Informationen für Hunde-, Katzen- und Heimtierhalter
Als Heimtiere kommen fast alle in Größe und Verhaltensweisen zur Haltung geeigneten Arten in Frage. Meist handelt es sich um Säugetiere, aber auch viele Vogel-, Reptilien-, Amphibien- und Fischarten sowie diverse Wirbellose werden als Heimtiere gehalten. Im Fall von Reptilien und Wirbellosen, die zumeist in Terrarien gehalten werden, können auch relativ gefährliche Tiere dazu zählen: Skorpione, Spinnen, Giftschlangen, Riesenschlangen.
Wer sich entscheidet, ein Tier zu halten, muss auch dafür Verantwortung übernehmen. Das heißt, das Tier muss seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Kampfhunde
Definition:
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist
Siehe hierzu auch:
Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Bayern
Eine Aggressionssteigerung liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird.
In Bayern unterscheidet man dabei zwei Kategorien von Hunderassen bzw. Hundegruppen und deren Kreuzungen. Eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren kann sich allerdings auch unabhängig von Rassen und Gruppen in den Kategorien 1 und 2 aus einer Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ergeben (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit).
Bei Hunden die zur sog. Kategorie 1 gehören und deren Kreuzungen, wird stets von einer gesteigerten Aggressivität ausgegangen. Es sind dies:
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
Die Haltung dieser Hunde bedarf einer Erlaubnis der Gemeinde. Um eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes zu bekommen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden (Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Halters bestehen und es dürfen Gefahren für Leben, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
Bei Hunden der Kategorie 2 und deren Kreuzungen kann der zuständigen Behörde für das Einzeltier anhand eines sog. „Negativzeugnisses“ nachgewiesen werden dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Sie werden dann nicht mehr als Kampfhunde eingestuft. Hunde der Kategorie 2 sind:
- Alano
- Fila Brasileiro
- American Bulldog
- Mastiff
- Bullmastiff
- Mastino Espaniol
- Bullterrier
- Mastino Napoletano
- Cane Corso
- Perro de Presa Canario
- Dogo Argentino
- Perro de Presa Mallorquin
- Dogue de Bordeaux
- Rottweiler
Das sog. Negativzeugnis wird auch als Wesenstest bezeichnet. Der Hund wird dabei unter der Leitung eines Hundesachverständigen mit verschiedenen Umwelteinflüssen konfrontiert. Z.B. wie er auf andere Hunde oder eine Frau mit Kinderwagen reagiert. Natürlich auch, ob er erzogen und gehorsam ist. Sein Verhalten während dieser oft mehrstündigen Untersuchungen wird dann beurteilt und in einem Gutachten zusammengefasst. Auf der Basis dieses Gutachtens kann die zuständige Behörde entscheiden ob von dem Hund eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit für Menschen und Tiere ausgeht.
Qualzuchten
Damit Haustiere den Vorstellungen ihrer Züchter und Halter entsprechen, werden einzelne Merkmale weggezüchtet, andere wiederum hervorgehoben. Damit einhergehend können extreme Formen entstehen, bei denen die Tiere aufgrund ihrer angezüchteten Merkmale ein Leben mit Schmerzen und Schäden führen. Dies wird als Qualzucht bezeichnet.
Bekannte Beispiele sind der Mops und die französische Bulldogge.
Genauere Informationen erhalten sie unter: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/qualzuchten/ oder https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/qualzucht
Anschaulich erklärt werden diverse Qualzuchten bei Hunden durch folgendes Video: https://www.youtube.com/watch?v=-m7UobIbxbQ
Heimtiere
Chinchilla, Hamster, Kaninchen, Ratte und Co. werden besonders bei Familien mit Kindern als Haustiere immer beliebter. Auch aufgrund des oft sehr niedrigen Anschaffungspreises werden die Tiere zumeist ohne größere Überlegungen im Zoofachhandel erstanden.
Dabei wird allerdings vergessen, dass auch diese Tiere Bedürfnisse haben, die zur Gesunderhaltung erfüllt werden müssen. Es reicht bei weitem nicht einen handelsüblichen Käfig zu kaufen und einmal täglich Futter und Wasser nachzufüllen. Dazu kommt, dass viele dieser Tiere (z.B. Hamster oder Chinchilla) dämmerungs- und nachtaktiv sind und schon deshalb für das Kinderzimmer nicht geeignet sind. Eltern, die ein Heimtier für ihre Kinder anschaffen möchten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass Kinder im Alter von 5 oder 6 Jahren nicht in der Lage sind, sich selbständig um ein Haustier zu kümmern.
Im Übrigen stellt sich die Frage ob es nötig ist, immer neue Tierarten zu Heimtieren zu machen. Die Haltung dieser „Moderassen“ wie Sugarglider, Frettchen, Degus und dergleichen erfordert ein hohes Maß an Kenntnissen und Platz, was in der Regel nicht gewährleistet ist.
Im folgenden Link zu den Merkblättern der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz) finden Sie Informationen zur Haltung einiger Heimtiere, die mit vertretbarem Aufwand tierschutzgerecht gepflegt werden können:
https://www.tierschutz-tvt.de/index.php
Reptilien
Reptilien (Krokodile, Schildkröten, Echsen und Schlangen) bewohnen in verschiedensten Arten (über 11.000) fast die gesamte Erde.
Daher variieren die Haltungsansprüche je nach Art sehr stark. Allgemein gültige Aussagen zur Haltung von Reptilien können daher nicht getroffen werden. Jeder, der Reptilien pflegen will, muss sich vor dem Kauf sehr genau über die Haltungsansprüche seiner Pfleglinge informieren und im Zweifelsfall auf die Haltung bestimmter Arten verzichten.
Reptilien sind wechselwarm und können damit -im Gegensatz zu Säugetieren- ihre Körpertemperatur nicht selbst regeln, sondern sind auf Wärme von außen angewiesen.
Faustregeln:
- Vor Anschaffung eines Terrariums müssen bereits mittels entsprechender Literatur ausreichend theoretische Kenntnisse gewonnen werden. In guten Zoofachhandelsgeschäften erfolgt eine entsprechende Beratung.
- Die Regelung von Klimafaktoren wie Licht, Temperatur, Luftfeuchte, Belüftung und jahreszeitlichen Schwankungen sind äußerst wichtig.
- Einige Arten werden besonders groß (Tigerpython, Grüner Leguan), sind Nahrungsspezialisten (z.B. Fütterung mit Echsen, Fröschen, nestwarmen Ziervogeleiern), sind giftig oder stellen besondere Haltungsansprüche und können daher in Gefangenschaft unter normalen Bedingungen nicht gepflegt werden.
- Die Pflege von Reptilien ist nicht einfach. Sie können daher nicht in die alleinige Verantwortung von Kindern gegeben werden.
- Neulinge in der Terraristik sollten sich den Rat erfahrener Terrarianer einholen. Diese sind über die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde zu erfragen.
Die Haltung von giftigen Tieren oder groß werdenden Riesenschlangen (z.B. Tigerpython, Netzpython) ist in Bayern grundsätzlich verboten. Für Ausnahmen ist die jeweilige Gemeinde/Stadt zuständig.
Viele Reptilienarten stehen unter Artenschutz. Die Haltung dieser Tiere ist beim Landratsamt -Untere Naturschutzbehörde-,
Frau Barbara Bauer, Tel.: 08631/699-324, E-mail: barbara.bauerlra-mue.de anzumelden.
Welche Tierarten geschützt sind, ist in der Datenbank WISIA leicht zu ermitteln
Hier erhalten sie weitere Informationen zur Haltung von:
Boa constrictor (Abgotttschlangen)
Königspython
Panzerechsen (Krokodile und Alligatoren) (Englisch !)
Spinnen
Häufig in Terrarien werden Vogelspinnen gehalten. Sie bewohnen in verschiedensten Arten die wärmeren Regionen der Erde, kommen aber sowohl in feuchten als auch trockenen Gebieten vor.
Der Lebensweise nach unterscheidet man Höhlen-, Boden- und Baumbewohner.
Daher variieren die Haltungsansprüche je nach Art sehr stark. Allgemein gültige Aussagen zur Haltung von Vogelspinnen können nicht getroffen werden. Jeder, der Spinnen pflegen will, muss sich vor dem Kauf sehr genau über die Haltungsansprüche seiner Pfleglinge informieren und im Zweifelsfall auf die Haltung bestimmter Arten verzichten.
Spinnen sind wechselwarm und können damit -im Gegensatz zu Säugetieren- ihre Körpertemperatur nicht selbst regeln, sondern sind auf Wärme von außen angewiesen.
Keine der Vogelspinnenarten hat eine gefährliche Giftwirkung. Ihr Biss ist mit dem Stich einer Biene zu vergleichen. Einige Arten zeigen jedoch auch systemische Wirkung (Muskelzittern, Lymphknotenschwellung etc.): Dazu gehören Spinnen der Gattung Poecilotheria sp., Selenocosmia sp., Pterinochilus sp., Stromatopelma sp.)
