Informationen und Hinweise zum Wolf im Landkreis Mühldorf a. Inn
Der Wolf als großer Beutegreifer erhält im Freistaat Bayern zunehmend öffentliche Aufmerksamkeit. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn nimmt dies zum Anlass, die Bürgerinnen und Bürger über das korrekte Vorgehen im Falle einer Wolfssichtung oder eines Nutztierrisses zu informieren. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt 2024).
Von wo kommen die Wölfe zu uns?
Da der Freistaat Bayern inmitten der Wanderkorridore der Zentral-Europäischen Wolfspopulation (ca. 1.000 Wölfe), der Alpenpopulation (ca. 400 - 550 Wölfe) sowie der Karpatenpopulation (ca. 4.000 Wölfe) liegt, können jederzeit einzelne Wölfe zu- oder durchwandern. Hier sind es vor allem junge Wolfsrüden, die sehr weite Strecken zurücklegen, um ein geeignetes Territorium zu finden.
Auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt finden Sie die aktuellen Meldungen zu Einzelnachweisen und aktuellen Verdachtsfällen.
Verhaltensweisen bei Begegnungen mit dem Wolf
Wölfe sind in der Regel scheue Tiere und meiden den Kontakt zu Menschen. Das Tier reagiert auf den Anblick von Menschen vorsichtig, aber ergreift nicht immer sofort die Flucht. Oft zieht sich das Tier langsam und gelassen zurück. Falls doch eine Begegnung stattfinden sollte, sollte folgendes beachtet werden:
- Haben Sie Respekt vor dem Tier, laufen Sie aber nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück.
- Falls Sie einen Hund dabeihaben, sollten Sie diesen in jedem Fall anleinen und nahe bei sich behalten.
- Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar.
- Laufen Sie dem Wolf nicht hinterher.
- Füttern Sie niemals Wölfe - die Tiere lernen sonst sehr schnell, menschliche Anwesenheit mit Futter zu verbinden und suchen dann eventuell aktiv die Nähe von Menschen.
Wolfssichtung oder potenzieller Nutztierriss - was ist zu tun?
Das Monitoring von Wölfen in Bayern obliegt dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Meldungen über potenzielle Rissereignisse und Sichtungen sind daher zentral an das LfU zu übermitteln.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten unter anderem Fotos/Videos, Sichtbeobachtungen und Spuren über das dafür zur Verfügung gestellte Meldeformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu melden.
Zum Meldeformular
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner am LfU:
Täglich von 10:00 - 16:00 Uhr (auch am Wochenende)
Referat 53 - Landschaftspflege, Wildtiermanagement
Telefon: 09281 1800 4640
E-Mail: fachstelle-gblfu.bayern.de
Bitte melden Sie Nutztierrisse, die durch einen großen Beutegreifer verursacht worden sein könnten, umgehend telefonisch zu den genannten Uhrzeiten an das LfU. Außerhalb der genannten Zeiten muss die Meldung an die nächste örtliche Polizeidienststelle erfolgen.
Bitte beachten Sie: Im Falle eines Schadens muss der Kadaver des Nutztieres unbedingt am Fundort belassen werden. Wenn möglich ist der Vorfall mit Fotos zu dokumentieren und der Kadaver wie auch eventuell vorhandene Fährtenabdrücke vor Witterungseinflüssen (bspw. mittels Planen, Eimern etc.) und anderen Tieren (Hund, Fuchs, Katze etc.) zu schützen. Je besser die Sicherung der Örtlichkeit erfolgt und umso schneller die Meldung an das LfU erfolgt, desto wahrscheinlicher ist eine sichere Bestimmung der tatsächlichen Todesursache und desto besser sind die Voraussetzungen für eine entsprechende Entschädigung.
Weitergehende Informationen zum Ablauf der Dokumentation bei Hinweisen auf große Beutegreifer finden Sie unter Meldung von Hinweisen auf Wolf, Luchs oder Bär - LfU Bayern.
Das Landesamt für Umwelt hat darüber hinaus alle wichtigen Informationen zum Thema „Große Beutegreifer“ zusammengestellt - wie beispielsweise das richtige Verhalten im Falle einer Begegnung. Ergänzend wurden Informationen zu den wichtigsten Fragen (FAQ) veröffentlicht:
„Große Beutegreifer“: Fragen und Antworten des LFU
Entschädigung für Nutztierrisse durch Wölfe
Im Zuge der „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ werden Schäden betroffener Tierhalter durch den Freistaat Bayern auf freiwilliger Basis zu 100 % ausgeglichen. Die jeweils festgesetzten Ausgleichssätze werden regelmäßig überprüft und durch das Landesamt für Umwelt (LfU) in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) den Marktentwicklungen entsprechend angepasst.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Ausgleichsregelung haben, wenden Sie sich bitte an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).
Förderkulissen für Herdenschutzhunde
Aufgrund der zurückliegenden Wolfsereignisse in der Alpenregion sind derzeit weite Teile Oberbayerns als Förderkulisse für Zäune und/oder Herdenschutzhunde ausgewiesen. Der südliche Teil des Landkreises Mühldorf a. Inn liegt derzeit in der Förderkulisse Herdenschutzhunde.
Die Förderkulissen sind sowohl auf der Website des LfU, als auch im „BayernAtlas“ digital verfügbar.
Zuwendungen im Rahmen der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“ (FöRIHW) gelten ausschließlich in den hier veröffentlichten Förderkulissen. Im Merkblatt zur Förderrichtlinie finden Sie weiterführende Informationen und u.a. Antworten auf Fragen zur Förderung, Antragsstellung und den Fördergegenständen.
Für Beratungen zum Thema Herdenschutzhunde ist ausschließlich das LfU zuständig (E-Mail: fachstelle-gblfu.bayern.de, Telefon: 09281-1800 4648).
Kontakt
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner am LfU zum Thema Wolf:
Täglich von 10:00 - 16:00 Uhr (auch am Wochenende)
Referat 53 - Landschaftspflege, Wildtiermanagement
Telefon: 09281 1800 4640
E-Mail: fachstelle-gblfu.bayern.de