.
Folgende Buchstaben-und Nummernkombinationen stehen zur Verfügung:
WS-Q1 bis WS-Q9999, WS-QA1 bis WS-QZ9999, VIB-G1 bis VIB-G9999
1. Internetbasierte Außerbetriebsetzung / Wiederzulassung / I-Kfz 3
Und so funktioniert die AußerbetriebsetzungWiederzulassung über
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrmuehldorfinn
Sichere Identifizierung des Halters oder Verfügungsberechtigten anhand eines elektronischen Identitätsnachweises (mit dem elektronischen Identitätsnachweis ist der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel gemeint. Die Online-Ausweisfunktion muss hierzu für den elektronischen Identitätsnachweis freigeschaltet sein. Zudem benötigen Sie zum Auslesen Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels ein Lesegerät- Ausweis App.
Mit Freilegung der/des Sicherheitscodes gilt/gelten die Kennzeichen als entstempelt. Die Begründung führt hierzu aus, dass es ordnungswidrig wäre, wenn der Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, dessen Sicherheitscode/s sichtbar gemacht wurde/n, anordnen oder zulassen würde, § 48 Nr. 2 iVm. § 10 Abs. 12 Satz 2 FZV neu (vgl. BR-Drs. 435/13 Seite 41 unten ff.)
2. Kennzeichenbeibehalt
Ein Kennzeichenbeibehalt bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit ab dem 01.01.2015 möglich (zum Beispiel bei einem Umzug von Altötting in den Landkreis Mühldorf a. Inn).
Achtung: Die Ummeldepflicht bleibt weiter bestehen!
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Mitnahme des Kennzeichens erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein.
- Der Halter muss gleich bleiben.
Folgende Unterlagen müssen der Zulassungsbehörde vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- 7 stellige eVB-Nummer der Versicherung
- gültiger TÜV-Nachweis
- evtl. Vollmacht
- Kfz-Schilder nur, wenn Sie zukünftig die internetbasierte Außerbetriebsetzung nutzen möchten!
- Zulassungsbescheinigung Teil 2, bei Änderung des Namens (Heirat) oder bei vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugpapier
3. Kennzeichenbeibehalt bei Halterwechsel
Ein Kennzeichenbeibehalt bei Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit ab dem 01.10.2019 mögich (zum Beispiel bei einem
erworbenen zugelassenen Fahrzeug aus dem Landkreis Altötting).
Achtung: Diese Möglichkeit besteht nur bei zugelassenen Fahrzeugen, Ummeldepflicht besteht weiterhin
Folgende Unterlagen müssen der Zulassungsbehörde vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reispass mit Meldebescheinigung
- 7 stellige eVB-Nummer der Versicherung
- Kfz-Schilder nur, wenn Sie zukünftig die internetbasierte Außerbetriebsetzung nutzen möchten!
- gültiger TÜV-Nachweis
- evtl. Vollmacht und SEPA-Mandat
Wenn Ihr Hauptwohnsitz- bzw. Betriebssitz im
- Landkreis Altötting
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Landkreis Fürstenfeldbruck
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Landkreis Miesbach
- Landkreis München
- Landkreis Rosenheim
- Stadt Rosenheim
- Landkreis Starnberg
- Landkreis Traunstein
liegt können Sie Zulassungsvorgänge auch in der Zulassungsbehörde Mühldorf a. Inn/ Waldkraiburg nur mit Vereinbarung eines Termines vornehmen lassen.
Zulassungsvorgänge, die Sie bei uns durchführen können
- Zulassung von Neu-und Gebrauchtfahrzeugen
- Ummeldungen mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzungen
- Wiederinbetriebnahmen nach Außerbetriebsetzungen
- Änderung der Kennzeichenart, z.B. Saisonkennzeichen, kein Wechselkennzeichen
- Änderung von Halter- und Fahrzeugdaten
Hinweise
- Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug in Mühldorf a. Inn/ Waldkraiburg zulassen, bleibt die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes bzw. Betriebsitzes weiter bestehen.
- Die Fahrzeuge bekommen, egal bei welcher dieser Zulassungsbehörden sie zugelassen werden, immer ein Kennzeichen der für den Hauptwohnsitz/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde.
- Falls Sie ein Wunschkennzeichen bei Ihrem Heimatlandkreis reserviert haben, können Sie diese Reservierung auch bei uns nutzen. Bei der Reservierung erhalten Sie eine PIN-Nummer, die Sie bei uns mit angeben müssen.
- Durch den elektronischen Datenaustausch über das Kraftfahrt-Bundesamt werden die Daten an die für den Wohnort/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständige Zulassungsbehörde unverzüglich weitergeleitet.