Es gibt jedoch einige lebensgefährlich giftige echte Spinnen (Schwarze Witwe, Trichternetzspinne, Kammspinne)
Faustregeln:
- Vor Anschaffung eines Terrariums müssen bereits mittels entsprechender Literatur ausreichend theoretische Kenntnisse gewonnen werden. In guten Zoofachhandelsgeschäften erfolgt eine entsprechende Beratung.
- Die Regelung von Klimafaktoren wie Licht, Temperatur, Luftfeuchte, Belüftung und jahreszeitlichen Schwankungen sind äußerst wichtig.
- Die Pflege von Vogelspinnen ist nicht einfach. Sie können daher nicht in die alleinige Verantwortung von Kindern gegeben werden.
- Neulinge in der Terraristik sollten sich den Rat erfahrener Terrarianer einholen. Diese sind über die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, die deutsche Arachnologische Gesellschaft (exotische Spinnen) oder die Arachnologische Gesellschaft (mitteleuropäische Spinnen)zu erfragen.
Die Haltung von giftigen Tieren ist in Bayern grundsätzlich verboten. Für Ausnahmen ist die jeweilige Gemeinde/Stadt zuständig.
Die Arten der Gattung Brachypelma stehen unter Artenschutz. Die Haltung dieser Tiere ist beim Landratsamt -Untere Naturschutzbehörde-,
Frau Barbara Bauer, Tel.: 08631/699-324, E-mail: barbara.bauerlra-mue.de anzumelden.
Welche Tierarten geschützt sind, ist in der Datenbank WISIA leicht zu ermitteln.
Bissverletzungen & Tollwut
Bissverletzungen
Verhalten bei Bissverletzungen
Verletzungen von Menschen durch Tiere, insbesondere Bissverletzungen durch Hunde, aber auch Biss- und Kratzwunden durch Katzen, sind umgehend ärztlich zu versorgen. Da immer davon auszugehen ist, dass es sich sowohl bei Biss- als auch bei Kratzverletzungen durch Tiere um infizierte Wunden handelt, ist eine umgehende ärztliche Wundversorgung nötig.
Auch Tiere sollten nach Biss- oder Kratzverletzungen durch andere Tiere umgehend einem Tierarzt vorgestellt werden, da auch bei Ihnen die Gefahr einer Wundinfektion besteht.
Zuständig bei Beißangriffen sind die Bereiche der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der örtlichen Gemeinde oder Stadt, gegebenenfalls auch die Polizei.
Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei. Insbesondere wenn das beißende Tier gegen Tollwut geimpft ist, besteht keine Gefahr einer Ansteckung mit Tollwut-Viren durch eine Bissverletzung.
Allerdings sollte immer erfragt werden, ob das beißende Tier möglicherweise aus dem Ausland stammt, speziell aus einer Region in der die Tollwut noch endemisch ist.
Tollwut
Gefahr für Mensch und Tier
Was ist Tollwut?
Tollwut ist eine ansteckende, tödlich verlaufende Krankheit, die von Tier zu Tier, aber auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann.
Wo kommt die Tollwut vor und durch welche Tierarten wird sie hauptsächlich verbreitet?
Sie tritt nahezu weltweit auf.
Europa wurde nach dem 2. Weltkrieg von einem Seuchenzug aus dem Osten erfasst, der bis zum heutigen Tag noch nicht völlig ausgelöscht werden konnte.
In Mitteleuropa ist der Rotfuchs der Hauptüberträger der Tollwut, in Nordamerika sind es in erster Linie Skunks und Waschbären. Fleischfresser wie Hund und Katze stellen in Asien und Afrika das Hauptreservoir. In Mittel- und Südamerika spielen blutleckende Fledermäuse (Vampire) eine wichtige Rolle für die Gefährdung des Menschen und der Haustiere durch Tollwut.
Aber auch in ganz Europa besteht die Gefahr einer Ansteckung mit der Fledermaustollwut. In Deutschland sind in den Jahren 2003 und 2004 jeweils 13 infizierte Fledermäuse aufgefunden worden.
Fassen sie deshalb niemals eine Fledermaus ohne Handschuhe an!
Wie wird die Tollwut übertragen?
Der Erreger ist ein Virus, das in der Regel mit dem Speichel eines infizierten Tieres zumeist durch Biss übertragen wird. Bei verletzter Haut ist außerdem eine Übertragung durch Belecken möglich.
