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Sperrmüll

Im Landkreis Mühldorf a. Inn gibt es zwei Möglichkeiten, den Sperrmüll zu entsorgen:

  • Abholung am Grundstück
  • Selbstanlieferung an der Müllumladestation in Altmühldorf (Siemensstraße 16, direkt neben Globus Markt)

 

Als Auftrag zur Sperrmüllabholung dient der Sperrmüllscheck.

Der Sperrmüllscheck ist

  • in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Landkreises Mühldorf a. Inn
  • an der Kreiskasse des Landratsamtes Mühldorf a. Inn (Töginger Straße 18)
  • in den KFZ-Zulassungsstellen in Mühldorf a. Inn (Nordtangente 10b) und Waldkraiburg (Teplitzer Straße 21)
    (Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr)
  • in der Außenstelle des Landratsamtes in der Färberstraße 1 (Altmühldorf)

zum Betrag von 30,00 € erhältlich.

 

Sperrmüllanmeldung (Sperrmüllscheck) online

Melden Sie Ihren Sperrmüll zur Abholung bequem von Zuhause aus an. Hier gehts zur Anmeldung!


Sperrmülltermine zur Abholung

Der Sperrmüllscheck muss bis zum Annahmeschluss im Landratsamt, Färberstraße 1, eingegangen sein. Dies ist notwendig, damit der Entsorger die Abholtour planen kann. Geht der Sperrmüllscheck später ein, wird er in der darauffolgenden Tour eingeplant.

 

 

 

Was zählt alles zum Sperrmüll?

Unter Sperrmüll fallen sperrige, bewegliche Gegenstände aus Privathaushalten, die nicht als Wertstoff entsorgt werden können und die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen oder die zu schwer für die Restmülltonne sind. Sperrmüll ist grundsätzlich das, was üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen wird. Abfälle aus Baumaßnahmen (z. B. Fensterstöcke, Jalousien, Mineralwolle, Dachpappe) zählen nicht zum Sperrmüll.

Sperrig bedeutet zu groß für die Restmülltonne! Nicht die Menge, sonder die Größe bestimmt dabei die Zugehörigkeit zum Sperrmüll. Alles, was in einem Sack oder Karton bereitgestellt werden kann, ist auch klein genug für die Restmülltonne und somit kein Sperrmüll! So werden z. B. sehr oft Säcke mit Tapetenresten, Altkleidern, Altschuhen und Kinderspielzeug bereitgestellt. Solche oder ähnliche Abfälle werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.

Pro Sperrmüllscheck werden maximal 3 cbm Sperrmüll abgeholt. Mitgenommen wird nur haushaltsüblicher, brennbarer Sperrmüll, wie z. B. Matratzen, Teppiche, Polstermöbel, Kunststoffmöbel uws. Also Dinge, die Sie bei einem Umzug auch mitnehmen würden.

Viele Informationen finden Sie auch in der Sperrmüllbroschüre.

 

 

Holz

Holz kann an allen Wertstoffhöfen im Altholzcontainer kostenlos entsorgt werden. Hierzu Möbel aus Holz bitte vorher zerlegen, Polsterung oder Glas entfernen.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, alte Möbel zum Wertstoffhof zu bringen, können Sie diese auch über die Sperrmüllabholung entsorgen lassen.

Metall

Metallische Gegenstände können kostenlos an allen Wertstoffhöfen in den Altmetallcontainer eingeworfen werden. Nicht immer ist eine Trennung zwischen Metall und Altholz möglich. Entscheidend ist, aus welchen Materialen oder Materialgemischen die Gegenstände hauptsächlich bestehen. Überwiegend aus Metall bestehende Gegenstände werden bei der Sperrmüllabfuhr bzw. -anlieferung nicht angenommen.

