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Bekanntmachung laufender Verfahren

im Wasserrecht für:

Gewässerausbau / Teiche

Oberflächennahes Gewässer FB 42, Wasserrecht

Wasserrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung

Bauvorhaben Steeg 13, Verlegung Erlbach, Gew. III. Ordnung auf denFlurnummern 1371,1364/5, 1397/8, 1397/7, 1397/9, 1428/1 sowie eine Teilfläche der Flurnummern 1428, 1364, 1471 und 1398, alle Gemarkung Walkersaich durch die Fa. TECTUM Immobilien GmbH, Kaspar-Graf-Str. 2, 84428 Buchbach

Bekanntmachung über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UPV-Pflicht

(Umweltverträglichkeitsprüfung)

Die TECTUM Immobilien plant den Bau von sechs Wohneinheiten in Steeg (Flurnummer 1371, 1364/5, 1397/8, 1397/7, 1397/9, 1428/1 sowie eine Teilfläche der Flurnummern 1428, 1364, 1471 und 1398, alle Gemarkung Walkersaich) im Gemeindegebiet von Buchbach, Ortsteil Steeg.

Das geplante Vorhaben liegt in unmittelbarer Nähe zum Erlbach (Gewässer III. Ordnung, Gewässerkennzahl 183832) und zum Thaler Graben (Gewässer III. Ordnung, Gewässerkennzahl 183832142). Im Rahmen der Baumaßnamen wird der bestehende Verlauf des Erlbachs zum Rand des Baugebiets umgelegt und teilweise verrohrt.

Zum Erhalt der Funktionen des Gewässers und zur Ableitung von Hochwasserabfluss wird dieses teilweise verrohrt und an die östliche Grenze des Baugebiets umverlegt.

Im nördlichen Bereich des Projektgebiets ist der Gewässerverlauf auf ca. 10 m direkt anschließend an den bestehenden Durchlass DN800 unter der Gemeindestraße mit einem Durchlass DN1500 verrohrt. Der Anschluss des geplanten Durchlasses an den bestehenden Durchlass erfolgt mittels eines Einlaufschachts.

Im Anschluss an den Auslauf der Verrohrung folgt eine Richtungsänderung (ca. 45°) des geplanten Gewässerverlaufs nach Osten in Richtung des östlichen Rands des Flurstücks-Nr. 1371. Vor Erreichen der östlichen Grenze Flurstück-Nr. 1371 folgt eine Kurve des Gewässers nach Süden. Anschließend verläuft das Gewässer entlang der östlichen Grenze Flurstück-Nr. 1371 bzw. auf dem Flurstück-Nr. 1471. Im südlichen Planungsbereich ist eine rechtsseitige Aufweitung des Gewässers vorgesehen. Am südlichen Ende des Flurstücks-Nr. 1371 schließt der neue Gewässerverlauf an den bestehenden Gewässerverlauf (westlicher Abflussast) an. Der offene Gerinneverlauf wird mit einem gleichmäßigen Sohlgefälle von 0,29 % und einer Sohlbreite von 1 m ausgebildet.

Die beantragten Maßnahmen stellen eine wesentliche Umgestaltung des Gewässers und damit einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Zur Entscheidung hierüber ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Wassergesetz, Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Landkreisordnung, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungsverfahrens-gesetz).

Weiterhin unterliegt der Gewässerausbau einer standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach Anhang 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Vorprüfung hat ergeben, dass die in der Anlage 3 Nr. 2.3 genannten Schutzkriterien auf o.g. Grundstück nicht betroffen sind. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind durch den Bau nicht zu erwarten. Mittelfristig ist durch die Maßnahme eine Verbesserung am Gewässer zu erwarten. Aus diesem Grund unterbleibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 7 Abs. 2 UVPG)

Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 UVPG).

Landratsamt Mühldorf a. Inn, den 20.08.2025

Haunberger

Industriekläranlagen

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Kommunale Kläranlagen

Wasserrecht;

Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigten Abwässern aus der Kläranlage des Marktes Haag i.OB in den Altdorfer Mühlbach

Bekanntmachung

Der Markt Haag i.OB betreibt auf Flur-Nr. 990, Gemarkung Allmannsau, eine Kläranlage. Das gereinigte Abwasser wird in den unmittelbar vorbeifließenden Altdorfer Mühlbach/Leng-mooser Bach auf Flur-Nr. 985/2, Gemarkung Allmannsau, eingeleitet. Der Markt Haag i.OB hat beim Landratsamt Mühldorf a. Inn die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Gleichzeitig soll die Kläranlage ertüchtigt werden, um die Einhaltung der Anforderungen an die Abwasserreinigung sicherzustellen und einen Beitrag zum Gewässerschutz zu leisten.

Für die Zeit nach den erfolgten Umbaumaßnahmen werden folgende Überwachungswerte beantragt:

CSB 75 mg/l __ BSB515 mg/l __ NH4-N5,0 mg/l __ Nges 18 mg/l __ Pges1,0 mg/l __ AFS 15 mg/l

Jahresschmutzwassermenge: 1.100.000 m³

Die erforderlichen Auslegungen der Antragsunterlagen gemäß § 15 Abs. 2 WHG, § 11 Abs. 2 WHG, Art. 69 Satz 2 Bayer. Wassergesetz (BayWG) und Art. 73 Abs. 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) erfolgt in der Zeit vom 18.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025. Die auszulegenden Unterlagen können eingesehen werden auf der Internetseite des Marktes Haag i.OB unter https://www.markt-haag.de/gemeinde/buergerservice/bekanntmachungen/?type=0-%27a1111111111111 sowie nachfolgend durch Klick auf das jeweilige Dokument.

Soweit kein Zugang zum Internet besteht, können die veröffentlichten Unterlagen beim Markt Haag i.OB, Zi. 104, Marktplatz 7, 83527 Haag i. OB, oder beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Zi. 0.22, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich eingesehen werden. 

Es werden folgende Unterlagen ausgelegt:

Jede Person, deren Belange durch die beantragten Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen hiergegen erheben. Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind beim Markt Haag i.OB oder dem Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis 31.10.2025 schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Wir weisen darauf hin, dass eine E-Mail nur dann dem Schriftformerfordernis genügt, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, eine einfache E-Mail reicht nicht aus (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG).

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung, bedingt durch das Vorhaben erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn wird alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) dem Markt Haag i.OB, den Fachbehörden, wie beispielsweise dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, zur Stellungnahme zuleiten. Soweit hiermit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist ausdrücklich zu erklären. 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Landratsamt Mühldorf a. Inn die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Wasserwirtschaftsamt und den weiteren Behörden, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern (Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG). Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Ggf. wird der Erörterungstermin durch eine Onlinekonsultation ersetzt (Art. 27 c Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Huber

Niederschlagswasserbehandlung

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Überschwemmungsgebiete

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

Wasserschutzgebiete

Derzeit keine laufenden Verfahren zur Auslegung.

 

Zuständig im Landratsamt:

Claudia Huber

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Teamleitung Wasserrecht, Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.22
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-326
claudia.huberlra-mue.de

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Lukas Haunberger

Umwelt, Natur und Wasserrecht

Wasserrecht Verwaltung

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 0.24
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-409
lukas.haunbergerlra-mue.de

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