Eine weitere Eintrittspforte kann die Schleimhaut sein (z.B. Auge).
Achtung: Schon einige Tage vor Ausbruch der Erkrankung beim Tier befinden sich die Tollwutviren im Speichel!
Wie lange kann es dauern bis zum Ausbruch der Krankheit?
Diese sogenannte Inkubationszeit beträgt im Durchschnitt 10 Tage bis 3 Monate. Sie kann auch kürzer oder erheblich länger sein. Dies hängt insbesondere davon ab, wie viel an Virusmenge aufgenommen wurde und wo am Körper die Eintrittspforte liegt. Die längste beim Menschen beschriebene Inkubationszeit wird mit 2 Jahren angegeben, die kürzeste mit 5 Tagen.
Wie kann man Haustiere vor der Tollwut schützen?
Haustiere wie Hunde und Katzen können und sollen vorbeugend gegen die Tollwut geimpft werden.
Die Impfung ist eine Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Haustiere und dadurch mittelbar auch des Menschen; durch geimpfte Tiere wird die Tollwut nicht auf den Menschen übertragen! Viele Staaten fordern deshalb bei der Einreise von Hunden und Katzen den Nachweis der Tollwutschutzimpfung.
Wie sehen die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Tollwut aus?
Wegen ihrer Allgemeingefährlichkeit unterliegt die Tollwut nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen der Anzeigepflicht.
Die mit Abstand wirkungsvollste Maßnahme gegen das Seuchengeschehen stellt die orale Immunisierung der Füchse dar. Dies geschieht durch regelmäßiges Auslegen bzw. Abwerfen aus Flugzeugen von „Ködern“ in Seuchengebieten.
An Erfahrungen aus der Schweiz anknüpfend wurde diese Impfaktion 1983 in Oberbayern gestartet und ist als sog. „Bayerisches Modell“ mittlerweile im gesamten Bundesgebiet und in vielen Ländern Europas zur Anwendung gekommen. Die Köder sind ca. 3 x 4 cm groß, bestehen aus gepresstem Tier- und Fischmehl, einem Markierstoff zur späteren Kontrolle und haben in Innern eine Impfstoffkapsel versteckt. Der Fuchs spürt den etwas streng riechenden Köder als Appetithappen auf und setzt beim Hineinbeißen den Impfstoff frei. Damit impft er sich sozusagen selbst gegen die Tollwut und kann diese Krankheit nicht mehr weiterübertragen. Die Infektionskette reißt ab.
Wie sieht das Krankheitsbild der Tollwut aus?
Bei Tieren verläuft die Tollwut meist akut und endet in 4 – 10 Tagen tödlich.
Im Vordergrund steht die Veränderung im Wesen und Verhalten:
Zustände erhöhter oder verminderter Erregung, Aggressivität oder Benommenheit und schließlich Lähmungen, die zum Tode führen. Das hervorstechendste Symptom bei der Wildtiertollwut stellt der Verlust der angeborenen Scheu dar sowie die Orientierungslosigkeit und die Beißsucht. Füchse dringen in Ortschaften ein und raufen beispielsweise mit Hunden und Katzen. Rehe rennen gegen Bäume an, können sogar Personen angreifen. Auffallendes Merkmal bei Dachs und Marder ist die Angriffslust gegenüber Menschen und Hunden.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Eine endgültige Aussage über das Vorliegen einer Tollwuterkrankung kann ausschließlich durch die Untersuchung des Gehirns nach dem Tod des verdächtigen Tieres erfolgen. In Bayern ist für diese Untersuchung das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim zuständig.
Was soll man nach einem Biss oder Kontakt mit einem tollwutkranken oder –verdächtigen Tier tun?
Ruhe bewahren, keine Panik!
Nach ärztlichen Empfehlungen soll eine sofortige Wundversorgung erfolgen d.h. jede Bisswunde schnellstmöglich mit Seife und Wasser auswaschen, notfalls mit Wasser allein. Seifenlösung anschließend mit klarem Wasser gut ausspülen und ein greifbares Desinfektionsmittel (z.B. Jod oder 40 – 70 %-iger Alkohol) reichlich auf die Wunde geben.
In jedem Fall Hausarzt oder nächsten erreichbaren Arzt aufsuchen, der die endgültige Wundversorgung vornimmt und die Schutzimpfung gegen die Tollwut einleitet. Keine Angst! Es stehen heute sichere Impfstoffe zur Verfügung. Wichtig ist der Grundsatz: Je früher die Impfung, desto besser!
