...abgegrenzt, und zwar - in den eigenen Wirkungskreis - in den übertragenen Wirkungskreis. Die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt grundsätzlich alle Obliegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, für…
...ns bzw. Bürgerentscheids auf Landkreisebene können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises sein. Das sind Angelgenheiten, die der Landkreis selbständig und eigenverantwortlich zu regeln hat. Als…