Antrag nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG): Bitte nicht verwenden, um Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft oder Steuervergünstigung für das Kraftfahrzeug von Schwerbehinderten zu beantragen.
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.Dazu ist es erforderlich, dass Sie die im Internet bereit gestellte Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.