Kfz-Zulassung

Fachbereich 33 - Kfz-Zulassung

 

NEU! - Online Terminvereinbarung

 

 

 

Öffnungszeiten Mühldorf a.Inn und Waldkaiburg:

Montag :   Mühldorf a.Inn und Waldkraiburg 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß: 11:30 Uhr)  und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Annahmeschluß: 15:30 Uhr)

Dienstag:  Mühldorf a.Inn : 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß: 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Annahmeschluß: 15:30 Uhr)

                   Waldkraiburg:  07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß: 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr   (Annhameschluß: 17:30 Uhr)

Mittwoch:  Mühldorf a.Inn und Waldkraiburg: 07:30 Uhr bis13:00 Uhr

Donnerstag:  Mühldorf a.Inn: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Annahmeschluß 11:30 Uhr) und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Annahmeschluß: 17:30 Uhr)

                       Waldkraiburg:  07:30 Uhr bis 12:00 Uhr  (Annahmeschluß 11:30 Uhr)  und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Annahmeschluß: 15:30 Uhr)

Freitag:         Mühldorf a.Inn und Waldkraiburg: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr (Annahmeschluß: 12:00 Uhr)

Mühldorf a.Inn und Waldkraiburg:

Händlerschalter/Zulassungsdienste/Versicherungsvertreter haben sich bitte mit Gewerbeanmeldung sowie Kaufvertrag bzw. Auftrag auszuweisen! Abgabe ab 3 Vorgängen möglich!

Montag, Dienstag, Donnertstag     Abgabe der Anträge von  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Bearbeitung,   

Mittwoch:                           Abgabe der Anträge von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Freitag                               Abgabe der Anträge von 08:00 Uhr bis  09:30 Uhr zur Bearbeitung,     

der vollständigen Anträge.

Rückgabe der bearbeiteten Anträge wird je nach Arbeitsaufkommen bei der Abgabe der Anträge am Schalter mitgeteilt!

 

 

 

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Zulassungsbehörde

Nordtangente 10 b

84453 Mühldorf a.Inn

Außenstelle Waldkraiburg

Teplitzer Str. 21

84478 Waldkraiburg

 

e-mail: zulassungsstelle@lra-mue.de

 

Aktuelles

Ab 02.01.2019 sind die Unterscheidungskennzeichen WS und VIB in den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen des Landkreises Mühldorf a.Inn und

Waldkraiburg erhältlich und können auch reserviert werden.

Fahrzeughalter mit bereits zugelassenen Fahrzeugen mit MÜ-Kennzeichen, die Ihr Fahrzeug lediglich umkennzeichen wollen, können dieses nur beim Landratsamt Mühldorf a.Inn erledigen. Eine Umkennzeichnung in  der Erweiterten Zuständigkeit ist nicht möglich.

Für die Wahl eines neuen Kennzeichens fällt eine Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro an. Wer sich ein Kennzeichen vorab im Internet reserviert, muss dafür eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro begleichen.

Künftig kann sich jeder Fahrzeughalter im Landkreis Mühldorf a.Inn sein Kennzeichen (MÜ, WS und VIB) ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wohnort aussuchen.

So können Bürger im Landkreis Mühldorf a.Inn zwischen den Kennzeichen MÜ, WS und VIB wählen.

Folgende Buchstaben-und Nummernkombinationen stehen zur Verfügung:

WS-Q1 bis WS-Q9999, WS-QA1 bis WS-QZ9999, VIB-G1 bis VIB-G9999

 

1. Internetbasierte Außerbetriebsetzung / Wiederzulassung / I-Kfz 3

Und so funktioniert die AußerbetriebsetzungWiederzulassung über
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrmuehldorfinn

Sichere Identifizierung des Halters oder Verfügungsberechtigten anhand eines elektronischen Identitätsnachweises (mit dem elektronischen Identitätsnachweis ist der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel gemeint. Die Online-Ausweisfunktion muss hierzu für den elektronischen Identitätsnachweis freigeschaltet sein. Zudem benötigen Sie zum Auslesen Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels ein Lesegerät- Ausweis App.


Mit Freilegung der/des Sicherheitscodes gilt/gelten die Kennzeichen als entstempelt. Die Begründung führt hierzu aus, dass es ordnungswidrig wäre, wenn der Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, dessen Sicherheitscode/s sichtbar gemacht wurde/n, anordnen oder zulassen würde, § 48 Nr. 2 iVm. § 10 Abs. 12 Satz 2 FZV neu (vgl. BR-Drs. 435/13 Seite 41 unten ff.)
 

2. Kennzeichenbeibehalt

Ein Kennzeichenbeibehalt bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit ab dem 01.01.2015 möglich (zum Beispiel bei einem Umzug von Altötting in den Landkreis Mühldorf a. Inn).
 
