Gesundheitsrecht
Heil- und Heilhilfsberufe
Berufsaufsicht über Heilberufe
Das Gesundheitsamt übt die Berufsaufsicht über folgende Berufsgruppen aus:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Psychotherapeuten
- sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe
Das Gesundheitsamt achtet darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt. Das Gesundheitsamt arbeitet zudem mit den zuständigen Berufsvertretungen und anderen Behörden zusammen, wenn Befugnisse nicht eingehalten oder sonstige öffentlich rechtliche Berufspflichten nicht erfüllt werden.
Meldepflichten
Für alle Personen, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbstständig oder freiberuflich ausüben möchten, besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.
Zu Beginn der Berufsausübung ist dabei zu melden:
- Anschrift der Niederlassung
- Nachweis über Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zum Führen der Berufsbezeichnung
- Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung
Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
Unterlagen:
- Meldeformular für Heilpraktiker
- Meldeformular für Fußpfleger und Podologen
- Datenschutzhinweis Anmeldung Fußpfleger und Podologen
- Datenschutzhinweis Meldebogen für Heilpraktiker
Ambulante Krankenpflege
Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift sowie gegebenenfalls Name und Anschrift der Einrichtung anzuzeigen.
Mit der Anzeige ist die Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung vorzulegen.
Kosten:
Meldung und Beratung: kostenfrei
Meldebestätigung für Krankenkassen: 8,50 €
Heilpraktikererlaubnis
Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Approbation als Arzt besitzen. Nachfolgend finden Sie den Antrag sowie ein zugehöriges Merkblatt.
Online-Antrag:
Antrag Erteilung Heilpraktikererlaubnis
Druckversion:
Antrag Erteilung Heilpraktikererlaubnis
Cannabis
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie umfassende Informationen zum Cannabisgesetz und dem Konsumcannabisgesetz:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Darüber hinaus finden Sie auf der Seite des Landesamts für Gesundheit weitere Informationen zu den Anbauvereinigungen:
https://www.lgl.bayern.de/produkte/ueberwachung/konsumcannabisgesetz.htm
Informationen für Eltern, Jugendliche und Lehrkräfte rund um das Thema Cannabisprävention finden Sie unter:
https://www.cannabispraevention.de/
Ansprechpartner
Nico Werlein
Zimmer-Nr.: 0.40
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Brigitte Sedlaczek
Zimmer-Nr.: 0.42
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Martina Karl
Zimmer-Nr.: 0.42
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