Elektrogeräte

Elektrokleingeräte können kostenlos an allen Wertstoffhöfen im Landkreis entsorgt werden. Elektrogroßgeräte können nur an ausgewählten Wertstoffhöfen mit Elektroschrottcontainern abgegeben werden. Händler mit einer Verkaufsfläche von mind. 400 m² für Elektrogeräte sind verpflichtet, beim Neukauf eines Elektrogerätes ein Altgerät der gleichen Bauart unentgeltlich zurückzunehmen. Ebenso müssen Händler und Vertreiber Eletroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, unentgeltlich zurücknehmen. Dies darf nicht an einen Neukauf geknüpft werden. Eine Entsorgung über den Sperrmüll ist nicht möglich.

Kunststoffgegenstände

Haushaltsgegenstände aus PE-/PP-/PS-Kunststoff wie beispielsweise Regentonnen, Gartenmöbel, Eimer oder Wäschekörbe können kostenlos an allen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

 

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Abholung des Sperrmülls

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Selbstanlieferung des Sperrmülls

Abholung des Sperrmülls

Die Abholung können Sie mittels Sperrmüllscheck (schicken Sie hierzu den Scheck ausgefüllt an das Landratsamt) oder online beauftragen. Wir führen monatlich eine Sperrmüllsammeltour durch. Nach Ihrer Anmeldung informiert der Entsorger Sie einige Tage vor der Abfuhr schriftlich oder per E-Mail über den Abfuhrtermin.

Ein Sperrmüllscheck oder eine Online-Anmeldung gilt für die Abfuhr von max. 3 Kubikmetern (z. B. eine Couch, zwei Polstersessel und eine Matratze).

Die Sperrmüllabfuhr startet ihre Tour jeweils um 6 Uhr. Am besten legen Sie Ihren Sperrmüll am Vorabend außerhalb des Grundstücks am Gehweg oder am Straßenrand bereit. Idealerweise dort, wo die Restmülltonnen zur Abfuhr bereit gestellt werden. Aus Versicherungsgründen darf das Entsorgungsfahrzeug nicht auf privates Gelände fahren. Bitte achten Sie darauf, dass der Verkehr nicht behindert und kein fremder Sperrmüll dazugelegt wird.

Bitte Altholz getrennt vom restlichen Sperrmüll bereitstellen, da dieses aufgrund des Verwertungsweges gesondert abgeholt wird.

Es wird nur die angemeldete Menge Sperrmüll mitgenommen. Liegengebliebenes muss zurückgenommen werden.

Selbstanlieferung des Sperrmülls

Sie bringen Ihren Sperrmüll mit dem Sperrmüllscheck zur Müllumladestation in Mühldorf a. Inn/Altmühldorf, Siemensstraße 16.
Wichtiger Hinweis: Eine Selbstanlieferung ist nur mit einem Sperrmüllscheck möglich; online kann nur eine Abholung an Ihrem Anwesen beauftragt werden.

Altholz wird an der Müllumladestation nicht angenommen, dieses kann kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden.

Ein Sperrmüllscheck gilt pro Anlieferung für max. 300 kg. Überschreitet die angelieferte Menge 300 kg, wird die übliche Restmüllgebühr berechnet. Sie beträgt 1,50 €/5kg.

Sperrmüll wird auch ohne Scheck angenommen, allerdings ist dann die übliche Gebühr von 300,00 € pro Tonne fällig. Kleinanliefermengen bis zu 100 kg kosten 15,00 €.

Den Sperrmüllscheck bitte unbedingt vor dem Wiegen zum Wägemeister in das Büro bringen und die Anlieferung mit ihm besprechen. Nur so kann er für sie die kostengünstigste Lösung ermitteln.

 

Öffnungszeiten der Müllumladestation Mühldorf a. Inn
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 12.00 und 12.30 bis 15.45 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12.00 und 12.30 bis 14.30 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr (nur für private Anlieferer)

Adresse
Siemensstraße 16, Mühldorf a. Inn/Altmühldorf


Christoph Huber

Kommunale Abfallwirtschaft

Außenstelle Färberstraße

Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-791
christoph.huberlra-mue.de

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