Achtung: Die Ummeldepflicht bleibt weiter bestehen!

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Mitnahme des Kennzeichens erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss zugelassen sein.
  • Der Halter muss gleich bleiben.

 
Folgende Unterlagen müssen der Zulassungsbehörde vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • 7 stellige eVB-Nummer der Versicherung
  • gültiger TÜV-Nachweis
  • evtl. Vollmacht
  • Kfz-Schilder nur, wenn Sie zukünftig die internetbasierte Außerbetriebsetzung nutzen möchten!
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2, bei Änderung des Namens (Heirat) oder bei vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugpapier


3. Kennzeichenbeibehalt bei Halterwechsel

Ein Kennzeichenbeibehalt bei Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit ab dem 01.10.2019 mögich (zum Beispiel bei einem

erworbenen zugelassenen Fahrzeug aus dem Landkreis Altötting).

 

          Achtung: Diese Möglichkeit besteht nur bei  zugelassenen Fahrzeugen, Ummeldepflicht besteht weiterhin

 

Folgende Unterlagen müssen der Zulassungsbehörde vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reispass mit Meldebescheinigung
  • 7 stellige eVB-Nummer der Versicherung
  • Kfz-Schilder nur, wenn Sie zukünftig die internetbasierte Außerbetriebsetzung nutzen möchten!
  • gültiger TÜV-Nachweis
  • evtl. Vollmacht und SEPA-Mandat

         

Wenn Ihr Hauptwohnsitz- bzw. Betriebssitz im 

  • Landkreis Altötting
  • Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Landkreis Berchtesgadener Land
  • Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Landkreis Miesbach
  • Landkreis München
  • Landkreis Rosenheim
  • Stadt Rosenheim
  • Landkreis Starnberg
  • Landkreis Traunstein

liegt können Sie Zulassungsvorgänge auch in der Zulassungsbehörde Mühldorf a. Inn/ Waldkraiburg nur mit Vereinbarung eines Termines vornehmen lassen.
 
Zulassungsvorgänge, die Sie bei uns durchführen können

  • Zulassung von Neu-und Gebrauchtfahrzeugen
  • Ummeldungen mit und ohne Halterwechsel
  • Außerbetriebsetzungen
  • Wiederinbetriebnahmen nach Außerbetriebsetzungen
  • Änderung der Kennzeichenart, z.B. Saisonkennzeichen, kein Wechselkennzeichen
  • Änderung von Halter- und Fahrzeugdaten


Hinweise

  1. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug in Mühldorf a. Inn/ Waldkraiburg zulassen, bleibt die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes bzw. Betriebsitzes weiter bestehen.
  2. Die Fahrzeuge bekommen, egal bei welcher dieser Zulassungsbehörden sie zugelassen werden, immer ein Kennzeichen der für den Hauptwohnsitz/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde.
  3. Falls Sie ein Wunschkennzeichen bei Ihrem Heimatlandkreis reserviert haben, können Sie diese Reservierung auch bei uns nutzen. Bei der Reservierung erhalten Sie eine PIN-Nummer, die Sie bei uns mit angeben müssen.
  4. Durch den elektronischen Datenaustausch über das Kraftfahrt-Bundesamt werden die Daten an die für den Wohnort/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständige Zulassungsbehörde unverzüglich weitergeleitet.
  5. Sollten notwendige Unterlagen fehlen bzw. unvollständig sein, kann ein Antrag leider nicht abschließend bearbeitet werden.
  6. Zulassungsanträge müssen gegebenenfalls bis zur Bezahlung zurückgestellt werden, wenn der Fahrzeughalter Steuerschulden hat.
  7. Falls Gebührenrückstände bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorhanden sind, kann der Vorgang in Mühldorf a. Inn/ Waldkraiburg leider nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen wird an die zuständige Zulassungsbehörde verwiesen.
  8. Wird aufgrund einer rechtlichen Abweichung eine Ausnahmegenehmigung benötigt, so kann Ihr Zulassungsantrag nur bei der für Ihren Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitzes zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden.

