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Kommunalaufsicht

Kommunalaufsicht
Kommunalaufsicht/Kommunalrecht/Stiftungsrecht
  • Recht der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, kommunalen Zusammenschlüsse, einschließlich der wasserrechtlichen Zweckverbände und gemeindefreien Gebiete
  • Rechtsaufsicht über die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zusammenschlüsse, Gemeindegebietsänderungen
  • Stiftungswesen und Stiftungsaufsicht über die von den Gemeinden verwalteten kommunalen Stiftungen
 
Kommunales Finanz- und Steuerwesen
  • Genehmigung der Haushaltssatzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zusammenschlüsse
  • Haushaltspläne der Gemeinden und Schulverbände 
  • Überwachung der überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfungsberichte der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle
  • Gemeindewirtschaftsrecht sowie Wirtschaft der Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zusammenschlüsse
  • Recht der kommunalen Abgaben einschließlich Erschließungsbeiträge, Kommunaler Finanzausgleich
  • Sammlung der Meldungen des Gewerbesteuer-Istaufkommen und Weiterleitung an das Zentralfinanzamt
 
Änderungen des Kreisgebietes

Gebietsänderungen werden durch politische Entscheidungen angeordnet und im Rahmen eines Rechtsaktes beschlossen. Sie können das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden verändern, wenn es sich um Eingliederungen, Teilaus- und Teileingliederungen mit der Auflösung abgebender und der Neubildung aufnehmender Gemeinden handelt. Gebietsänderungen auf der den Gemeinden übergeordneten Verwaltungsebenen wie Gemeindeverband oder Landkreis verändern in jedem Falle die bestehende regionale Gliederung.

Rechtliche Grundlage sind die monatlich erscheinenden Amtlichen Gesetzes- und Verordnungsblätter bzw. Amtsblätter des Freistaates Bayern. Grundlage für die monatliche Erstellung eines aktuellen Gebietsstandes ist eine von den Statistischen Ämtern des Bundes und des Freistaates Bayern abgestimmte Arbeits- und Organisationsanweisung.

Staatliches Zuschusswesen

Damit die bayerischen Kommunen ihre Aufgaben zuverlässig und kraftvoll erfüllen können, unterstützt sie der kommunale Finanzausgleich durch gezielte Mittelumschichtungen und Zuweisungen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Finantausstattung insbesondere kleinerer und strukturschwächerer Gemeinden.

Kommunen können unterschiedliche Fördermöglichkeiten im Rahmen von Programmen des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in Anspruch nehmen.

Staatliche Rechnungsprüfung

Staatliche Rechnungsprüfung

Überörtliche und Rechnungs- und Kassenprüfung sowie Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Zweckverbände und Stiftungen sowie Begutachtung deren Haushaltssatzungen mit Anlagen

Statistik und Wahlen

Statistik und Wahlen

  • Bevölkerungsstatistik, Gemeindefinanzdaten, Ortsrechtssammlungen
  • Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen; Kommunalwahlen
  • Volksbegehren und Volksentscheide; Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Ansprechpartner der Kommunalaufsicht

Matthias Mies

Kommunalaufsicht und Sitzungsdienst

Fachbereichsleitung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.109
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-404
matthias.mieslra-mue.de

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Bernadette Retzer

Kommunalaufsicht und Sitzungsdienst

Stellv. Fachbereichsleitung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.113
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-939
bernadette.retzerlra-mue.de

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Lukas Schanzer

Kommunalaufsicht und Sitzungsdienst

Nördl. Landkreis

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.113
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-760
lukas.schanzerlra-mue.de

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Susanne Dichtl

Kommunalaufsicht und Sitzungsdienst

Südl. Landkreis

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.113
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-648
susanne.dichtllra-mue.de

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