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Betreuungsstelle

Mit dem Wort „Betreuung“ wird die vom Betreuungsgericht angeordnete rechtliche Betreuung bezeichnet.

Das Betreuungsrecht löste 1992 die Vormundschaften und Gebrechlichkeitspflegschaften ab.
Mit dem Betreuungsorganisationsgesetz wurde das Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023 reformiert. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung.

Betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Das Betreuungsrecht sorgt dafür, dass für eine hilfebedürftige Person ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, der dann stellvertretend Handlungen vornehmen darf.

 

Die Betreuungsstelle im Landratsamt Mühldorf a. Inn

  •     berät und unterstützt die Betreuer und Betreuten bei ihren Aufgaben
  •     unterstützt das Betreuungsgericht durch Sachverhaltsaufklärung und Berichterstellung
  •     sorgt dafür, dass ausreichend geeignete Betreuer zur Verfügung stehen
  •     nennt dem Betreuungsgericht geeignete Betreuer
  •     informiert über Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  •     berät und unterstützt die Bevollmächtigten bei ihren Aufgaben
  •     wirkt bei Unterbringungsmaßnahmen mit


Info-Flyer der Betreuungsstelle im Landratsamt Mühldorf:
Rechtliche Betreuung

 

Voraussetzungen für die Betreuung

Voraussetzungen für die Betreuung

  •     Volljährigkeit
  •     Psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung
  •     Die Unfähigkeit, deshalb seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen
  •     Die Bestellung eines Betreuers muss erforderlich sein
  •     Es gibt keine anderen vorrangigen Hilfen
  •     Die Zustimmung der betroffenen Person (außer: ein freier Wille kann nicht gebildet werden)
  •     Es gibt keine Vollmachten (Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht)

Das Betreuungsgericht prüft zuerst, ob die Voraussetzungen für die Errichtung einer rechtlichen Betreuung gegeben sind.
Dann werden  Umfang und Dauer einer rechtlichen Betreuung festgelegt.

Die Betreuerbestellung erfolgt nur für Aufgabenbereiche, die konkret erforderlich sind!

Beispiele für Aufgabenbereiche

Beispiele für Aufgabenbereiche

  •     Aufenthaltsbestimmung
  •     Gesundheitsfürsorge
  •     Wohnungsangelegenheiten
  •     Vermögenssorge
  •     Vertretung gegenüber  Behörden, Versicherungen etc
  •     Vertretung gegenüber Heimen
  •     Organisation von ambulanten Hilfen
  •     Post, Telekommunikation, elektronische Kommunikation
Umfang der Vertretungsbefugnis des Betreuers

Umfang der Vertretungsbefugnis des Betreuers

Der rechtliche Betreuer ist lediglich innerhalb der Aufgabenbereiche befugt, die betreute Person zu vertreten und für diese Handlungen vorzunehmen
(z.B. Unterschriften zu leisten, Anträge stellen, Arztgespräche führen etc.) Sofern die betreute Person geschäftsfähig ist und eigene,
sinnvolle Entscheidungen treffen kann, ist die Eigenständigkeit und Selbständigkeit des Betreuten trotz der rechtlichen Betreuung nicht betroffen. 
Eine Entmündigung findet durch die rechtliche Betreuung nicht statt.

Der Betreuer hat sich stets an den Wünschen und Vorstellungen seiner betreuten Person zu orientieren. Für bestimmte,
sehr umfassende oder schwierige Entscheidungen ist zusätzlich vorab eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes einzuholen.

Selbst Ehegatten oder Kinder besitzen kein automatisches, umfassendes Vertretungsrecht. Lediglich in akuten Krankheitssituationen gibt es ein auf höchstens sechs Monate befristetes gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht in gesundheitlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus benötigen aber auch Ehegatten ebenso wie Kinder einen Betreuerausweis, der vom Betreuungsgericht ausgestellt wird oder eine rechtswirksam erteilte Vollmacht.

Der Vorrang einer wirksamen Vollmacht oder anderer Hilfen  vor einer rechtlichen Betreuung ist zu beachten!

Beispiele für Genehmigungspflichten

Beispiele für Genehmigungspflichten

  • Kündigung von Mietverträgen
  • Wohnungsauflösung
  • Bettgitter, Bettgurt, geschlossene Unterbringung (wenn die betreute Person selbst nicht einwilligen kann)
  • Geldanlagen in mündelsicherer Form
  • Ausschlagung eines Erbes
  • Leisten von Schenkungen
  • Einwilligung in lebensbedrohliche medizinische Behandlungsmaßnahmen

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen

Mit diesen Vollmachten können die Bürgerinnen und Bürger in guten Tagen, solange sie körperlich und geistig gesund sind, selbst ihre Vorstellungen und Wünsche für den Fall festlegen, in dem sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Mit einer rechtswirksam erteilten, umfassenden Vorsorgevollmacht wird ein gesetzliches Betreuungsverfahren in der Regel entbehrlich.

Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauenswürdigen Person die Möglichkeit, in Ihrem Namen zu handeln, Entscheidungen zu treffen, zu unterschreiben.

Eine Vollmacht können Sie nur dann erteilen, wenn Sie geschäftsfähig sind! Das bedeutet: Sie müssen  bei der Erstellung die Tragweite Ihrer Entscheidungen verstehen.

Die Vollmacht wird am Besten schriftlich verfasst. Sie muss datiert und unterschrieben sein. Muster und Vordrucke sind an vielen Stellen (z.B. Betreuungsbehörde, Anna Hospizverein, Buchhandel, Internet etc) verfügbar.

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, ändern und der aktuellen Situation anpassen. Prüfen Sie Ihre Vollmacht regelmäßig und bestätigen Sie dann den Inhalt neu mit Datum und Unterschrift.