- Sollten notwendige Unterlagen fehlen bzw. unvollständig sein, kann ein Antrag leider nicht abschließend bearbeitet werden.
- Zulassungsanträge müssen gegebenenfalls bis zur Bezahlung zurückgestellt werden, wenn der Fahrzeughalter Steuerschulden hat.
- Falls Gebührenrückstände bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorhanden sind, kann der Vorgang in Mühldorf a. Inn/ Waldkraiburg leider nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen wird an die zuständige Zulassungsbehörde verwiesen.
- Wird aufgrund einer rechtlichen Abweichung eine Ausnahmegenehmigung benötigt, so kann Ihr Zulassungsantrag nur bei der für Ihren Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitzes zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen:
Zulassung eines fabrikneuen |
NZ |
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8 |
Zulassung eines gebrauchten |
UI |
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7 |
8 |
Zulassung eines gebrauchten |
UA |
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2 |
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7 |
8 |
Wiederzulassung eines Fahr- |
WZ |
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6 |
7 |
8 |
Außerbetriebsetzung eines |
AB |
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3 |
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6 |
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Erneuerung der Prüf- und |
EP |
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3 |
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6 |
7 |
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Änderung der Anschrift inner- |
AH |
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5 |
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Änderung des Namens |
AH |
1 |
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3 |
4 |
5 |
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Eintragungspflichtige |
AT |
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3 |
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7 |
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Kurzzeitkennzeichen mit Kfz-Standort oder Hauptwohnsitz im Landkreis Mühldorf a. Inn für Probe-und Überführungsfahrten unter Vorlage des Kaufvertrages |
EV |
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2 |
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4 |
5 |
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7 |
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1 |
- gültiger Personalausweis des Halters |
2 |
- elektronische Versicherungsbestätigung nach § 23 Abs.3 FZV (eVB) 7-stelliger Code
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3 |
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) |
4 |
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) |
5 |
- Vollmacht, falls ein Beauftragter handelt
beide Ausweise der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ( evtl. Sorgerechtsurteil) und den Fahrschulnachweis oder Prüfbescheinigung über die Fahrerlaubnis vorlegen.
- Schwerbehinderte Fahrzeughalter müssen den Schwer- behinderten Ausweis im Original vorlegen.
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6 |
- Kfz-Kennzeichen |
7 |
- Prüfbericht oder Gutachten |
8 |
-SEPA Lastschriftmandat (auch bei Fahrzeugen die eine Steuerbefreiung oder grünes Kennzeichen beantragen) |
*1) Nur bei Zulassung und Umschreibungen, nicht bei Änderungen und Kurzzeitkennzeichen
*2) Nur bei Zulassung und Umschreibungen, nicht Änderungen
-ländesrechtliche Besonderheiten beachten
Erforderliche Unterlagen zur Umkennzeichnung von bereits zugelassen Fahrzeugen mit MÜ-Kennzeichen auf WS oder VIB Kennzeichen:
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie die amtlichen Kennzeichen.
Die obenstehenden Informationen zeigen, welche Unterlagen Sie zu den häufigsten Zulassungsvorgängen benötigen. Hierbei wird hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen von einem Regelfall ohne Besonderheiten ausgegeangen.
Bei speziellen Zulassungsvorgängen (z.B. Importfahrzeuge, Oldtimer, Fahrzeugdiebstahl, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Ausfuhrkennzeichen sowie Ausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren oder Ersatz-Fahrzeugpapieren bei verstorbenen Fahrzeughaltern) sind weitere Unterlagen notwendig. Eine hierauf abschließende Aufstellung dieser Sonderfälle wäre an dieser Stelle zu umfangreich, da die Fallgestaltungen sehr unterschiedlich sein können. Deshalb wurde hierauf ganz verzichtet. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt vorab Rücksprache mit der Zulassungsbehörde halten, damit Ihre Unterlagen bei der Zulassung des Fahrzeugs vollständig sind.
Auch für allgemeine Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an!
Prägestellen für Kennzeichenschilder befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kfz-Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner/innen
Für Kontakt mittels Telefon, Fax oder E-Mail bitte auf den jeweiligen Namen klicken Leiterin der Zulassungsbehörde Frau Notburga Gruber
Herr Reinhold Feicht
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Sachbearbeiter Mühldorf a. Inn Frau Anja BruggerFrau Gabriele Gebler Frau Elke Hettenkofer
Frau Gabriele Selmaier Frau Christine Distler
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Sachbearbeiter Außenstelle Waldkraiburg Herr Reinhold FeichtFrau Brigitte Gerstner Herr Winfried Wenger Frau Elke Wilhelm Herr Alexander Marecek Frau Nadin Schilling
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