Die Nutzung einer Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei) darf nur während des Dienstverhältnisses genutzt werden. Hier haben Sie die Möglichkeit, sie in einen EU-Kartenführerschein umschreiben zu lassen.
Sonderfahrerlaubnis für Freiwillige Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen, nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste, technische Hilfsdienste, sowie sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes.