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Gesundheitsrecht

Heil- und Heilhilfsberufe

Berufsaufsicht über Heilberufe

Das Gesundheitsamt übt die Berufsaufsicht über folgende Berufsgruppen aus:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychotherapeuten
  • sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe

Das Gesundheitsamt achtet darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt. Das Gesundheitsamt arbeitet zudem mit den zuständigen Berufsvertretungen und anderen Behörden zusammen, wenn Befugnisse nicht eingehalten oder sonstige öffentlich rechtliche Berufspflichten nicht erfüllt werden.

 

Meldepflichten 

Für die sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. 

Zu Beginn der Berufsausübung ist dabei zu melden:

  • Anschrift der Niederlassung
  • Nachweis über Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.

Unterlagen:


Ambulante Krankenpflege

Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift sowie gegebenenfalls Name und Anschrift der Einrichtung anzuzeigen.
Mit der Anzeige ist die Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung vorzulegen. 

Kosten:
Meldung und Beratung: kostenfrei
Meldebestätigung für Krankenkassen: 8,50 €

 

Heilpraktikererlaubnis

Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.
Das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen bezüglich der Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis finden Sie hier:  Antrag Erteilung Heilpraktikererlaubnis

Informationen zur Heilpraktikerprüfung:

Zu Fragen bzgl. der Heilpraktikerkenntnisüberprüfung ist für Oberbayern das Gesundheitsamt München Land zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.landkreis-muenchen.de/

 

 

Cannabis

Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie umfassende Informationen zum Cannabisgesetz und dem Konsumcannabisgesetz: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz 

Darüber hinaus finden Sie auf der Seite des Landesamts für Gesundheit weitere Informationen zu den Anbauvereinigungen: 
https://www.lgl.bayern.de/produkte/ueberwachung/konsumcannabisgesetz.htm 

Informationen für Eltern, Jugendliche und Lehrkräfte rund um das Thema Cannabisprävention finden Sie unter:
https://www.cannabispraevention.de/

Ansprechpartner

Nico Werlein

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.40
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-1059
nico.werleinlra-mue.de

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Brigitte Sedlaczek

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.42
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-512
brigitte.sedlaczeklra-mue.de

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Martina Karl

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.42
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-528
martina.karllra-mue.de

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