Möglich ist eine Antragstellung soweit Sie im Landkreis Mühldorf a. Inn gemeldet sind oder hier eine Wohnung schon sicher in Aussicht haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Gesamteinkommen des Haushalts.
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.Dazu ist es erforderlich, dass Sie die im Internet bereit gestellte Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.