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Kinder und Jugend

Schuleingangs­untersuchung

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Kinder mit Hör- und Sprechauffälligkeiten

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Schuleingangsuntersuchung

Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in die Grundschule sind eine altersgemäße körperliche Entwicklung, Sprachentwicklung und soziale Fähigkeiten.

Unser Team aus Fachkräften der Sozialmedizin und Schulärzten lädt alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, zur Schuleingangsuntersuchung ein.

Die Kinder erhalten altersgestaffelt eine schriftliche Einladung zur Online-Terminbuchung.

Pädagogisch-Audiologische Sprechstunden

Am Gesundheitsamt gibt es Pädagogisch-Audiologische Sprechstunden. Neben der Beratung von Eltern hörauffälliger Kinder, wird die kostenlose Untersuchung von Kindern und Jugendlichen mit einer vermuteten Hörschädigung oder mit Auffälligkeiten in der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung angeboten.

Wer soll kommen?
Kleinkinder (auch Säuglinge), Vorschulkinder, Schulkinder
mit Verdacht auf eine Hörstörung mit nicht altersgemäßer Sprachentwicklung mit Verdacht auf auditive Wahrnehmungsstörungen

Wie wird beraten?
Kindgerechtes Screening der Hörfähigkeit
Überprüfung der Sprachentwicklung
Empfehlungen für fachärztliche Abklärungen
Fachpädagogische Beratung für Förder- und Therapiemaßnahmen

Wer führt den Sprechtag durch?
Fachpädagogen (Hörgeschädigten Pädagogik/Sprachheilpädagogik) der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle
Musenbergstr.32, 81929 München
Tel. 089/957283 702 
Fax 089/957283 700
Email: pab@fzhm.de

Wo findet der Sprechtag statt?
Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn
Töginger Str.18, 84453 Mühldorf a. Inn
Zimmer-Nr. -1.11

Termine/Anmeldung
Terminvereinbarung am Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn
Tel: 08631 699-509 

FAQ zur Schuluntersuchung

Aktuelles zur Schuleingangsuntersuchung

Aktuelles zur Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung findet für alle Kinder im Gesundheitsamt Mühldorf, Töginger Str. 18 statt.
Die Termine werden gestaffelt nach Alter der Kinder vergeben. Dazu erhalten die Eltern spätestens bis zum 6. Geburtstag ihres Kindes ein Anschreiben, in dem sie aufgefordert werden, einen Online- Termin zu vereinbaren.
Auch Kinder bei denen eine Rückstellung vom Schulbesuch angedacht ist, müssen an der Untersuchung teilnehmen.

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Schuleingangsscreening. Hier werden gesundheitliche Vorgeschichte, Hör-und Sehfähigkeit, sowie sprachliche, kognitive und motorische Entwicklung des Kindes durch eine Fachkraft der Sozialmedizin getestet.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, gesundheitliche Störungen zu erkennen, Eltern zu beraten und gegebenenfalls eine schulärztliche Untersuchung anzubieten.
Anschließend wird eine Bescheinigung über die Teilnahme für die Schule ausgestellt.


Weitere Informationen finden Sie:
Flyer-Schuleingangsuntersuchung
www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung

Welche Unterlagen sind zur Schuleingangsuntersuchung mitzubringen?

Welche Unterlagen sind zur Schuleingangsuntersuchung mitzubringen?

  • Das gelbe Vorsorgeheft mit U9, die Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen.
  • Das Impfbuch
  • Den ausgefüllten Anamnesebogen 
  • Sofern Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis o. ä.) besitzt, bringen Sie bitte auch diesen mit. 
  • Brille oder Hörgerät falls vorhanden. Wurde bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht, können Sie eine Bescheinigung darüber vom HNO- bzw. Augenarzt mitbringen.
Wann ist eine zusätzliche schulärztliche Untersuchung notwendig?

Wann ist eine zusätzliche schulärztliche Untersuchung notwendig?

Wenn kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende Untersuchung (U9) vorliegt, ist im Anschluss an das Schuleingangsscreening eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend.
Hier erfolgt eine körperliche Untersuchung, sowie ein Screening des Entwicklungsstandes mit entsprechender Beratung der Eltern. 

Terminvereinbarung ohne U9 nur telefonisch möglich:

Unter 08631/699 -531

Wichtige Fragen und Antworten zur Schuleingangsuntersuchung

Wichtige Fragen und Antworten zur Schuleingangsuntersuchung

Der Termin der Schuleinschreibung naht und mein Kind wurde noch nicht zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen?

Die Kinder werden gestaffelt nach Alter, jedoch spätestens im Monat vor dem sechsten Geburtstag, angeschrieben; die Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung kann problemlos nach der Einschreibung bei der Schule nachgereicht werden.


Mein Kind ist ein „Korridorkind“ und soll dieses Jahr nicht eingeschult werden; müssen wir trotzdem zur Untersuchung kommen?

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird; Korridorkinder sind in dem Jahr, in dem sie schulpflichtig werden, bei der Schuleingangsuntersuchung vorzustellen, auch wenn die Eltern die Einschulung um ein Jahr verschieben möchten.


Mein Kind wurde letztes Jahr zurückgestellt, ist die Bescheinigung vom letzten Jahr noch gültig?

Ja, die Bescheinigung ist auch dieses Jahr gültig.


Mein Kind soll vorzeitig eingeschult werden und braucht eine Schuleingangsuntersuchung?

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchungen in Bayern sind:

  • Art. 37 Bayrisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Art. 11 und 12 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) 
  • Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)

Wesentliche Punkte, die den Bereich der Schulgesundheitspflege betreffen, sind:

  • Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzliche Pflicht
  • Verpflichtende Vorlage von Impfbuch und U9 Teilnahmenachweis
Anamnesebögen und Flyer in verschieden Sprachen

Anamnesebögen und Flyer in verschieden Sprachen

ANAMNESEBÖGEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN

FLYER IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN
 

So finden Sie uns

So finden Sie uns

Die Schuleingangsuntersuchung findet im Gesundheitsamt an der Töginger Str. 18 in 84453 Mühldorf a. Inn statt. Der Eingang zur Schuleingangsuntersuchung befindet sich direkt gegenüber der Agentur für Arbeit.

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

Die aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie hier zum Download. Bitte lesen Sie diese VOR dem Termin aufmerksam durch.

Ansprechpartner

Cornelia Castaneda-Oporta

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: -1.11
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-530
seu-kinderlra-mue.de

Nachricht schreiben

Helga Steckermeier

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: -1.11
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-531
seu-kinderlra-mue.de

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Sandra Grinzinger

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: -1.11
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-543
seu-kinderlra-mue.de

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Silke Einöder

Gesundheitsamt

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.75
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-1055
seu-kinderlra-mue.de

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