Zusätzliche Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung in Mühldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Freitag, 24.03.2023 öffnet die KFZ-Zulassung sowie die Führerscheinstelle in Mühldorf a. Inn (Nordtangente) zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. 


 

Bildungspaket

Bildung und Teilhabe

 

Mit dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, zusätzliche Leistungen. Das Bildungspaket verfolgt damit das Ziel „Mitmachen möglich machen - Chancen eröffnen“.

 

Anspruchsvoraussetzungen

Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder)

erhalten, können Sie ggf. auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen.

 

Anspruchsberechtigte für Leistungen im Bildungsbereich sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Dies gilt nicht für Empfänger von SGB XII- und AsylbLG-Leistungen; hier ist einzige Voraussetzung der Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bzw. Kindertageseinrichtung.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Musikschule oder Sportverein) werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.

 

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Das Landratsamt Mühldorf a. Inn stellt Ihnen hier behördliche Formulare zur Verfügung. Sie können diese Vordrucke auch am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Senden Sie die Formulare unterschrieben an die angegebene Adresse bzw. geben Sie diese direkt im Landratsamt ab (weitere Informationen zu unserem Formularservice finden Sie hier).

 

Leistungen im Überblick

 

Ausflüge und Klassenfahrten

Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen (ausgenommen Taschengeld). Als Nachweis wird eine Bestätigung der Schule (bzw. Kindertageseinrichtung) für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Ausflüge benötigt, aus der hervorgeht, dass die Klassenfahrt nach schulrechtlichen Bestimmungen erfolgt und in welcher Höhe Kosten anfallen.

 

Persönlicher Schulbedarf

Für das erste Schulhalbjahr stehen jedem Schulkind 100 Euro sowie für das zweite Schulhalbjahr 50 Euro zu. Ab 2021 wird der Betrag jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

Achtung: Diese Leistung wird für SGB II- und SGB XII-Empfänger automatisch ausgezahlt!

 

Schülerbeförderung

In Bayern herrscht grundsätzlich Schulwegkostenfreiheit. Lediglich ab der 11. Klasse kann es zu einer Eigenbeteiligung kommen, die evtl. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen werden kann.

Ebenso können die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule übernommen werden, wenn die Beförderung notwendig ist und eine anderweitige Übernahme durch Dritte nicht erfolgt.

Der bisher zu leistende Eigenanteil entfällt ab 01.08.2019.

 

Lernförderung (= Nachhilfe)

Übernommen werden die Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es nicht an.

Dem Antrag ist das ausgefüllte Formular „Lernförderung Anlagen 1 und 2“ beizufügen. Durch Übernahme der Kosten erfolgt keine Qualitätsprüfung der Nachhilfe.

 

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung werden ab 01.08.2019 vollständig übernommen. Der bis 31.07.2019 zu leistende Eigenanteil entfällt.

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Einrichtung nach § 22 SGB VIII (z.B. Hort, Kindergarten) besuchen, ist eine Kostenübernahme nur möglich, wenn das gemeinschaftliche Mittagessen in schulischer Verantwortung angeboten wird.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Form von

werden bis zu 15 Euro monatlich übernommen.

 

 

Ihre Ansprechpartner für die Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets sind:
 

Nachname Kind

A - Eg Ei - J K - Mu Mv - Q R - Z
Sachbearbeiter

Barbara Heimerl

Soziales und Senioren
Zimmer: 126 Aussenstelle Schillerstr. 33

Telefon: (08631) 699-367
Fax: (08631) 699-15367
barbara.heimerl@lra-mue.de

 

Alina Neher

Soziales und Senioren
Zimmer: 111 Aussenstelle Schillerstr. 33

Telefon: (08631) 699-960
Fax: (08631) 699-15960
alina.neher@lra-mue.de

 

Daniela Kroiher

Soziales und Senioren
Zimmer: 126 Aussenstelle Schillerstr. 33

Telefon: (08631) 699-349
Fax: (08631) 699-15349
daniela.kroiher@lra-mue.de

 

Simone Spirkl

Soziales und Senioren
Zimmer: 102 Aussenstelle Schillerstr. 33

Telefon: (08631) 699-403
Fax: (08631) 699-15403
simone.spirkl@lra-mue.de

 

Waltraud Huber

Soziales und Senioren
Zimmer: 120 Aussenstelle Schillerstr. 33

Telefon: (08631) 699-405
Fax: (08631) 699-15405
waltraud.huber@lra-mue.de

 

 

 

Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
Das sichere Kontaktformular des Freistaats Bayern ermöglicht die Übermittlung einer verschlüsselten Nachricht an das Landratsamt Mühldorf a. Inn. Vertrauliche Informationen können so auf digitalem Weg sicher eingereicht werden.

Sicheres Kontaktformular                     Hinweise zum sicheren Kontaktformular