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Gesundheitsrecht

Heil- und Heilhilfsberufe

Berufsaufsicht über folgende Berufsgruppen:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • sonstige gesetzliche geregelte Heilberufe

Das Gesundheitsamt verständigt die zuständigen Behörden oder die jeweiligen Berufsvertretungen, wenn Befugnisse nicht eingehalten oder sonstige öffentlich rechtliche Berufspflichten nicht erfüllt werden.

Das Gesundheitsamt achtet darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.

 

Meldepflichten für sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe:

Zu Beginn der Berufsausübung ist zu melden:

  • Anschrift der Niederlassung
  • Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.



Ambulante Krankenpflege:

Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift sowie gegebenenfalls Name und Anschrift der Einrichtung anzuzeigen.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung

oder

  • Beschreibung der beruflichen Ausbildung zusammen mit einem Führungszeugnis und einem ärztlichen Zeugnis mit dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes. Die beiden letzteren dürfen nicht älter als 3 Monate sein

Kosten:
Meldung und Beratung kostenfrei
Meldebestätigung für Krankenkassen 8,50 €

 

Meldeformulare und weiterführende Informationen stehen für folgende Berufsgruppen zur Verfügung:

Sie haben die Möglichkeit, das Formular mit dem Acrobat Reader zu öfnen und auszufüllen.
Das ausgefüllte Dokument können Sie als E-Mail Anhang an das Gesundheitsamt senden: gesundheitsamtlra-mue.de

 

Datenschutzhinweise:

Datenschutzhinweis Anmeldung Fußpfleger und Podologen

Datenschutzhinweis Meldebogen für Heilpraktiker

 

Heilpraktikererlaubnis:

Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.
Das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen bezüglich der Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis finden Sie hier:  Antrag Erteilung Heilpraktikererlaubnis

Informationen zur Heilpraktikerprüfung:

Zu Fragen bzgl. der Heilpraktikerkenntnisüberprüfung ist für Oberbayern das Gesundheitsamt München Land zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.landkreis-muenchen.de/

 

 

Cannabis

Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie umfassende Informationen zum Cannabisgesetz und dem Konsumcannabisgesetz: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz 

Darüber hinaus finden Sie auf der Seite des Landesamts für Gesundheit weitere Informationen zu den Anbauvereinigungen: 
https://www.lgl.bayern.de/produkte/ueberwachung/konsumcannabisgesetz.htm 

Ansprechpartner

Nico Werlein

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.120
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-1059
nico.werleinlra-mue.de

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Brigitte Sedlaczek

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.42
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-512
brigitte.sedlaczeklra-mue.de

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Martina Karl

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.42
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-528
martina.karllra-mue.de

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