Auch bei einem Kontakt ohne Biss kann unter Umständen eine Schutzimpfung notwendig werden. Fragen Sie in jedem Fall Ihren Arzt!
TOLLWUT IM LANDKREIS MÜHLDORF AM INN
Seit 1994 ist im Landkreis Mühldorf am Inn kein Fall von Tollwut mehr aufgetreten. Dies wurde erreicht durch die Impfung der Füchse mit impfstoffhaltigen Ködern.
Die Impfung wurde im Landkreis von 1983 bis 1998 (mit Unterbrechungen) durchgeführt; seither ist sie eingestellt, da eine Ansteckung der Füchse bei uns momentan nicht mehr wahrscheinlich ist.
TOLLWUTSITUATION IN BAYERN
Durch die konsequente Impfung der Füchse konnte das Tollwutgeschehen in Bayern nahezu zum Erliegen gebracht werden. Nur in Unterfranken treten noch sehr vereinzelt Fälle auf.
Mit einer Neueinschleppungen muss jedoch jederzeit gerechnet werden.
Tollwutfälle in Bayern:
1997: 1 Wildtier und 1 Haustier in Unterfranken
1998: 1 Wildtier in Unterfranken
1999: 5 Wildtiere und 3 Haustiere in Unterfranken
2000: 55 Wildtiere und 2 Haustiere in Unterfranken
2001: 3 Wildtiere in Unterfranken
2002: 1 aus Aserbaidschan eingeführter Hund in Oberfranken
2003 bis 2009: keine Tollwutfälle gemeldet (Stand 29.02.2004)
2010: 1 aus Bosnien eingeführter Hund in Mittelfranken (Stand Feb. 2011)
Die hohe Fallzahl im Jahr 2000 wurde durch eine Einschleppung aus Hessen verursacht. Daraufhin wurde die Impfung der Füchse verstärkt.
GEFAHREN DURCH TOLLWUT IN OSTEUROPA UND IN DER 3. WELT
Die Tollwut in Westeuropa und Nordamerika ist vor allem durch Wildtiere geprägt (85% aller Fälle).
In Osteuropa ist die Tollwut noch weit verbreitet. Dabei halten sich die Wild- und Haustiere ungefähr die Waage (56 zu 46 %)
In Südamerika, Afrika und Asien sind zu über 90% die Überträger der Tollwut Haustiere (v.a. der Hund).
Dies sollte bei Urlaubsreisen beachtet werden.
Achtung:
Die Impfung der Haustiere ist nach wie vor zu empfehlen; wenn Hunde und Katzen mit auf die Urlaubsreise gehen ist sie ein Muss, denn außerhalb Deutschlands ist Tollwut noch weit verbreitet.
Weitere Informationen zu Tollwut finden Sie unter:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Weitere Informationen
Fundtiere / Haustier verloren / Exoten verloren
Haustier verloren/entlaufen/entflogen?
Grundsätzlich sollten alle Haustiere gekennzeichnet sein, durch
- Ohrtätowierung (manchmal auch Tätowierung im Zwischenschenkelspalt)
- Mikrochip (wird unter die Haut gesetzt)
- Fußring (bei Vögeln)
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, muss grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend (siehe dazu auch die Rubrik „Einreisebestimmungen für Haustiere in Urlaubsländer“).
Erste Maßnahmen bei Verlust der Haustiere
Bevor Sie die Öffentlichkeit (hoffentlich unnötig) informieren, überprüfen Sie sorgfältig alle Verstecke oder sonstigen Aufenthaltsmöglichkeiten (Schränke, Keller, Speicher, Schuppen, Garagen, Kellerschächte, Auto, Bäume, Dächer etc.). Machen Sie Ihre Suchgänge auch nachts, da Sie die Tiere leichter hören und auch Sie leichter gehört werden.