 

 

 Erforderliche Unterlagen bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen:

 

 

Zulassung eines fabrikneuen
Fahrzeugs 

NZ

1

2

 

4

5

 

 

8

Zulassung eines gebrauchten
Fahrzeugs, das bisher im Zu-
lassungsbezirk zugelassen war
(auf neuen Halter)

UI

1

2

3

4

5

6

7

8

Zulassung eines gebrauchten
Fahrzeugs, das bisher außer-
halb des Zulassungsbezirks
zugelassen war

UA
UO

1

2

3

4

5

6

7

8

Wiederzulassung eines Fahr-
zeugs auf den bisherigen Hal-
ter im gleichen Zulassungs-
bezirk

WZ

1

2

3

 

5

6

7

8

Außerbetriebsetzung eines
Fahrzeugs

AB

 

 

3

 

 

6

 

 

Erneuerung der Prüf- und
Siegelplaketten auf dem (den)
Kennzeichen

EP

 

 

3

 

 

6

7

 

Änderung der Anschrift inner-
halb des Zulassungsbezirks

AH

1

 

3

 

5

 

 

 

Änderung des Namens

AH

1

 

3

4

5

 

 

 

Eintragungspflichtige
technische Änderung

AT

 

 

3

4

5

 

7

 

Kurzzeitkennzeichen mit Kfz-Standort oder

Hauptwohnsitz im Landkreis Mühldorf a. Inn  für Probe-und Überführungsfahrten

unter Vorlage des Kaufvertrages
  

EV

1

2

3

4

5

 

 7

 

 

 

 

1

- gültiger Personalausweis des Halters
- bei Reisepass: zusätzliche Meldebestätigung
- Nachweis über Bankverbindung *1)
- Firmen: Handelsregisterauszug + Gewerbeanmeldung

2

-  elektronische Versicherungsbestätigung nach

   § 23 Abs.3 FZV  (eVB) 7-stelliger Code

 

3

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei einem vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeug:
  Abmeldebescheinigung vorlegen

4

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

5

- Vollmacht, falls ein Beauftragter handelt 


- Minderjährige müssen zusätzlich die Einwilligung und

  beide Ausweise der Eltern bzw.

  Erziehungsberechtigten ( evtl. Sorgerechtsurteil)

  und den Fahrschulnachweis oder Prüfbescheinigung

  über die Fahrerlaubnis vorlegen.

 

- Schwerbehinderte Fahrzeughalter müssen den Schwer-

  behinderten Ausweis im Original vorlegen.

 

 

6

- Kfz-Kennzeichen
  (die Vorlage ist nur verbindlich, wenn das Fahrzeug
  nicht abgemeldet ist)

7

- Prüfbericht oder Gutachten

8

-SEPA Lastschriftmandat (auch bei Fahrzeugen die eine Steuerbefreiung oder grünes Kennzeichen beantragen)

 

*1) Nur bei Zulassung und Umschreibungen, nicht bei Änderungen und Kurzzeitkennzeichen

*2) Nur bei Zulassung und Umschreibungen, nicht Änderungen
      -ländesrechtliche Besonderheiten beachten

 

Erforderliche Unterlagen zur Umkennzeichnung von bereits zugelassen Fahrzeugen mit MÜ-Kennzeichen auf WS oder VIB Kennzeichen:

Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie die amtlichen Kennzeichen.

 

Die obenstehenden Informationen zeigen, welche Unterlagen Sie zu den häufigsten Zulassungsvorgängen benötigen. Hierbei wird hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen von einem Regelfall ohne Besonderheiten ausgegeangen.

Bei speziellen Zulassungsvorgängen (z.B. Importfahrzeuge, Oldtimer, Fahrzeugdiebstahl, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Ausfuhrkennzeichen sowie Ausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren oder Ersatz-Fahrzeugpapieren bei verstorbenen Fahrzeughaltern) sind weitere Unterlagen notwendig.  Eine hierauf abschließende Aufstellung dieser Sonderfälle wäre an dieser Stelle zu umfangreich, da die Fallgestaltungen sehr unterschiedlich sein können. Deshalb wurde hierauf ganz verzichtet. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt vorab Rücksprache mit der Zulassungsbehörde halten, damit Ihre Unterlagen bei der Zulassung des Fahrzeugs vollständig sind.

Auch für allgemeine Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an!

Prägestellen für Kennzeichenschilder befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kfz-Zulassungsbehörde. 

Ansprechpartner/innen

 

Für Kontakt mittels Telefon, Fax oder E-Mail bitte auf den jeweiligen Namen klicken

Leiterin der Zulassungsbehörde

Frau Notburga Gruber


Zulassungsbehörde Mühldorf

 

 

Herr Reinhold Feicht


Zulassungsbehörde Waldkraiburg                    

                             
Sachbearbeiterin für Versicherungen

Frau Gerti Nützl

 

 

 

Sachbearbeiter Mühldorf a. Inn

Frau Anja Brugger

 

Frau Gabriele Gebler

 

Frau Elke Hettenkofer

 

 

Frau Gabriele Selmaier

 

Frau Christine Distler

 


 

 

 

 

Sachbearbeiter Außenstelle Waldkraiburg

Herr Reinhold Feicht

 

Frau Brigitte Gerstner

 

Herr Winfried Wenger

 

Frau Elke Wilhelm

 

Herr Alexander Marecek

 

Frau Nadin Schilling