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Informationen für Imker

 

Gemäß § 1a Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Imker verpflichtet, spätestens bei Beginn der Bienenhaltung dem Veterinäramt Meldung zu erstatten. Aus der Anzeige muss die Anzahl der Bienenvölker sowie deren Standort hervorgehen.

Die Anzeigepflicht erfüllt vorwiegend den Zweck, im Falle einer Bienenseuche alle registrierten Bienenhalter im Umfeld informieren zu können und notwendige Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu treffen.

Es sollten auch die Bestimmungen für das Wandern mit Bienen bzw. beim Verbringen von Bienen aus einem anderen Landkreis (Gesundheitsbescheinigung erforderlich – Freisein von Amerikanischer Faulbrut) beachtert werden.

 

 

Bienenkrankheiten

Bienenkrankheiten

Beim Verdacht auf ansteckende oder parasitäre Krankheiten in den Völkern werden die Imker gebeten, sich mit den Bienensachverständigen (siehe Download) oder dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen. Ebenso ist beim Auftreten von unklaren Bienenschäden zu verfahren.

Varroose
Flächendeckend tritt diese parasitäre Erkrankung im Ostalbkreis auf. Jeder Imker ist zur regelmäßigen Behandlung seiner Völker verpflichtet.

Weitere wichtige Bienenkrankheiten:

  • Amerikanische Faulbrut
  • Milbenseuche
  • Varroatose
  • Kleiner Beutenkäfer
  • Tropilaelaps-Milben

www.lwg.bayern.de

Vereine im Landkreis Mühldorf
Sommerpflege der Bienen

Sommerpflege der Bienen

Wissen Sie wie viele Milben sich in Ihren Völkern tummeln?

Wenn noch nicht geschehen, auf alle Fälle die Gemüllschublade einschieben. Mit einem geeigneten Gitterboden und passender Schublade können Sie sich ganz einfach einen Überblick verschaffen.

Schieben Sie die Schublade für ca. 3 Tage in den Gitterboden und zählen Sie dann die gefallenen Milben. Wenn Sie diese Kontrolle wiederholen, erhalten Sie verlässlichere Informationen. 
Wenn  am Bienenstand viele Ameisen sind, sollten Sie ein ölbefeuchtetes Küchenpapier mit einlegen, um die Ameisen von den gefallenen Milben fern zu halten, da sonst das Ergebnis verfälscht wird.

Folgende Schadschwellen geben Ihnen eine Orientierung,  wie es um Ihre Völker steht:

Wenn im Juli weniger als 5 Milben am Tag fallen, besteht noch keine Gefahr.

Bei bis zu 10 Milben pro Tag sollte verstärkt auf die Völker geachtet werden und eine Behandlung möglichst zeitnah erfolgen. Wir empfehlen die Behandlung mit Ameisensäure mittels Nassenheider-Verdunster.

Bei Völkern, mit mehr als 10 Milben pro Tag, sollten möglichst sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Je nach Zustand des Volkes kommt zum Beispiel eine komplette Brutentnahme mit anschließender Oxalsäure-Behandlung (im Sprühverfahren)  oder eine Ameisensäure-Behandlung in Frage. Falls die Brut schon deutlich geschädigt ist, sollte man sich aber für die Brutentnahme entscheiden.

VORSICHT beim Kauf von Bienen - So gehen Sie auf Nummer SICHER

VORSICHT beim Kauf von Bienen - So gehen Sie auf Nummer SICHER

Bei manchen Imkern ist es inzwischen üblich, Kunstschwärme, d.h. neue Bienenvölker, von Großhändlern oder anderen Quellen über das Internet zu beziehen. Dabei ist vielen Imkern nicht bewusst, dass solche Lieferungen von entsprechenden Gesundheitszeugnissen begleitet sein müssen, damit keine Bienenseuchen oder Bienenparasiten (wie z.B. der kleine Beutenkäfer) in die Region eingeschleppt werden.

Bitte beachten Sie, dass jedes zugekaufte Bienenvolk von einem amtlichen Gesundheitszeugnis begleitet sein muss.

Das Gesundheitszeugnis ist dem zuständigen Veterinäramt im Original vorzulegen.

Bienenvölker ohne ein gültiges Gesundheitszeugnis mit unbekanntem Gesundheitsstatus stellen eine große Gefahr für die Bienenvölker Ihrer Imkerkollegen dar. Verzichten Sie daher auf Bienenvölker und Kunstschwärme aus nicht sicheren Quellen.

Wenden Sie sich bei Bedarf an die örtlichen Imkervereine um Bienenvölker aus der Region zu beziehen.

Generell gilt: Wer Bienen halten möchte, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zuständige Behörde für den Landkreis Mühldorf ist das Veterinäramt Mühldorf.

Varroose Behandlung mit Lithiumchlorid

Varroose Behandlung mit Lithiumchlorid

Zahlreiche Pressemitteilungen zu Beginn des Jahres 2018 ließen Imker aufhorchen. In einem Forschungsprojekt unter Beteiligung der Universität Hohenheim wurde festgestellt, dass ein Salz des Leichtmetalls Lithium, Varroa-Milben (lat. Varroa destructor) abtötet ohne angeblich die damit behandelten Bienen zu schädigen. Die Ergebnisse der bisherigen Forschungen sind nach Aussagen der Fachleute vielversprechend und geben Anlass zur Hoffnung. Es könnte sein, dass Lithiumchlorid ein hochwirksamer und vielversprechender neuer Wirkstoff zur Varroabekämpfung sein wird.

Das StMUV weist jedoch darauf hin, dass Lithiumchlorid nicht in der Tabelle 1 der VO (EU) Nr. 37/2010 gelistet, und die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren (Honigbienen), somit verboten ist. Bislang ist kein zugelassenes und anwendungsreifes Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Litiumchlorid auf dem Markt verfügbar. Die eigenmächtige Behandlung von Bienen mit nicht zugelassenen Stoffen ist verboten und stellt einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz dar.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch eine Pressemitteilung der Universität Hohenheim sowie der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, in der vor einem vorschnellen Einsatz von Lithiumchlorid gewarnt wird. Es handelt sich weder um ein anwendungsreifes noch zugelassenes Tierarzneimittel:

https://www.uni-hohenheim.de/pressemitteilung?tx_ttnews%5Btt_news%5D=38824&cHash=b20e23b71a22d34f9700266be578bd33

http://www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/181858/index.php

Zugelassene Varroabekämpfungsmittel:

http://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/bienen/dateien/varroabehandlungsmittel_mit_zulassung.pdf

Formulare zum Download