- Information der umliegenden Tierheime
- Tierheim Waldkraiburg (Tel.: 08638 / 1460)
- Tierheim Burghausen (Tel.: 08677 / 64242)
- Tierheim Pfarrkirchen (Tel.: 08561 / 4961)
- Tierheim Landshut (Tel.: 08709 / 1723)
- Tierheim Winhöring (Tel.: 08671 / 2286)
- Tierheim Landkreis Erding (Tel.: 08122 / 1445)
- Tierheim Traunstein (Tel.: (0861/ 3949)
- Und andere
- Information von Tierarztpraxen
- Polizei
- Gemeinde
- Befragen Sie Nachbarn, Kinder, Lieferanten, Postboten
- Suchmeldungen an Bäume, Laternen, in Geschäften
- Verteilung von Suchmeldungen in umliegenden Postkästen
- Befragung von Straßendiensten
Erweiterte Maßnahmen
- Information des lokalen Rundfunksenders, z.B. Inn-Salzachwelle (Tel.: 08679 / 98270, Fax.: 08679 / 9827-30 (bereiten Sie dazu alle wichtigen Daten vor: Telefonnummer des Besitzers, Name und Art des Tieres, Alter, Geschlecht, Fellfarbe und Felllänge bzw. Gefiederfarbe, Rasse, Tätowiernummer, Chipnummer, besondere Kennzeichen, Charaktereigenschaften, wo und wann verschwunden)
- Information des Deutsches Haustierregisters Bonn Tel.: 01805 / 23 14 14
- Information des Haustierregisters „Tasso“ Tel.: 06190 / 93 73 00
- (Wenn die Tiere dort registriert sind!)
- Zeitungsannoncen
Nach einem Umzug sollte Ihre Katze mindestens 4 Wochen im Haus bleiben, damit sie sich eingewöhnen kann. Manchen Tieren fällt diese Zwangspension schwer, aber denken Sie bitte daran, was Sie dem Tier ersparen, wenn so verhindert wird, dass es draußen herumirrt.
Was tun, wenn Sie ein Haustier gefunden haben?
Zuerst sollte man das Tier nach Kennzeichen absuchen, die auf den Besitzer hinweisen, z.B. direkte Angaben von Telefonnummern am Halsband. Anhand einer Steuermarke bei Hunden kann man von der entsprechenden Gemeinde den Besitzer erfragen.
Der Finder oder die Finderin hat den Fund eines Tieres unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben.
Des Weiteren kann man Tierheime, Polizei, Radiosender, die lokale Tageszeitung sowie o. g. Haustierregister informieren.
Verletzte Wildtiere
Grundsätzlich ist es verboten, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen.
Unsere Wildtiere sind fast alle geschützt. Besonders geschützte Arten sind die meisten Singvögel, aber auch Eichhörnchen und Igel. Bei ihnen ist es erlaubt, sie gesund zu pflegen oder aufzupäppeln. Ist das geschafft, verlangt das Artenschutzgesetz, die Tiere wieder auszuwildern, behalten darf man sie auf keinen Fall.
Außerdem gibt es streng geschützte Arten. Darunter fallen z. B. Greifvögel und Fledermäuse. Sie dürfen nur von besonders kompetenten Fachleuten gepflegt werden. Dazu brauchen sie eine Sondergenehmigung der dafür zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Findet man ein verletztes Tier, blutend oder möglicherweise mit einem Bruch, dann sollte man am besten direkt zum Tierarzt gehen.
Die erste Hilfe gleich nach dem Fund ist besonders wichtig, weil sie oft über Leben oder Tod des Tieres entscheidet. Für den Weg zum Tierarzt ist eine mit einem Handtuch abgedeckte Kiste die beste Transportmöglichkeit. So ist das Tier abgeschirmt und hat weniger Stress.
Jungvögeln und auch jungen Eichhörnchen, die aus dem Nest gefallen sind, fehlt die Nestwärme. Deshalb kühlen sie schnell aus. Die Überlebenschancen erhöhen sich erheblich, wenn eine Wärmflasche mit handwarmem Wasser mit in die Transportkiste gelegt wird.
Sollten Sie einen scheinbar verlassenen/verlorenen Jungvogel aufnehmen, beobachten Sie bitte aus sicherer Entfernung mindestens eine Stunde lang, ob er nicht doch noch von seinen Eltern versorgt wird. Nicht in jedem Fall sind gefundene Jungvögel so erltern- und hilflos, wie sie auf uns Menschen wirken.
Um herauszufinden, ob Sie ein geschütztes, besonders geschütztes oder sogar ein streng geschütztes Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Unteren Naturschutzbehörde. Dort erfahren Sie auch, was das Artenschutzgesetz im Umgang mit dem Tier verlangt. Zudem sind die entsprechenden Fachleute und Auffangstationen bei dieser Behörde gemeldet und deren Adressen zu erfragen.
Igel gefunden
Informationen finden Sie dazu unter anderem unter:
Igelschutz-Interessengemeinschaft e. V.
Pro Igel e.V.
Und auf vielen anderen Seiten im Internet.
Außerdem gilt für Igel das Gleiche wie für alle anderen Wildtiere.