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Artenschutz

Dem Schutz seltener wildlebender Tier- und Pflanzenarten kommt eine immer wichtigere Rolle zu, da viele Arten aufgrund verschiedener Umstände wie bspw. Klimawandel, Änderungen in der Landnutzung, Verdrängung durch invasive Arten oder Zerstörung von Lebensräumen in ihrer Existenz bedroht sind.

Für den Erhalt wild lebender Tier- und Pflanzenarten wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Bemühungen unternommen. So gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Arten, welche unter besonderem Artenschutz stehen und dadurch für diese Arten weitergehende Schutzvorschriften bestehen.

Genaueres zum Thema Artenschutz finden Sie in den unten aufgeführten Rubriken.

 

Haltung und Handel mit geschützten Tierarten

Haltung und Handel mit geschützten Tierarten

Der Besitz und die Haltung von besonders geschützten wildlebenden Tieren ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn es sich um legal eingeführte oder legal nachgezüchtete Tiere handelt. Zu den besonders geschützten Tierarten zählen beispielsweise alle europäischen Vögel und Reptilien, fast alle wildlebenden heimischen und nicht heimischen Säugetiere, Papageien, Schildkröten und Schlangen.

Wenn Sie ein besonders geschütztes Tier erwerben oder nachzüchten, muss dies umgehend dem Landratsamt Mühldorf a. Inn schriftlich mitgeteilt werden. Dabei sind genaue Angaben über Art, Anzahl, Geschlecht, Alter, Herkunft und Kennzeichnung erforderlich. Näheres können Sie im Artikel § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung nachlesen.

Auch der Tod eines besonders geschützten Tieres ist dem Landratsamt mitzuteilen. Amtliche Bescheinigungen sowie freigewordene Kennzeichen (Fußringe) sind dem Landratsamt auszuhändigen.

Darüber hinaus unterliegen Produkte, Teile oder Präparate von besonders geschützten Arten dem Artenschutz.

Die Vermarktung von streng geschützten Arten (z. B. Landschildkröten, Meeresschildkröten, einige Schlangen- und Papageienarten, Eulen und Greifvögel) ist nur mit einer amtlichen Vermarktungsgenehmigung und nur bei entsprechender Kennzeichnung (Transponder, Fußring) des Tieres zulässig.

Biberberatung

Biberberatung

Wie keine andere heimische Tierart gestalten Biber ihren Lebensraum. Sie bauen Burgen und Dämme, fällen Bäume und schaffen dabei vielfältige Biotope: Tümpel und Teiche, Röhrichte und Nasswiesen. Manchmal entstehen dadurch in der Kulturlandschaft selten gewordene ausgedehnte Sumpflandschaften mit Totholz, kleine Stückchen „Wildnis“. Dies schafft wiederum Lebensraum für andere Tiere wie Amphibien, Libellen und Fische. Selten gewordene Tier- und Pflanzenarten siedeln sich wieder an, die Artenvielfalt steigt. Damit ist die Heimkehr des einst ausgerotteten Bibers einer der größten Erfolge im Natur- und Artenschutz.

Ihre Gestaltungskraft bringt die Biber jedoch auch in Konflikt mit dem Menschen. Sie fällen Nutzholz, untergraben Dämme, Deiche und flussnahe Äcker, sie stauen Entwässerungsgräben und fressen Feldfrüchte. Um die Ansprüche von Mensch und Biber auszugleichen, gibt es das Bayerische Bibermanagement, das aus vier Säulen besteht: fachkundige Beratung, Prävention, Schadensausgleich und – in seltenen Ausnahmefällen – Maßnahmen gegen Biber und ihre Bauten. Soweit möglich und zumutbar hat die Prävention aber Vorrang vor Schadensausgleich und Zugriff.

Zuständig für Biber und Bibermanagement im Landkreis ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn, Naturschutz. In ihrem Auftrag arbeiten zwei ehrenamtlich tätige Biberberater. Sie begutachten Biberschäden, geben Tipps, wie man diese vermeiden kann und helfen notfalls beim Fang von „Problembibern” mittels spezieller Fallen. Die Biberberater finden Lösungen für (fast) jedes Problem mit Bibern: Manche Konflikte lassen sich erstaunlich einfach beseitigen.

Zwei hauptamtliche „Bibermanager“ beraten und unterstützen bayernweit besonders schwierige Problemfälle, bilden die Biberberater aus und betreiben Öffentlichkeitsarbeit.

Falls Sie als Eigentümer oder Anlieger Schäden durch Biber feststellen, kontaktieren Sie uns bitte.

Das Hornissen- und Wespenberaternetz

Das Hornissen- und Wespenberaternetz

Das Hornissen- und Wespenberaternetz wird zurzeit von elf ehrenamtlich tätigen Personen gebildet. Ziel des Netzwerkes ist es, Menschen durch Aufklärung die Angst vor Hornissen und Wespen zu nehmen und bei Problemen gemeinsame Lösungen zu finden.

Wenn Sie akute Probleme mit Wespen oder Hornissen haben sollten, wenden Sie sich bitte an Herrn Benedikt Schwarzfischer, Tel.: 08631-699-378 oder an Frau Barbara Bauer, Tel. 08631-699-324 im Landratsamt Mühldorf a. Inn. Diese werden dann den Kontakt zum zuständigen Berater herstellen. Auch in der Tageszeitung werden jährlich Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.

Hier können Sie sich ausführliches Informationsmaterial herunterladen:

Hummeln, Wespen und Hornissen- gefährlich oder gefährdet?
Merkblatt Hummeln Wespen Hornissen

Das Wespen- ABC- häufige Fragen, weit verbreitete Irrtümer (deutsch und englisch):
Wespen-ABC_2020
Wasp-ABC_2020_english

Umweltwissen: Wespen und Hornissen (Landesamt für Umwelt)
http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_78_wespen_hornissen.pdf

 

Zuständig im Landratsamt:

Benedikt Schwarzfischer

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Teamleitung Naturschutz, Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.16
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-378
benedikt.schwarzfischerlra-mue.de

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Barbara Bauer

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Verwaltung Artenschutz

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.18
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-324
barbara.bauerlra-mue.de

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Philipp Wagner

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Landschaftspflege, Bibermanagement

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.21
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-719
philipp.wagnerlra-mue.de

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