Sie können Ihre Rechte auf Informationszugang (z. B. nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz, Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz oder § 2 Verbraucherinformationsgesetz) bei öffentlichen Stellen online geltend machen.
Wir beurkunden (u.a.) Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen.