Bekanntmachung laufender Verfahren
im Wasserrecht für:
Brunnen
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Gewässerausbau / Teiche
Oberflächennahes Gewässer FB 42, Wasserrecht
Wasserrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung
Bauvorhaben Steeg 13, Verlegung Erlbach, Gew. III. Ordnung auf denFlurnummern 1371,1364/5, 1397/8, 1397/7, 1397/9, 1428/1 sowie eine Teilfläche der Flurnummern 1428, 1364, 1471 und 1398, alle Gemarkung Walkersaich durch die Fa. TECTUM Immobilien GmbH, Kaspar-Graf-Str. 2, 84428 Buchbach
Bekanntmachung über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UPV-Pflicht
(Umweltverträglichkeitsprüfung)
Die TECTUM Immobilien plant den Bau von sechs Wohneinheiten in Steeg (Flurnummer 1371, 1364/5, 1397/8, 1397/7, 1397/9, 1428/1 sowie eine Teilfläche der Flurnummern 1428, 1364, 1471 und 1398, alle Gemarkung Walkersaich) im Gemeindegebiet von Buchbach, Ortsteil Steeg.
Das geplante Vorhaben liegt in unmittelbarer Nähe zum Erlbach (Gewässer III. Ordnung, Gewässerkennzahl 183832) und zum Thaler Graben (Gewässer III. Ordnung, Gewässerkennzahl 183832142). Im Rahmen der Baumaßnamen wird der bestehende Verlauf des Erlbachs zum Rand des Baugebiets umgelegt und teilweise verrohrt.
Zum Erhalt der Funktionen des Gewässers und zur Ableitung von Hochwasserabfluss wird dieses teilweise verrohrt und an die östliche Grenze des Baugebiets umverlegt.
Im nördlichen Bereich des Projektgebiets ist der Gewässerverlauf auf ca. 10 m direkt anschließend an den bestehenden Durchlass DN800 unter der Gemeindestraße mit einem Durchlass DN1500 verrohrt. Der Anschluss des geplanten Durchlasses an den bestehenden Durchlass erfolgt mittels eines Einlaufschachts.
Im Anschluss an den Auslauf der Verrohrung folgt eine Richtungsänderung (ca. 45°) des geplanten Gewässerverlaufs nach Osten in Richtung des östlichen Rands des Flurstücks-Nr. 1371. Vor Erreichen der östlichen Grenze Flurstück-Nr. 1371 folgt eine Kurve des Gewässers nach Süden. Anschließend verläuft das Gewässer entlang der östlichen Grenze Flurstück-Nr. 1371 bzw. auf dem Flurstück-Nr. 1471. Im südlichen Planungsbereich ist eine rechtsseitige Aufweitung des Gewässers vorgesehen. Am südlichen Ende des Flurstücks-Nr. 1371 schließt der neue Gewässerverlauf an den bestehenden Gewässerverlauf (westlicher Abflussast) an. Der offene Gerinneverlauf wird mit einem gleichmäßigen Sohlgefälle von 0,29 % und einer Sohlbreite von 1 m ausgebildet.
Die beantragten Maßnahmen stellen eine wesentliche Umgestaltung des Gewässers und damit einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Zur Entscheidung hierüber ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Wassergesetz, Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Landkreisordnung, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungsverfahrens-gesetz).
Weiterhin unterliegt der Gewässerausbau einer standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach Anhang 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Vorprüfung hat ergeben, dass die in der Anlage 3 Nr. 2.3 genannten Schutzkriterien auf o.g. Grundstück nicht betroffen sind. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind durch den Bau nicht zu erwarten. Mittelfristig ist durch die Maßnahme eine Verbesserung am Gewässer zu erwarten. Aus diesem Grund unterbleibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 7 Abs. 2 UVPG)
Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Landratsamt Mühldorf a. Inn, den 20.08.2025
Haunberger
Industriekläranlagen
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Kommunale Kläranlagen
Die Gemeinde Schwindegg betreibt auf der Flur-Nr. 196/1, Gem. Schwindegg, eine kommunale Kläranlage; das gereinigte Abwasser wird in die unmittelbar vorbeifließende Goldach eingeleitet. Hierfür wurde zuletzt mit Bescheid vom 03.12.2024 eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis bis 31.12.2025 erteilt. Die Gemeinde Schwindegg beantragt eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung. Gleichzeitig soll auch die bestehende Kläranlage in drei Bauabschnitten ertüchtigt und erweitert werden. Im Rahmen des Verfahrens findet in der Zeit vom 18.07.2025 bis 31.07.2025 eine online-Konsultation statt. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir auf beiliegende Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Mühldorf a. Inn vom 09.07.2025.
Niederschlagswasserbehandlung
Die Gemeinde Ampfing plant, das Niederschlagswasser eines Teiles von Salmanskirchen zu sammeln und über ein Regenrückhaltebecken dem Aidenbach zuzuführen. Weitere Flächen leiten direkt in den Aidenbach ein, da ein Anschluss an das Regenrückhaltebecken aufgrund der Gefällesituation nicht möglich ist. Die Gemeinde beantragt für beide Einleitungen eine gehobene Erlaubnis.
Überschwemmungsgebiete
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Wasserschutzgebiete
Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.
Zuständig im Landratsamt:

Claudia Huber
Teamleitung Wasserrecht, Verwaltung
Zimmer-Nr.: 0.22
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

Lukas Haunberger
Wasserrecht Verwaltung
Zimmer-Nr.: 0.24
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn