Über das Bayernportal kann eine Voranfrage im Vorausgang zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung bei dem Landratsamt Mühldorf a. Inn gestellt werden
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung braucht man, wenn ein Gebäude in mehrere Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten aufgeteilt werden soll, die dann einzeln verkauft werden können.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung braucht man, wenn ein Gebäude in mehrere Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten aufgeteilt werden soll, die dann einzeln verkauft werden können.