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Tiertransporte

 

Befähigungsnachweis für Tiertransporte

Jede Person, die Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 km transportiert, benötigt nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ab 5. Januar 2008 einen Befähigungsnachweis. Dieser Befähigungsnachweis muss laut Verordnung mit einem Lehrgang und einer Prüfung erworben werden. Dies gilt auch für ausgebildete Landwirte. Der Befähigungsnachweis wird auf Antrag vom für den Wohnort zuständigen Veterinäramt erteilt. 

1. Ausgebildete Landwirte

a. Landwirte mit einem Abschluss der Ausbildung vor dem 5. Januar 2007: Teilnahme an einem einstündigen Ergänzungslehrgang mit Multiple-Choice-Test; Inhalt des Lehrgangs: Rechtliche Änderungen durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005; Organisation der Lehrgänge: Landwirtschaftliche Organisation, in der Regel Zuchtverbände im Rahmen von Mitgliederversammlungen u. Ä.

b. Landwirte mit Abschluss der Ausbildung nach dem 05.01.2007: Erteilung auf Antrag durch das für den Wohnsitz zuständige Veterinäramt bei Vorlage des Berufsabschlusszeugnisses.

 

2. Landwirte ohne Abschluss

Personen, die bereits Erfahrung im Umgang mit Tieren und im Tiertransport, aber keine landwirtschaftliche Ausbildung haben: Teilnahme an einem zweistündigen Lehrgang mit Multiple-Choice-Test; Organisation und Durchführung der Lehrgänge: Landwirtschaftsverwaltung im Rahmen der Erwachsenenbildung; Erteilung des Befähigungsnachweises auf Antrag durch das für den Wohnort zuständige Veterinäramt bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung.

 

3. Nichtlandwirte (z.B. gewerbliche Transportunternehmer, LKW-Fahrer)

Teilnahme an einem dreitägigen Lehrgang einschließlich praktischer Ausbildung mit umfassender Abschlussprüfung; Organisation und Durchführung der Lehrgänge: z.B. landwirtschaftliche Lehranstalten in Triesdorf; Erteilung des Befähigungsnachweises auf Antrag durch das für den Wohnort zuständige Veterinäramt bei Vorlage der Bescheinigung über die Abschlussprüfung.