Handlungsfähig ist der Vollmachtnehmer nur mit dem Original der Vollmacht.

Banken erkennen in der Regel nur die bankeigenen Vordrucke an! Fragen Sie am Besten dort nach.

Um mit einer Vollmacht im Grundbuchverkehr tätig werden zu können, muss die Vollmacht notariell beurkundet sein oder die Unterschrift des Vollmachtgebers notariell beglaubigt sein. Die Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsbehörde ist ebenfalls ausreichend, erlischt jedoch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Gegen eine geringe Gebühr (10 €) beglaubigen wir die Unterschrift auf Ihren Vollmachten. Dies entspricht einer öffentlichen Beglaubigung und dient mit zur Stärkung der Akzeptanz dieser wichtigen Dokumente.

Wenden Sie sich hierzu an Ihre Betreuungsbehörde am Landratsamt Mühldorf a. Inn, Frau Angela Spirkl, Tel. 08631 699580. Es ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

Eine sicher aufbewahrte Vollmacht schützt vor Missbrauch, eine unauffindbare Vollmacht kann jedoch nicht wirksam werden. Besprechen Sie sich, wo Sie das Dokument aufbewahren. Dies kann auch bei einer weiteren Vertrauensperson sein.

Sie können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen einen Unkostenbeitrag ihre Vollmacht freiwillig registrieren lassen. Die zuständigen Betreuungsgerichte fragen die Eintragungen in diesem Register ab.

Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist üblicherweise Bestandteil einer Vorsorgevollmacht. In der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer im Falle, dass doch eine rechtliche Betreuung erforderlich wird, als ihr gerichtlicher Betreuer eingesetzt werden soll.
Sie können aber auch angeben, wer keinesfalls zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. Das Gericht ist an Ihre festgelegten Wünsche gebunden, sofern Sie sich damit nicht selbst schaden.

Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können, oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann ist dies die Vorsorgemöglichkeit Ihrer Wahl.

Vordruck für eine Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Dieser Begriff wird oft mit einer Vorsorgevollmacht verwechselt.

Mit einer Patientenverfügung formulieren Sie vorsorglich Ihren Willen für kritische Krankheitssituationen, in denen Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen oder eine ärztliche Maßnahme abzulehnen.

Kann sich ein Patient nicht mehr äußern, ist dessen mutmaßlicher Wille ausschlaggebend. Die Patientenverfügung dient dazu, diesen Willen für bestimmte Situationen zu dokumentieren.

Die Patientenverfügung sollte mit ihrem Arzt oder einer fachkundigen Stelle besprochen werden. Lassen Sie sich bezüglich der medizinischen Einzelheiten dort beraten. Die ärztliche Beratung kann Kosten verursachen.

Vordrucke für eine Patientenverfügung


Sie können Ihre bestehenden Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Berufsbetreuer

Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen

Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen

Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen

Hier finden Sie Informationen zum Sachkundenachweis.

Ehrenamtliche Betreuer

Wir suchen immer ehrenamtliche Betreuer. Lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Aufgaben als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer

Aufgaben als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer

  •     Sie vertreten die betreute Person in den übertragenden Aufgabenbereichen.
  •     Sie beachten stets das Wohl und die Wünsche des Betreuten.
  •     Sie halten ausreichend persönlichen Kontakt
  •     Im Bedarfsfall organisieren Sie pflegerische oder hauswirtschaftliche Unterstützung (z.B. „Essen auf Rädern“, ambulante Pflegedienste).

 

Wichtig zu Wissen:
  •     Die betreute Person ist nicht entmündigt und kann bei vorliegender Geschäftsfähigkeit weiterhin selbst rechtswirksam handeln.
  •     Während Ihrer Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer/-in sind Sie über den Freistaat Bayern Haftpflicht- und unfallversichert.
  •     Sie üben Ihr Ehrenamt freiwillig aus und bestimmen den möglichen Aufwand.
  •     Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine jährliche Aufwandsentschädigung von derzeit 425,00 €
    • auf Antrag beim Betreuungsgericht, nachdem die Betreuung ein Jahr geführt wurde.
  •     Bis zu sieben ehrenamtliche Betreuungen können zeitgleich geführt werden, ohne steuerpflichtig zu werden.

Ansprechpartner

Johanna Wulff

Soziales und Senioren

A - E, T - Z

Außenstelle Soziales und Senioren

Zimmer-Nr.: 125
Schillerstraße 33
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-375
johanna.wulfflra-mue.de

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Susanne Schmidt

Soziales und Senioren

F - J

Außenstelle Soziales und Senioren

Zimmer-Nr.: 123
Schillerstraße 33
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-835
susanne.schmidtlra-mue.de

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Marion Rothdauscher

Soziales und Senioren

Pr - S

Montag - Donnerstag Außenstelle Soziales und Senioren

Zimmer-Nr.: 124
Schillerstraße 33
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-372
marion.rothdauscherlra-mue.de

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Petra Zentner

Soziales und Senioren

L - Po

Montag - Donnerstag Außenstelle Soziales und Senioren

Zimmer-Nr.: 124
Schillerstraße 33
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-313
petra.zentnerlra-mue.de

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Sabine Gschwendtner

Soziales und Senioren

Buchstabe K

Außenstelle Soziales und Senioren

Zimmer-Nr.: 1.23
Schillerstraße 33
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-467
sabine.gschwendtnerlra-mue.de

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Angela Spirkl

Soziales und Senioren

Beglaubigungen

Mo.,Di.,Do.,Fr., vormittags Außenstelle Soziales und Senioren

Zimmer-Nr.: 125
Schillerstraße 33
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-580
angela.spirkllra-mue.de

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